Unser Bayern

Das am Stammsitz der Wittelsbacher in Kloster Scheyern befindliche Gemälde der Belehnung vom 25. Februar 1623 aus der Serie der Fürstenbilder in der Kapitelkirche beinhaltet teilweise „Fake News“: Von den übrigen Kurfürsten waren nur zwei, die von Mainz und Köln persönlich anwesend, die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg blieben aus Protest fern und der Landesherr von Trier ließ sich durch einen Gesandten vertreten. Das Bild dient damit mehr der Legitimation als der Darstellung eines historischen Ereignisses. (Foto: HDBG/Kloster Scheyern)

13.01.2023

Zielstrebig zum Kaisermacher

400 Jahre Bayerische Kurwürde Die Entstehung des Kurkollegs und die pfälzisch-bayerische Rivalität um die Kur

Im Ostfränkischen beziehungsweise Deutschen Reich kam es nach dem Aussterben der ostfränkischen Karolinger 911 über mehr als drei Jahrhunderte zu keinem letztgültigen Entscheid über die Frage, ob der König den Thron kraft Erbfolge oder durch eine Wahl seitens der Großen des Reiches bestieg. Auch wenn es Dynastien wie den sächsischen Ottonen (919 bis 1024) oder den Saliern (1024 bis 1125) gelang, die Krone mehrmals hintereinander in der Verwandtschaft weiterzugeben, war immer zumindest eine die Nachfolge des ältesten Sohnes bestätigende „Wahl“ erforderlich. Doppelwahlen und die Aufstellung von Gegenkönigen durch unzufriedene Fürsten des Reiches kamen im Hochmittelalter mehrmals vor. Wer dabei zur Teilnahme an der Königswahl berechtigt war, war nicht verbindlich geregelt; im Prinzip konnten sich alle direkt dem König unterstehenden geistlichen und weltlichen Kronvasallen als legitime Königswähler fühlen, auch wenn der tatsächliche Kreis der Wähler oft deutlich kleiner war.

Der Kreis der Sieben formiert sich

Der entscheidende Schritt zur Herausbildung eines gegenüber den übrigen Fürsten des Reiches abgegrenzten Kurfürstenkolleg wurde ausgerechnet während der „schrecklichen, kaiserlosen Zeit“ des Interregnums (1254 bis 1273) vollzogen. 1257 kam es zur Doppelwahl zweier ausländischer Herrscher: des Grafen Richard von Cornwall, Bruder König Heinrichs III. von England, und des Königs Alfons X. von Kastilien. Beide blieben im Deutschen Reich völlig machtlos. Dennoch wurden diese konkurrierenden Wahlvorgänge bedeutsam, denn erstmals waren es nur mehr die drei rheinischen Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, der König von Böhmen, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg gewesen, die an der Wahl persönlich oder durch Bevollmächtigte teilnahmen. Die siebte Wahlstimme gaben zwei Wittelsbacher, Ludwig II., Herzog von Oberbayern und Pfalzgraf bei Rhein, und „una cum ipso“ (gemeinsam mit ihm) sein Bruder Herzog Heinrich XIII. von Niederbayern ab; ihre Stimme wurde also als eine einzige gezählt.

Als 1273 weitgehend derselbe Kreis von Wählern sich wieder versammelte, um dem Reich endlich wieder ein handlungsfähiges Oberhaupt zu geben, nahmen Ludwig II., genannt der Strenge, persönlich, und dazu Gesandte Heinrichs XIII. „ratione ducatus“, also wegen des Herzogtums [Bayern], teil, womit die Siebenzahl erfüllt war. König Ottokar von Böhmen, der selbst deutscher König hatte werden wollen, aber in der Wahl keine Erfolgschancen für sich sah, blieb der Wahl fern. Der neue König Rudolf I. aus dem Hause Habsburg sprach dann auf dem Hoftag zu Augs­burg am 15. Mai 1275 beiden Brüdern für das Herzogtum Bayern eine Stimme zu, wobei offenblieb, welche Rolle der Pfalzgrafschaft bei Rhein als weiteres Herrschaftsgebiet Ludwigs dabei spielte. Zugleich wurde auf diesem Hoftag die Siebenzahl der Kurfürsten rechtlich fixiert. Dies musste Probleme aufwerfen, als Rudolf I. im Zuge seiner Versöhnung mit den böhmischen Przemysliden 1289 deren Kuranspruch anerkannte. Seit der Wahl von 1292 begegnet kein Herzog von Niederbayern mehr unter den Königswählern. Ob Ludwig der Strenge und sein älterer Sohn Rudolf als Herzöge von Oberbayern oder als Pfalzgrafen bei Rhein zu diesem illustren Kreis gehörten, blieb zunächst weiter offen.

