Wirtschaft

Der wegen versuchten Prozessbetrugs angeklagte Co-Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen (2.v.r.), steht in München (Bayern) neben seinem Anwälten Hanns W. Feigen und Barbara Livonius im Verhandlungssaal im Landgericht. (Foto: dpa)

02.03.2016

Fassungslose Verteidiger

Seit zehn Monaten steht der Top-Banker Fitschen zusammen mit Ex-Kollegen als Angeklagter vor dem Münchner Landgericht

Die Münchner Staatsanwaltschaft hält im Strafprozess gegen die Top-Banker Jürgen Fitschen, Josef Ackermann und Rolf Breuer trotz aller Widerstände an ihren Vorwürfen fest. Die bisherige Verhandlung wegen versuchten Prozessbetrugs im Fall Kirch habe alles bestätigt, was in der Anklage beschrieben wurde, sagte Staatsanwalt Stephan Necknig heute vor dem Landgericht München. Bei den Angeklagten und Verteidigern sorgte diese Aussage für erstaunte Gesichter und Kopfschütteln, nachdem selbst der Richter mehrmals Zweifel an der Anklage geäußert hatte.

Breuers Verteidiger Norbert Scharf warf den Anklägern eine vollkommene Verkennung der Tatsachen vor, die er in dieser Form noch nie von einer Staatsanwaltschaft gesehen habe. "Was wir hier erleben, ist ein unbeirrter Sturmlauf der Staatsanwaltschaft gegen die Erkenntnisse der Hauptverhandlung."

Fitschen, der Co-Chef der Deutschen Bank, steht seit zehn Monaten zusammen mit seinen Vorgängern Ackermann und Breuer sowie zwei weiteren Ex-Bankern vor Gericht. Alle fünf sollen sich vor fünf Jahren abgesprochen haben, um Richter zu täuschen und Schadenersatzforderungen für die Pleite des Medienkonzerns Kirch abzuwehren. Die Angeklagten bestreiten dies. Nach dem aktuellen Zeitplan soll voraussichtlich im April ein Urteil gesprochen werden. Fitschens Anwalt Hanns Feigen zweifelt nicht an einem Freispruch.

Staatsanwaltschaft ist auf Niederlage eingestellt


Auch die Staatsanwaltschaft ist auf eine Niederlage eingestellt. Er habe den Eindruck, dass die Richter nicht vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs überzeugt seien, sagte Necknig. In diesem Fall müssten Fitschen und Ackermann hilfsweise zumindest wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht bestraft werden. Von dem Vorsitzenden Richter Peter Noll musste sich die Staatsanwaltschaft vor wenigen Wochen bereits kritische Worte anhören: Bei der Verlesung eines Beweisantrags der Staatsanwaltschaft habe er sich beherrschen müssen, seine Gesichtsmuskulatur unter Kontrolle zu halten. Heute gelang dies dem Richter und er hörte sich Antrag Nummer 37 der Staatsanwaltschaft ohne sichtliche Regung an.

Darin äußerten die Ankläger unter anderem Zweifel an den Finanzen von Fitschen. Staatsanwalt Necknig sah einen Widerspruch zwischen der schriftlichen Erklärung Fitschens zu seinen Vermögensverhältnissen und der Vergütung, die er von der Deutschen Bank erhalten hat. Die Summe müsse sich deutlich reduziert haben, wenn die Erklärung Fitschens stimme, so der Staatsanwalt. Er regte an, Geschäftsberichte der Deutschen Bank vor Gericht zu verlesen, aus denen die Bezüge der Vorstände hervorgehen, um die Lage aufzuklären.
(Daniela Wiegmann, dpa)

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