Wirtschaft

Die Bürokratie hierzulande belastet die Wirtschaft. (Foto: dpa/Sebastian Kahnert)

02.06.2023

Unternehmen leiden unter dem Bürokratiealptraum

Um der Wirtschaft hierzulande wieder Schwung zu verleihen, müssen viele Vorschriften fallen – ein Überblick

Deutlich weniger privater Konsum wegen sinkender Reallöhne und weitere Zinssschritte der EZB, die auf Investitionen und die Löhnen drücken. So sehen die Rahmenbedingungen aus, unter denen die deutsche Wirtschaft in die Rezession gerutscht ist. Im ersten Quartal 2023 schrumpfte das Bruttoinlandsprodukt um 0,3 Prozent, nach einem Minus von 0,5 Prozent im Schlussquartal 2022.
Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, erwartet trotz positiver Zahlen im laufenden Quartal eher eine weiterhin schwache Konjunktur.

Darum setzt das FDP-geführte Bundesjustizministerium auf den Abbau von Bürokratie. „Damit werden wir Erleichterungen für die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen, ohne den Haushalt zu belasten. Das ist ein Wachstumsschub zum Nulltarif“, sagte letzte Woche Justizstaatssekretär Benjamin Strasser. Der FDP-Politiker ist Koordinator der Bundesregierung für bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau.

Für jede wegfallende Vorgabe kommen vier neue

„Noch mehr Regularien, noch mehr Berichtspflichten, noch mehr Auflagen und Nachweispflichten: Unsere Unternehmen kämpfen tagtäglich mit immer neuen bürokratischen Belastungen“, sagt Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerische Industrie- und Handelskammertags (BIHK). Zwar hätten Bayern 2013 und der Bund zwei Jahre später eine „One in, one out“-Bürokratiebremse eingeführt, wonach für jede neue Regelung innerhalb eines Jahres eine alte gestrichen werden soll. Auch habe sich die EU-Kommission 2021 zum „One in, one out“-Prinzip bekannt. Aber die Lebenswirklichkeit ist laut Gößl eine andere. „Beispiel Brüssel, dem Hort der Regulierer: Für 2022 finden sich in der EU-Datenbank mehr als 2000 angenommene Rechtsakte. Gestrichen wurden 534. Die grobe Richtung heißt: Für jede wegfallende Vorgabe kommen vier neue dazu“, erläutert der BIHK-Hauptgeschäftsführer.

Für die Unternehmer*innen bedeutet das noch mehr Zeit und noch mehr Kosten für Papierkram. Je kleiner das Unternehmen, desto stärker die relative Betroffenheit. „Selbstständige und Mittelstand werden regelrecht weggespült von der Flut an bürokratischen Regularien. Wer kann noch ernsthaft behaupten, alle geschäftsrelevanten Regeln zu kennen?“, fragt Gößl.
Ein hochgradiges Ärgernis ist ihm zufolge, dass der Bund auf die Vorgaben aus Brüssel grundsätzlich immer nochmal eins draufsetzt. „Goldplating nennt man das beschönigend im Berliner Politikbetrieb, was in Wahrheit besserwissender, ja arroganter Pickelhaubenbürokratismus ist“, so Gößl. Jeder wisse doch, dass Klein-klein-Regulierung bremst, lähmt und erstickt – mitunter auch Innovationen, neue Geschäftsmodelle, Technologieoffenheit und kreatives Unternehmertum.

Schluss mit Sonntagsreden zum Bürokratieabbau

„Rechtsetzung mit Augenmaß ist Voraussetzung für Wachstum und Wohlstand, Rechtsetzung mit bürokratischer Schlagseite dagegen kann Wirtschaft und Gesellschaft zum Straucheln und zum Kentern bringen. Der Ruf unserer Mitgliedsfirmen lautet: Hört auf, ihr Politiker in Brüssel und Berlin, uns ständig neue Vorgaben zu machen. Lasst uns einfach unsere Arbeit machen. Es reicht jetzt endgültig! Wir fordern deswegen ein Stoppschild für neue Vorgaben und Regularien. Wir fordern auf absehbare Zeit einen Netto-Abbau von Bürokratie, also mindestens „One in, two out“. Schluss mit Sonntagsreden zum Bürokratieabbau. Heute damit anfangen und nicht erst morgen!“, sagt Gößl.