Herzöge von Bayern nur noch Zaungäste

Eine salomonische Lösung dieses Problems fand der Sohn des strengen Ludwig, Kaiser Ludwig der Bayer, als er sich 1329 im Hausvertrag von Pavia mit den Nachkommen seines von ihm von der Herrschaft in Bayern verdrängten Bruders Rudolf verständigte: Diese erhielten die Pfalzgrafschaft bei Rhein und dazu als ihren Anteil an Bayern den Nordgau, für den sich von da an der Name Oberpfalz einbürgerte. Die Kurwürde sollten oberbayerische und pfälzische Wittelsbacher abwechselnd ausüben. Aber der folgende Kaiser Karl IV. aus dem Hause Luxemburg machte dies zunichte: Um die ihm politisch genehmere Wittelsbacher-Linie zu begünstigen, erwähnte er in der Goldenen Bulle von 1356 allein das Wahlrecht des Pfalzgrafen bei Rhein. Da die Bulle für die weltlichen Kuren die Unteilbarkeit und alleinige Erbfolge des ältesten Sohnes vorschrieb, waren die Herzöge von Bayern von da an bei den Königswahlen bestenfalls Zaungäste.  In größerem Ausmaß regte sich die schmerzliche Erinnerung an die Verdrängung aus der ersten Klasse der Reichsstände bei den bayerischen Wittelsbachern erst nach der Wiedervereinigung des Herzogtums 1503/05. In einer Denkschrift, die am Hof Herzogs Wilhelms IV. (1508 bis 1550) entstanden ist, wird die Theorie vertreten, die pfälzische Kurwürde komme ursprünglich vom „Bayrlanndt“ her und sei erst durch die Abtretung des bayerischen Nordgaus an die Verwandten am Rhein gekommen.

Kurwürde und Katholizismus

Realpolitische Möglichkeiten zu einer Übertragung der Kur von der Pfalz auf Bayern schienen sich alsbald im Zuge der Kämpfe um die Reformation zu ergeben. Kaiser Karl V. stellte Wilhelm IV. diesen Schritt 1546 zu Beginn des Schmalkaldischen Krieges in Aussicht, vollzog ihn dann aber nach seinem raschen Sieg doch nicht. Neue Chancen eröffnete der Übertritt der Pfälzer Kurlinie zum reichsrechtlich nicht anerkannten Calvinismus, was den energischen Herzog Maximilian I. bald nach seinem Regierungsantritt 1597/98 veranlasste, historisch-juristische Gutachten über die Kurfrage erstellen zu lassen. Der 1610 in der Pfalz die Nachfolge antretende Kurfürst Friedrich V., der spätere „Winterkönig“, konnte für einen aufrechten Katholiken kein legitimer Kuranwärter sein: Sein Großvater hatte nach einer Ehescheidung erneut geheiratet und noch dazu eine Frau, die unter Bruch ihres Gelübdes das Kloster verlassen hatte und protestantisch geworden war. Interne Streitigkeiten im Hause Pfalz gaben den bayerischen Ansprüchen Auftrieb. Friedrich V. war noch minderjährig: Um zu vermeiden, dass der streng lutherische Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg Regent der Pfalz würde, hatte der Vater des jungen Kurfürsten durch Testament den Calvinisten Johann II. von Pfalz-Zweibrücken zum Vormund eingesetzt, was aber der Goldenen Bulle widersprach.

