Unser Bayern

Ein eingeschnürtes Leben: Angelika Raubal zwischen ihrem Onkel Adolf Hitler und Reichspropagandaminister Joseph Goebbels. (Foto: BSB Bildarchiv)

21.02.2014

Verzweifelter Schlussstrich

Serie "Aktenkundig". Verarmt, ungeliebt, verfolgt: Die Behördenunterlagen zu Selbstmorden offenbaren viele Motive

Die Frau des Hausverwalters stutzte: Als sie am Morgen des 19. Septembers 1931 in die Neunzimmerwohnung am Prinzregentenplatz 16 kam, fiel ihr irgendwie auf, dass die Pistole des abwesenden Hausherrn fehlte. Und sie bemerkte, dass das Zimmer der jungen Nichte ihres Arbeitgebers von Innen abgeschlossen war. Auch zum Frühstück war die junge Frau nicht erschienen. Als der Hausverwalter die Tür gewaltsam öffnete, fanden die Bediensteten Angela Raubal auf dem Zimmerboden – erschossen. Neben ihr lag die Waffe ihres Onkels – Adolf Hitler. Für die Polizei gab es keinen Zweifel: Selbstmord! Ende der 1920er und Anfang der 1930er Jahre stieg die Zahl der Selbstmorde – es war die Zeit der großen Wirtschaftskrise, als Millionen Menschen in die Armut stürzten. In der Münchner Polizeidirektion führte man ein eigenes Selbstmörderbuch. Zwar hatte auch die Tochter von Hitlers Stiefschwester eine finanziell bescheidene Kindheit und Jugend verbracht – und doch stach Geli Raubals Tod heraus. Dies lag vor allem an ihrem Leben im Haushalt Hitlers; faktenreich hat es Anna Maria Sigmund in ihrem Buch Hitlers letzter Freund – Adolf Hitler, seine Nichte Geli Raubal und der ,Ehrenarier‘ Emil Maurice – eine Dreiecksbeziehung beschrieben. Am 23. September wurde Geli Raubal auf Wunsch ihrer Mutter auf dem Wiener Zentralfriedhof von einem katholischen Geistlichen beigesetzt. Das war nicht selbstverständlich. Denn Selbstmörder waren jahrhundertelang geächtet. Nicht nur für die christliche Kirche stellte seit dem 6. Jahrhundert der Selbstmord ein schweres todeswürdiges Verbrechen und seit dem 9. Jahrhundert eine Todsünde dar. Dem Selbstmörder wurde für Jahrhunderte ein christliches Begräbnis verweigert. Codex Iuri Canonici von 1917 fest, dass der überlegte Selbstmord ein kirchliches Begräbnis ausschließe. Gab es allerdings Anzeichen von Reue, war ein christliches Begräbnis zu gewähren. So sollen die Hausangestellten, noch bevor sie die Polizei oder einen Arzt informierten, Hitlers Sekretär Rudolf Hess, verständigt haben. Der sprach sich mit den Bediensteten ab – man wollte den Schaden für das Image Hitlers und der NSDAP möglichst gering halten. Erstaunlich ist, dass vor allem die bürgerlichen Zeitungen weitgehend nur die amtlichen Meldungen weitergaben. Doch die Anna Maria Sigmund folgend, soll der katholische Pfarrer, der Geli Raubal eingesegnet hatte, wohl ein guter Bekannter der Familie Raubal gewesen sin und sich in dem Sinne geäußert haben, dass er niemals zugestimmt hätte, eine Selbstmörderin in geweihter Erde beizusetzen. Näheres gab er unter Hinweis auf das Beichtgeheimnis nicht preis. Der Umgang der Staatsmacht mit Selbstmördern war beeinflusst von Religion und Kirche, aber auch von wirtschaftlichen Erwägungen. Je nach Territorium gab es unterschiedliche Strafen für Selbstmörder oder deren Verwandte, die nicht genügend Vorsorge zur Verhinderung der Tat getroffen hatten. Es war üblich, das