Politik

Parteispenden werden auch oft kritisiert. (Foto: dpa/Arno Burgi)

31.01.2025

Wohin die Millionen fließen

Welche Partei bekommt die höchsten Spenden, wer darf spenden, wer nicht? Und war das AfD-Gespräch auf X legal?

Die Bundestagswahl steht bevor, für den Wahlkampf brauchen die Parteien viel Geld. Ein Gutteil dafür kommt offenbar aus Spenden. Nach Angaben der Bundestagsverwaltung, die über die Finanzen der Parteien zu wachen hat, sind Zahl und Höhe der Spenden praktisch mit dem Tag des Scheiterns der Ampel-Koalition im vergangenen November schlagartig nach oben geschnellt.

Hauptprofiteure der sofort veröffentlichungspflichtigen Spenden waren die Unionsparteien CDU und CSU sowie die FDP. Danach folgten mit Abstand die Grünen und die SPD. Zuletzt holte die AfD mit zwei Spenden über insgesamt 2,5 Millionen Euro auf.

Das Aufkommen der im ganzen Jahr 2024 gemeldeten Großspenden belief sich auf rund 20 Millionen Euro. Deren Verteilung auf die einzelnen Parteien überrascht allerdings. Mit gut 6,4 Millionen Euro lag das neu gegründete Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) an der Spitze. Erst dahinter rangierte die Union – die CDU mit gut 5,5 Millionen und die CSU mit gut 0,5 Millionen Euro – vor der FDP (2,83 Millionen) und der links-liberalen Partei Volt (1,38 Millionen). Erst danach kommen die Grünen (907.000 Euro) und die SPD (610.000 Euro). Die Freien Wählern sammelten 220.000 Euro ein, die Linke gut 68.000 Euro. Die AfD hatte 2024 keine Großspende von mehr als 35.000 Euro erhalten.

Wie viel Geld die Parteien 2024 insgesamt an Spenden eingenommen haben, ist noch nicht bekannt. Dies lässt sich erst anhand der Rechenschaftsberichte nachlesen. Für deren Erstellung haben die Parteien bis Jahresende 2025 Zeit.

Laut der Organisation abgeordnetenwatch.de erhalten die „wirtschaftsnahen“ Parteien, also CDU, CSU und FDP, aber auch die AfD, im Verhältnis zu ihren Gesamteinnahmen die meisten Spenden – nämlich zwischen 14 und 17 Prozent. Bei Union und FDP ist dabei auch der Anteil der Unternehmensspenden am höchsten. abgeordnetenwatch.de sieht darin die Gefahr einer politischen Einflussnahme auf die Parteien gegeben. Und fordert ein Verbot von Unternehmensspenden. Den Passus im Parteiengesetz, wonach Spenden unzulässig sind, „die von einem Dritten erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden“, hält abgeordnetenwatch.de für nicht ausreichend.

Ansonsten folgen Parteispenden im Prinzip recht einfachen gesetzlichen Regeln. Eine Spende darf nur bis 1000 Euro mit Bargeld erfolgen, alle Beträge darüber müssen bargeldlos erfolgen und entsprechend nachvollziehbar sein. Ab einer Höhe von 10.000 Euro muss jede Einzelspende im Rechenschaftsbericht mit Namen und Anschrift des Gönners ausgewiesen werden, ab 35.000 Euro müssen diese Daten sofort der Bundestagsverwaltung übermittelt und von dieser veröffentlicht werden. Spenden dürfen natürliche und juristische Personen, also deutsche Staatsbürger und Firmen mit Sitz in Deutschland. Ausländer dürfen Beträge von maximal 1000 Euro spenden.

Recht umfangreich ist allerdings die Liste derer, von denen die Parteien keine Spenden annehmen dürfen. Dazu gehören unter anderem öffentlich-rechtliche Körperschaften, Parteifraktionen auf allen politischen Ebenen – Mandatsträger sind davon ausgenommen –, politische Stiftungen sowie gemeinnützige Organisationen. Grundsätzlich verboten sind Spenden aus dem Ausland, außer der Spender ist deutscher oder EU-Staatsbürger oder ein spendendes Unternehmen gehört zu mindestens 50 Prozent Deutschen oder EU-Bürgern. Bei Verstößen gegen die Spendenregeln müssen die Parteien das Dreifache der Spendenhöhe an die Bundestagsverwaltung als Strafe zahlen.

Die AfD im Visier der Prüfer: Woher kommt das Geld?

Zuletzt wurde die AfD zur Kasse gebeten. Ein Pharma-Unternehmen aus der Schweiz, also einem Nicht-EU-Land, hatte 2018 dem Kreisverband der heutigen AfD-Vorsitzenden Alice Weidel 132.000 Euro zukommen lassen, was dieser als Spende verbuchte. Die Bundestagsverwaltung brummte der AfD deshalb eine Strafzahlung in Höhe von 396.000 Euro auf, die auf eine Klage der Partei hin gerichtlich bestätigt wurde. Gerüchte gab es zudem um Spenden des in der Schweiz lebenden Chefs des Molkereikonzerns Theo Müller („Müller-Milch“) an die AfD. Diese hat es nach dessen Versicherung aber nicht gegeben. Hätte der Molkerei-Boss als deutscher Staatsbürger aus der Schweiz gespendet, wäre das aber rechtlich in Ordnung gewesen – anders als bei der Pharmafirma in Schweizer Besitz.

Für Diskussionsstoff sorgt immer wieder die Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro. Großspender, die anonym bleiben wollen, überweisen ihre Zuwendungen mitunter gestückelt in Beträgen unterhalb dieses Wertes. 

Aktuell stellen sich an anderer Front neue Fragen zu den Parteispenden. So hält der überparteiliche Verein Lobby Control das auf der Plattform X verbreitete Gespräch zwischen AfD-Chefin Alice Weidel und dem amerikanischen Multimilliardär Elon Musk für politische Wahlwerbung. Begründet wird das damit, dass Musk Eigner der Plattform ist und als solcher für eine größere Reichweite des Gesprächs sorgen könne. Für Lobby Control ist das – im Gegensatz zu anderen Politikergesprächen in den Medien – ein geldwerter Vorteil zugunsten der AfD, der als Spende verbucht werden müsse. Die Bundestagsverwaltung prüft den Vorgang.

Juristisch ist der Fall knifflig. Die Kernfrage lautet: Hat Musk der AfD-Chefin auf seiner Social-Media-Plattform einen kostenlosen Wahlwerbeauftritt gewährt, der dem Gesetz nach als Spende verbucht werden müsste? Sollten Gerichte dies einmal so bewerten, stünde der AfD neuer Ärger ins Haus. Denn Spenden von Ausländern oder ausländischen Unternehmen an deutsche Parteien sind ja verboten. (Jürgen Umlauft)
 

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