Der Heidelberger Professor der Rechte und kurfürstliche Rat Marquard Freher, der beauftragt worden war, die Rechtmäßigkeit des strittigen Testaments zu verteidigen, musste darum zwangsläufig die Bedeutung der als Reichsgrundgesetz hochangesehenen Goldenen Bulle relativieren. Damit war ein Ansatzpunkt für einen Angriff gerade auf das Hauptbollwerk für den pfälzischen Alleinbesitz der Kur gegeben. Maximilian von Bayern erkannte das sofort. Seinen Geheimsekretär und Archivar Christoph Gewold betraute er damit, die Ansprüche Bayerns auf die Kur in weit umfassenderer Weise, als dies bisher geschehen war, darzulegen und zu begründen. Angesichts der Schwäche der eigenen reichsrechtlichen Position musste Gewold freilich hauptsächlich historische Argumente ins Feld führen. Sie liefen wie schon zu Anfang des 16. Jahrhunderts darauf hinaus, dass die Kurwürde ursprünglich zum Herzogtum Bayern gehört und Kaiser Karl IV. und die Pfälzer Wittelsbacher durch die Beiseiteschiebung der Regelung des Hausvertrags von Pavia ein Unrecht begangen hätten.

Wetteifer der Gutachter

Während der zweibrückisch-neuburgische Streitfall 1614 durch die Volljährigkeit Friedrichs V. hinfällig wurde, zog sich die „Freher-Gewold-Kontroverse“ länger hin, obwohl deren kurpfälzischer Protagonist im selben Jahr 1614 verstorben war. Im Kern ging es um die Frage, mit welchem Territorium die Kur verbunden sei: Ob, so die traditionelle Auffassung, mit der Pfalzgrafschaft bei Rhein, oder eben doch mit dem Herzogtum Bayern, von dem, so Gewold, die Pfalzgrafen durch die Übertragung der Oberpfalz einen Anteil erhalten hätten. Historisch ist diese Herleitung der pfälzischen Kurwürde falsch, aber auch Freher hat im Eifer des Gutachtenkriegs über das Ziel hinausgeschossen, indem er die Urkunde König Rudolfs I. von 1275 irrigerweise zur Fälschung erklärte.

Bayern, die Pfalz und der Krieg

Was zu Beginn des Jahrzehnts noch abstrakte Theorie gewesen war, wurde ab 1618 blutiger Ernst: Der Prager Fenstersturz vom 23. Mai 1618 läutete den Aufstand der protestantischen Stände Böhmens gegen die habsburgische Herrschaft ein. Zunächst behandelten die deutschen Fürsten dies als innere Angelegenheit der eine Sonderstellung genießenden und sozusagen nur halb zum Reich gehörigen böhmischen Länder. Aber die konfessionellen Konnotationen des verfassungsrechtlichen Konflikts wirkten sich auch auf das Reich im engeren Sinne aus. Vor allem die geistlichen Reichsfürsten an Rhein und Main sahen sich durch das Entstehen eines von aktivistischen protestantischen Adeligen dominierten böhmischen Ständestaats und dessen eventuelle Kooperation mit der von Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz geführten Protestantischen Union bedroht. Sie drängten den zunächst zurückhaltenden Maximilian von Bayern, die 1609 entstandene, aber nach 1615 eingeschlafene Katholische Liga zu erneuern und als Bundesoberst an deren Spitze zu treten.