„In Zeiten, in denen die Kosten in allen Unternehmen steigen und die Erträge schrumpfen, sollte die Politik über Entlastungen für Firmen nachdenken, anstatt sie zusätzlich zu belasten“, betont Franz Xaver Peteranderl, Präsident des Bayerischen Handwerkstags (BHT). Das bayerische Handwerk braucht in den nächsten Jahren Nachfolger*innen für rund 22 000 Unternehmen. Die wachsende Bürokratie schreckt laut Peteranderl jedoch viele potenzielle Unternehmer ab und bringt auch Gründer neuer Betriebe ins Grübeln. „Hier muss die Politik ihren Worten endlich Taten folgen lassen und kräftig auf die Bürokratiebremse treten! Handwerkerinnen und Handwerker brauchen ihre Arbeitszeit, um unternehmerisch tätig zu sein, Leistungen für die Kund*innen zu erbringen und an den Märkten zu bestehen. Sie haben weder die Zeit noch die Fachleute, um eine Vielzahl von komplizierten und viel zu oft unnötigen bürokratischen Anforderungen erfüllen zu können“, unterstreicht der BHT-Präsident. „Think Small First“ müsse zum Normalfall werden. Gesetzesvorhaben und Verwaltungsanweisungen müssen Peteranderl zufolge von vornherein einem KMU-Test (Test für kleine und mittlere Unternehmen) unterzogen und so gestaltet werden, dass die Betriebe keinen unnötigen Belastungen unterworfen werden. Vorab sollte eine obligatorische Prüfung der Gesetzesinitiativen durch den Nationalen Normenkontrollrat durchgeführt werden. „Ausnahmeregelungen für Kleinbetriebe können in vielen Gesetzen eine große Entlastung bringen“, sagt Peteranderl.

Eine Bürokratieentlastung und damit ein Wachstumsschub ist aus Sicht des bayerischen Handwerks unter anderem durch folgende Punkte (Bundesgesetzgebung) möglich:

Arbeitszeitgesetz: Nach dem Koalitionsvertrag soll am Grundsatz des Achtstundentags im Arbeitszeitgesetz festgehalten werden. Im Rahmen einer befristeten Regelung mit Evaluationsklausel soll es ermöglicht werden, dass Arbeitnehmende im Rahmen von Tarifverträgen unter bestimmten Voraussetzungen und in einzuhaltenden Fristen ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können. Außerdem soll eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit geschaffen werden, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen aufgrund von Tarifverträgen dies vorsehen. Die Form der Arbeitszeiterfassung, die von jedem Arbeitgeber bislang angepasst an die Bedürfnisse und Besonderheiten eines jeden Betriebs individuell festgelegt wird, muss auch weiterhin durch den Arbeitgeber frei bestimmbar sein. Zumindest müssen Modifizierungen der Arbeitszeitdokumentation die branchenspezifischen Besonderheiten des Handwerks, insbesondere dezentraler Tätigkeiten, berücksichtigen sowie eine bürokratische Belastung kleiner und mittlerer Betriebe begrenzen.

Nur noch ein Beitragsnachweis je Betrieb

Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags: Arbeitgeber müssen die Beiträge für Arbeitnehmer nach Krankenkassen getrennt abführen und unterschiedliche Beitragsnachweise erstellen. Eventuelle Rück- und Rechtsfragen zum Beitragseinzug müssen mit einer Vielzahl von Kassen geklärt werden. Vorgeschlagen wird, dass Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei einer Abrechnungsstelle abrechnen zu können. Damit wäre auch nur noch ein Beitragsnachweis je Betrieb erforderlich.

Keine neuen Abgaben: Bereits in der Vergangenheit wurden immer wieder Versuche unternommen, der hohen Staatsverschuldung und dem Finanzierungsbedarf des Bundes mittels einer einmaligen Vermögensabgabe zu begegnen. Das Handwerk lehnt jegliche weiteren Belastungen in Form von Abgaben und Steuern ab. Zusätzliche Ertrags- und Vermögensbelastungen schwächen den Standort und wirken leistungshemmend. Gerade die Wiedereinführung der Vermögensteuer beziehungsweise einer Vermögensabgabe sowie eine Verschärfung der Erbschaftsteuer führen neben einem Eingriff in die Vermögenssubstanz zu einer unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratiebelastung der Betriebe. Der Solidaritätszuschlag muss für alle Einkommensteuerzahler*innen abgebaut werden. Die teilweise Weitererhebung des Solidaritätszuschlags belastet gerade die Inhaber und Gesellschafter etablierter Handwerksunternehmen und ist verfassungsrechtlich zweifelhaft.
Kleinbetriebsregelungen vereinfachen

Schwellenwerte: Die Kleinbetriebsregelungen des Arbeits- und Sozialrechts sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Es bestehen uneinheitliche Schwellenwerte und unterschiedliche Modalitäten der Anrechnung von Beschäftigten und Auszubildenden. Empfohlen wird, die Kleinbetriebsregelungen im Arbeits- und Sozialrecht zu erweitern beziehungsweise zu vereinfachen. Betriebe bis zu einem Schwellenwert von mindestens 25 Arbeitnehmenden sollten grundsätzlich von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften entlastet werden. Teilzeitkräfte sollten einheitlich anteilig entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit angerechnet, zur Berufsbildung Beschäftigte sollten generell nicht mitgezählt werden. Bestehende höhere Schwellenwerte sollten unberührt bleiben.
(Ralph Schweinfurth)

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