Wirtschaft

Unternehmen aus besonders energiehungrigen Branchen sollen sich nach dem Willen von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) bald für so genannte Klimaschutzverträge bewerben können. (Foto: dpa/Martina Herzog)

05.06.2023

Energieintensive Betriebe entlasten

Unternehmen können sich bald für "Klimaschutzverträge" bewerben

Unternehmen aus besonders energiehungrigen Branchen sollen sich nach dem Willen von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) bald für so genannte Klimaschutzverträge bewerben können. Interessenten an der staatlichen Förderung haben ab diesem Dienstag zwei Monate Zeit, sich am vorbereitenden Verfahren zu beteiligen, wie das Ministerium am Montag in Berlin mitteilte. Die Teilnahme sei Voraussetzung für eine spätere Beteiligung am Gebotsverfahren, bei dem Unternehmen ihr Projekt einreichen können. Ein erstes soll es noch in diesem Jahr geben.

Bei einem Klimaschutzvertrag soll der Staat dem Unternehmen eine Ausgleichszahlung garantieren, die es für die höheren Kosten der klimafreundlichen Produktion entschädigt. Außerdem soll das Unternehmen gegen Unsicherheiten etwa bei der Preisentwicklung von Wasserstoff abgesichert werden. Adressaten sind energieintensive Industriebranchen, wie zum Beispiel die Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie. Klimaschutzverträge werden auch im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP als mögliches Instrument genannt.

Eingeplant ist zunächst ein mittlerer zweistelliger Milliardenbetrag, wie Habeck sagte. "Günstigstes Gebot zuerst, bis das Geld alle ist", beschrieb Habeck das spätere Bieterverfahren. Von der Entwicklung neuer, klimafreundlicherer Produktionstechniken profitierten am Ende alle. Es gibt aber zwei wichtige Vorbehalte: Einerseits muss die EU-Kommission die Pläne absegnen, weil bei staatlicher Förderung der Industrie immer die Frage möglicher Wettbewerbsverzerrungen in Europa im Raum steht. Dazu sagte Habeck, es gebe eine grundsätzliche Zustimmung der Brüsseler Behörde, weitere offene Fragen müssen im Verlauf geklärt werden. Und zweitens muss das Geld im Bundeshaushalt bereitgestellt werden, der noch nicht steht.
(Martina Herzog, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.