Zwar waren sich kurz nach dem Prager Fenstersturz der bayerische Geheime Rat Wilhelm Jocher und sein pfälzischer Kollege Ludwig Camerarius bei einem Treffen noch einig gewesen, dass ein Übergreifen der böhmischen Unruhen auf das ganze Reich vermieden werden müsse. Tatsächlich aber hat die pfälzische Politik parallel zum Meinungsaustausch mit Bayern auch mit den Aufständischen in Böhmen Gespräche geführt. Im November 1618 wurde in Prag zwischen Vertretern der Aufständischen und dem pfälzischen Sondergesandten Achatius Graf von Dohna über eine Wahl Friedrichs V. zum König von Böhmen diskutiert; wieweit der junge Kurfürst selbst zu diesem Zeitpunkt schon in diese Pläne eingeweiht war, ist unklar. Am 27. August 1619 wählten die aufständischen böhmischen Adeligen Friedrich zum König. Dieser war noch vorsichtig genug, vor einer Entscheidung über die Annahme der Wahl Herzog Maximilian davon Mitteilung zu machen. Den Rat seines bayerischen Verwandten, die Krone abzulehnen, schlug der Pfälzer jedoch in den Wind. Er ließ sich einreden, das Angebot sei eine „göttliche Berufung“ und ließ sich offenbar nicht ungern von theologischen Eiferern und dienstbeflissenen Lobrednern zu einer Art „Kreuzritter des Protestantismus“ stilisieren. Im Griff seines Verwandten nach der Krone Böhmen aber sah wiederum Maximilian unabsehbare Gefahren für die katholische Kirche, die ihr zugehörigen Reichsstände und nicht zuletzt sich selbst heraufziehen: Der König von Böhmen war einer der sieben Kurfürsten und wenn der evangelisch war, dann hätten die Protestanten die Mehrheit im Kurkolleg besessen und einen der ihren zum Kaiser wählen können.

Zur Kaiserwürde war noch in Unkenntnis der Prager Königswahl nur zwei Tage später in Frankfurt der Habsburger Ferdinand gewählt worden. Im Oktober 1619 machte er auf der Heimreise nach Wien in München Station und bat um bayerische Hilfe gegen die aus seiner Sicht in einer Rebellion gegen ihren rechtmäßigen König befindlichen Böhmen. Aufgrund der neuen Umstände konnte er auf eine günstige Aufnahme seines Gesuchs rechnen. Der Münchner Vertrag vom 8. Oktober, der diese Hilfe gegen vollständigen Ersatz der Kosten zusagte, wurde ergänzt durch ein mündliches Versprechen Ferdinands, die wittelsbachische Kurstimme auf Bayern zu übertragen. Ferdinand II. hat dieses Versprechen, wie er nachher mehrfach versicherte, aus eigenem Antrieb sowie auf den Rat des anwesenden spanischen Gesandten Graf Oñate gegeben. Maximilians Interesse an einer möglichen Kurübertragung war aber durch die vorausgegangene Freher-Gewold-Kontroverse bekannt.

Durch die pfälzische und dann die bayerische Intervention griff der böhmische Bürgerkrieg auf das Reich über. Strukturell war diese Ausweitung des Krieges freilich grundgelegt in der Tatsache, dass weder die desorganisierten Aufständischen noch die finanziell klammen Habsburger hoffen konnten, den internen böhmischen Krieg zu einem siegreichen Ende zu führen, wenn es ihnen nicht gelang, schlagkräftige auswärtige Verbündete zu gewinnen. An diesem Punkt aber kam die konfessionelle Komponente des böhmischen Konflikts ins Spiel. Diese stachelte einerseits das Sendungsbewusstsein des unreifen Jünglings Friedrich V. an, weckte andererseits bei dem notorisch misstrauischen Maximilian die Furcht vor einer großen konzertierten Aktion der Protes­tanten gegen den traditionell katholischen Charakter des Reiches.

Der deutsche wird ein europäischer Krieg

Der bayerische Herzog, um vieles tüchtiger als sein leichtlebiger Vetter aus der Pfalz, ging sogleich daran, systematisch die Grundlagen für eine erfolgreiche Kriegführung zu schaffen. Die Reorganisation der Liga wurde vollendet. Im März 1620 entsandte Maximilian einen Gesandten nach Madrid, um die bisher ebenfalls zögerliche Weltmacht Spanien für eine Intervention zu gewinnen – in der zutreffenden Berechnung, dass diese, abgesehen von religiösen Idealen sowie der dynastischen Solidarität mit der deutschen Linie der casa d‘Austria, schon aus handfestem Eigeninteresse intervenieren müsse, nämlich wegen der Absicherung des Nachschubwegs von Italien über Süddeutschland und den Rhein nach den Spanischen Niederlanden, dem heutigen Belgien. Der Kriegseintritt Spaniens bedeutete freilich die Ausweitung des böhmischen Kriegs nicht nur zu einem deutschen – das war schon durch Friedrichs Annahme der böhmischen Krone geschehen  – sondern jetzt auch zu einem europäischen.