Vermögen von Selbstmördern einzuziehen und ihnen ein ehrenhaftes Begräbnis zu verwehren. So wurde 1779 in Sachsen verfügt, dass die Leichen von Selbstmördern auf Karren zu den medizinischen Fakultäten zur weiteren Verwendung gebracht wurden, außerdem drohte ihnen ein schimpfliches Begräbnis. Die Aufklärung brachte nur allmählich eine liberalere Einstellung der Obrigkeit zum Selbstmord. So wurde in Bayern erst ab 1813 das Vermögen der Selbstmörder nur noch dann eingezogen, wenn das Vermögen wegen einer Straftat sowieso verwirkt war und die Ermittlungen bereits begonnen hatte. In Österreich wurde noch 1826 der Witwe eines Selbstmörders die Pension verwehrt und der Selbstmordversuch blieb noch bis 1850 eine „Polizei-Übertretung". Im Reichsstrafgesetzbuch des Deutschen Reiches von 1871 spielten die Tatbestände des Selbstmordes oder Selbstmordversuches dann keine Rolle mehr. Die christlichen Kirchen hingegen hielten weiterhin an ihrem Sündenverständnis fest und verweigerten bis ins frühe 20. Jahrhundert die kirchliche Bestattung von Selbstmördern. So hielt noch der So hielt noch der Codex Iuri Canonici von 1917 fest, dass der überlegte Selbstmord ein kirchliches Begräbnis ausschließe. Gab es allerdings Anzeichen von Reue, war ein christliches Begräbnis zu gewähren.  Wie verbreitet Selbstmorde früher waren, lässt sich nur schwer darstellen: Sie wurden häufig vertuscht. Belastbare Zahlen liegen erst seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts vor. So war in Deutschland im Jahr 1900 die Zahl mit 21 Selbstmorden auf 100 000 Bewohnern geringer als im Jahr 1931 mit 29 Selbsttötungen auf 100 000 Bewohner. Ende der 1950er Jahre sank die offizielle Selbstmordziffer auf 19 je 100 000 Personen in der Bundesrepublik Deutschland. Seit 1980 geht die Zahl zurück – 2012 waren es mit insgesamt 9890 Selbstmorden etwa 12 je 100 000 Einwohner. Die persönlichen Motive für Selbstmorde sind so vielfältig wie die Schicksale der Opfer. Erklärungsmuster spiegeln nur Tendenzen wider. Für die Vergangenheit hat sich gezeigt, dass wirtschaftliche Faktoren, wie Wirtschaftskrisen, Arbeitslosigkeit und drohender sozialer Abstieg oder unheilbare Krankheiten für die Selbstmörder eine erhebliche Rolle spielten, wohingegen in Kriegs- oder revolutionären Umbruchszeiten die Selbstmordrate eher rückläufig war. Allerdings nahm in Zeiten sehr radikaler politischer Veränderungen die Zahl wieder zu, wie zum Beispiel unter den Juden während des Nationalsozialismus, oder im Zuge der Vertreibungen aus dem Osten bzw. während des russischen Einmarsches in Ostdeutschland. (Ulrike Hofmann) Abbildungen: Als Geli Raubals Selbstmord bekannt wurde, schoss sich die Münchner Post auf die „rätselhafte Affäre" zwischen Onkel und Nichte ein. Hitler ließ sofort eine Gegendarstellung folgen. (Foto: BSB Bildarchiv) Den einzelnen Fällen sind in den Akten auch Polizeifotos vom Tatort beigefügt. (Foto: Staatsarchiv München) Erschütternde Dokumente sind Abschiedsbriefe. Allerdings sind sie in den Akten meist nur dann erhalten, wenn sie als Beweis dienen, dass es sich tatsächlich um einen Freitod handelt. Ansonsten bleiben diese Briefe in Privatbesitz. (Foto: Staatsarchiv München

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