Im Juli 1620 begann der Feldzug. Raschl gelang die Niederwerfung des protestantischen Adels in Oberösterreich, der sich dem Aufstand im Nachbarland angeschlossen hatte; das Land blieb als Pfand für die Kriegskosten unter bayerischer Besatzungsherrschaft. Dem Entschluss Maximilians, danach eine rasche Entscheidung zu suchen, ist der überwältigende Sieg über die pfälzisch-böhmische Armee auf dem Weißen Berg bei Prag am 8. November 1620 zu verdanken.

Durch diesen eindeutigen Sieg der kaiserlich-katholischen Partei im verfassungsrechtlichen und konfessionellen Konflikt in den habsburgischen Erblanden war aber der Krieg keineswegs zu Ende. Dies lag teils an der mangelnden Bereitschaft Friedrichs V. zum bedingungslosen Verzicht auf die böhmische Krone, teils auf dem Beharren Maximilians auf dem Münchner Vertrag. Auch dem Kaiser war an einer Versöhnung mit dem Pfälzer wenig gelegen, denn dann wäre die Absicht, das Pfand Oberösterreich durch Übertragung der Oberpfalz auszulösen, hinfällig geworden. Nach der Eroberung dieses Territoriums hat Maximilian sich nicht gedrängt – Oberösterreich war ja wertvoller –, aber sein Wunsch, das vertraglich nicht abgesicherte, sondern nur einseitig gegebene Versprechen der Kurübertragung erfüllt zu sehen, nötigte ihn praktisch, weiter mit dem Kaiser zusammenzuarbeiten.

Am 29. Januar 1621 wurde in der dramatischen Entwicklung, die schließlich die fünfte Kurwürde Bayern zufallen lassen sollte, der erste rechtlich erforderliche Schritt vollzogen: Die Verhängung der Reichsacht über Kurfürst Friedrich V. als Strafe für seine Annahme der böhmischen Königswürde aus den Händen der rebellierenden protestantischen Stände. Nach einer freilich nicht ganz unstrittigen Rechtsauslegung war Kaiser Ferdinand II. befugt, die damit frei gewordene Kur nach Belieben neu zu vergeben.

Einem Wunsch des Kaisers nachkommend besetzten im Laufe des Septembers und Oktobers 1621 bayerische Truppen die Oberpfalz, von der aus pfälzische Soldtruppen Böhmen erneut bedroht hatten. Der Lohn bestand darin, dass Ferdinand II. am 22. September 1621 Maximilian mit der dem geächteten Friedrich aberkannten Kurwürde belehnte. Die Urkunde war – was absolut ungewöhnlich war – vom Reichsvizekanzler Stralendorf höchsteigenhändig geschrieben worden, und Maximilian wurde verpflichtet, sie geheim zu halten. Da im Lehenrecht gerade die Öffentlichkeit des Belehnungsakts konstitutiv war, fehlte ihr somit die Rechtswirksamkeit. Faktisch war sie eine schriftliche Bekräftigung des bisher nur mündlichen Versprechens.

Konkurrenz in der Familie

Der Abzug der kläglichen Reste der Armee des Winterkönigs nach Westen, wo sie die Territorien der geistlichen Kurfürsten von Mainz, Trier und Köln belästigten, zog die Ligaarmee ebenfalls dorthin. Die Siege, die Maximilians Feldherr Tilly auf dem neuen Kriegsschauplatz errang, verbesserten die Voraussetzungen für eine öffentliche und damit rechtswirksame Übertragung der Kurwürde auf Maximilian. Noch immer aber kostete es den bayerischen Herzog einige Mühe, dem Kaiser diesen Schritt abzuringen. Widerstände kamen von den evangelischen Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg, aber auch von Spanien, das wegen laufender Bündnisverhandlungen mit dem Schwiegervater Friedrichs V., König Jakob I. von England, diesen Schritt zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht wünschte. Zudem trat Maximilians Schwager Herzog Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg als Konkurrent auf, wobei er sich auf die nähere Verwandtschaft mit dem abgesetzten Friedrich V. berief. Auf dem Regensburger Fürstentag, zu dem der Kaiser außer den Kurfürsten auch einige wichtige Reichsfürsten auf den 10. Januar 1623 geladen hatte, zu dem aber die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg demonstrativ nur Gesandte schickten – der Kurfürst-Erzbischof von Trier tat dasselbe, allerdings wegen Krankheit – sollte über die Neubelehnung entscheiden werden. Der sonst so sparsame Maximilian erschien am 12. Januar demonstrativ mit einem Gefolge von 400 Personen. Die Verhandlungen aber erwiesen sich als schwierig. Schließlich schlug der Erzbischof von Mainz als erster der Kurfürsten einen Kompromiss vor: Der bayerische Herzog solle belehnt werden, aber nur für seine Person, nicht für sein ganzes Haus. Maximilian stimmte dieser Lösung zu, aber nur, weil er dem Kaiser in Gesprächen unter vier Augen ein Zugeständnis darüber hinaus hatte abringen können: Am 24. Februar 1623 stellte Ferdinand II. eine geheime Obligation aus, in der er die Urkunde von 1621 bekräftigte.

Am 25. Februar erfolgte im Regensburger Bischofshof die feierliche öffentliche Belehnung Maximilians, der Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg und die Gesandten Sachsens und Brandenburgs fernblieben. Der einzige prominente Protestant unter den Anwesenden war der Landgraf von Hessen-Darmstadt. An den Belehnungsakt mit Ablegung des Lehneides durch Maximilian und seiner Bekleidung mit Kurhut und Hermelinmantel schloss sich ein feierliches Bankett an, bei dem der neue Kurfürst erstmals seines Amtes als Reichserztruchsess waltete und dem Kaiser Wasser und Handtuch reichte. Die prächtige, mit einer Goldbulle besiegelte Belehnungsurkunde vom selben Tage erwähnt in Vollzug des in den vorangegangenen Verhandlungen festgelegten Kompromisses nur Maximilian selbst als Belehnten.

Kampf um Behauptung

Maximilian hat seine Standeserhöhung über die Wiedergutmachung eines seinem Haus von Kaiser Karl IV. 1356 angetanen Unrechts hinaus immer auch als Zugewinn für die katholische Sache im Reich interpretiert. Er ließ sie sogleich durch ein gedrucktes Mandat jedermann im Land bekanntgeben. Eine eigens aus diesem Anlass geprägte Münze diente ebenso der Selbstdarstellung wie die Kupferstiche, die ihn mit den Abzeichen seiner Würde zeigten.

Den neuen Rang zu behaupten, wurde nun zum wichtigsten Ziel der bayerischen Politik. Friedenspläne, die die Kurübertragung rückgängig gemacht hätten, lehnte Maximilian ebenso ab wie er politischen Projekten gegenüber, die Bayern und die Liga in neue Feindschaften verwickeln konnten, misstrauisch blieb. Dies gilt insbesondere für Versuche Spaniens, ihn fest in eine Allianz beider Linien des Hauses Habsburg einzubinden. Dass der König von Frankreich sich beeilt hatte ein Glückwunschschreiben nach München zu senden, in dem er Maximilian als „electeur“ (Kurfürst) anredete, wurde sehr wohlwollend registriert, sollte aber politische Folgen auch nur langfristig entfalten.

Bayerns Kurwürde wird vererbbar

Akuter als die hinter diesem Werben um Bayern stehenden Spannungen der westeuropäischen Mächte untereinander bedrohte zunächst die Intervention des Dänenkönigs Christian IV. die Vorherrschaft, die Kaiser und Liga sich im Zuge der Verfolgung pfälzischer Parteigänger bis weit in den Norden Deutschlands hinein aufgebaut hatten. Im Zusammenwirken mit der neu aufgestellten kaiserlichen Armee unter Wallenstein gelang der Liga­armee aber 1626 auch rasch die Niederwerfung Dänemarks. Auf dem Kurfürstentag zu Mühlhausen in Thüringen im September 1627 wurde die unangefochtene Machtstellung von Kaiser und Liga durch die Anerkennung der bayerischen Kurwürde auch seitens der protestantischen Kurfürsten, die 1623 noch ferngeblieben waren, für jedermann sichtbar demonstriert. Am 4. März 1628 vollzog dann endlich Ferdinand II. in rechtsverbindlicher Form in einem neuen Lehenbrief die Belehnung der gesamten männlichen Nachkommenschaft Herzog Wilhelms V. mit der Kur und der bisher nur als Pfand in bayerischem Besitz befindlichen Oberpfalz. Maximilian war am Ziel! Dafür gab er Oberösterreich nun wieder ab, womit eine Quelle von Unstimmigkeiten im kaiserlich-bayerischen Verhältnis aufgrund der konkurrierenden Interessen von Landes- und Pfandherr trockengelegt war.

Friedrich V. und nach seinem Tod im Jahr 1632 sein ältester Sohn Karl Ludwig haben den Verlust des kurfürstlichen Ranges freilich nie anerkannt. Von ihrem Exil in den Niederlanden aus spannen sie immer neue Intrigen, um europäische Mächte vor allem protestantischer Konfession für ihre Rückerstattungsansprüche zu mobilisieren. Ohne eigene Machtmittel konnten sie aber nur als Bittsteller auftreten. Dagegen stellte Bayern mit seiner eigenen Armee eine Potenz im Kriegsverlauf wie im diplomatischen Ringen um den Frieden dar, auf dessen Unterstützung der Kaiser nicht verzichten konnte. Zugleich blieb Maximilian auch für die französische Regierung ein Faktor, den sie zur Förderung ihrer Interessen gewinnen wollte. Die 1623 getroffene Entscheidung, Maximilian als Kurfürst anzuerkennen, hat Paris nie widerrufen. Wohl aber blieb lange offen, wieweit es die bayerische Position auch gegen den schwedischen Bündnispartner aktiv unterstützen würde.

Derweil weitete der Dreißigjährige Krieg sich aus den verschiedensten Gründen auf immer mehr Teilnehmer aus. Spätestens mit dem offenen Kriegseintritt Frankreichs im Jahr 1635 waren alle Hoffnungen dahin, ihn irgendwie noch innerdeutsch beilegen zu können. Wenn aber europäische Mächte wie Spanien, Frankreich, die Niederlande und Schweden auf dem Boden des Reiches Krieg führten, dann war auch klar, dass die Dauerhaftigkeit der Rangerhöhung Bayerns zum Kurfürstentum auch von ihrem Willen abhängig war, und somit einer nicht allein reichs-, sondern auch völkerrechtlichen Anerkennung bedurfte.

Vermittler zwischen Paris und Wien

Im Frühjahr 1644 wurde in Münster und Osnabrück der so lange ersehnte Friedenskongress eröffnet. Da er sich wegen einer Fülle von Verfahrensfragen und Rangstreitigkeiten der Gesandten zunächst äußerst schleppend anließ, suchte Maximilian auf einem anderen Weg nach Frieden: Im Frühjahr 1645 entsandte er seinen Beichtvater P. Johannes Vervaux SJ in geheimer Mission nach Paris. In der Friedensfrage konnte dieser nichts erreichen; man verwies den Pater auf die Verhandlungen des Kongresses. Wohl aber fand er eine gewisse Geneigtheit vor, bayerischen Interessen beim Friedensschluss Rechnung zu tragen, wenn Maximilian den Kaiser dazu vermöge, an Frankreich Zugeständnisse zu machen. Um des Friedens willen hielt Maximilian diese ohnehin für nötig; sich in den Augen des französischen Premierministers Kardinal Mazarin darum verdient zu machen, verhieß eigene Vorteile. So schlüpfte der bayerische Kurfürst in die Rolle eines Vermittlers zwischen Paris und Wien. Ihren Höhepunkt fanden diese Bemühungen im Februar und März 1646, als unter dem Eindruck der bayerischen Drohung, einen separaten Waffenstillstand abzuschließen, Kaiser Ferdinand III. die Abtretung der habsburgischen Teile des Elsass an Frankreich zugestand. Als schließlich am 13. September 1646 ein vorläufiges kaiserlich-französisches Abkommen über die territoriale Friedensregelung abgeschlossen wurde, war dies verbunden mit einer Zusage Frankreichs, sich für den Verbleib der Kurwürde und der Oberpfalz bei Bayern einzusetzen.

Internationale Anerkennung

Dass die Pfalzgrafen die Rheinpfalz zurückerhalten und mit einer neuen achten Kurwürde entschädigt werden sollten, hatten Bayern und Frankreich schon 1645 vereinbart; der Kaiser, der zunächst einer abwechselnden Führung der Kurstimme den Vorzug hatte geben wollen, war unter bayerischem Druck für diese Lösung gewonnen worden. Offizielle Beschlüsse der Reichsstände beider Konfessionen im Sinne dieses Abkommens folgten im März und Anfang April 1647; am 7. dieses Monats stimmte auch Schweden zu. Der am 24. Oktober 1648 endlich unterzeichnete Westfälische Friede sicherte Bayern den Besitz der Kurwürde und der Oberpfalz durch internationale Verträge, die zugleich den Charakter eines Reichsgrundgesetzes hatten, auf Dauer.

Kurfürst Maximilian von Bayern, der mittlerweile 75 Jahre alt war, durfte den Frieden als Erfolg betrachten, zumal die reichsrechtlichen Bestimmungen des Westfälischen Friedens die Macht des Kaisers beschränkten, die fürstlichen Freiheiten betonten und eine leichte Vorrangstellung des katholischen Elements bewahrten. Zwar beinhalteten die Regelungen von 1648 den Verzicht auf viele althergebrachte Rechtspositionen der katholischen Reichsstände, aber das, was blieb, war weit besser abgesichert als zuvor, nicht zuletzt durch die bayerische Kurwürde, die die katholische Mehrheit im Kurfürstenrat ausbaute.

Als Kurfürst Maximilian I. am 27. September 1651 starb, war er als beinahe einziger deutscher Fürst mit einem territorialen und rangmäßigen Gewinn aus dem Dreißigjährigen Krieg hervorgegangen. Seine Witwe und sein Bruder als Landesregentin beziehungsweise Kuradministrator für seinen noch minderjährigen Sohn waren vorsichtig genug, sich vom Kaiserhof eine beglaubigte Abschrift der am 18. Juli 1652 ausgestellten kurpfälzischen Ratifikationsurkunde des Westfälischen Friedens ausstellen zu lassen, um für alle Zukunft über einen dokumentarischen Nachweis des definitiven Verzichts der Pfälzer Wittelsbacher auf die fünfte Kurwürde zu verfügen. (Gerhard Immler)

Information:

1623 – Bayern wird Kurfürstentum heißt eine Ausstellung, die vom 23. Februar bis zum 31. März im Bayerischen Hauptstaatsarchiv zu sehen sein wird. Schönfeldstraße 5-11, 80539 München. www.gda.bayern.de/hauptstaatsarchiv

Abbildungen (von oben):

Maximilian I. von Bayern (1573 bis 1651) – hier ein Altersporträt – war einer der wenigen Fürsten, die bereits beim Ausbruch des Dreißigjährigen Krieg regierten und auch noch dessen Ende miterlebten. Aber nicht nur das: Seine erfolgreiche Politik brachte dem Wittelsbacherherzog die Standes­erhöhung zum Kurfürsten und die Erweiterung seines Herrschaftsgebiets auf die Oberpfalz ein. (Foto: dpa)

 

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