Wirtschaft

In Big Data stecken enorme wirtschaftliche Wachstumspotenziale. (Foto: dpa)

05.03.2018

„Grundrechte nicht halbherzig gewähren“

Interview mit IT-Expertin und Buchautorin Yvonne Hofstetter zur geplanten Änderung der bayerischen Gemeindeordnung

Mitunter werden selbst IT-Experten zu Kritikern des technokratischen Fortschritts. So auch die Juristin Yvonne Hofstetter aus Freising: seit 1999 international in Software-Unternehmen tätig, wurde sie 2009 Geschäftsführerin der Teramark Technologies GmbH, die auf den Feldern Künstliche Intelligenz und Big Data arbeitet. Wir sprachen mit ihr über die neuen elektronischen Wasserzähler, mit denen die Bevölkerung zwangsbelückt werden soll. BSZ: Frau Hofstetter, begrüßen Sie als IT-Expertin nicht auch den Fortschritt der Technik, wenn Wasserwerke künftig dank elektronischer Wasserzähler mit Funkmodul vielfach einfacher ablesen und beispielsweise Störungen im Versorgungsnetz schneller aufklären können?
Hofstetter: Ich sage Ja zum technologischen Fortschritt, aber Nein zu seiner Durchsetzung auf Kosten bürgerlicher Freiheiten. Darum bin ich sehr froh, dass in der ersten Lesung im Landtag doch noch Änderungsanträge angekündigt wurden, die sich für ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht in der Bayerischen Gemeindeordnung einsetzen wollen. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hatte ja ausdrücklich vorgesehen, dass die Grundrechte auf Freiheit der Person und auf die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt würden, um die zwangsweise Duldung funkender Wasserzähler zu ermöglichen. Der inzwischen öffentlich einsehbare Änderungsantrag der CSU enthält leider immer noch gewisse Einschränkungen, die den Respekt vor dem Grundgesetz vermissen lassen.

BSZ: Woran denken Sie da?
Hofstetter: Offenbar setzen sich erneut die Interessen von Industrie, Wirtschaft und Kommunen gegen die Bürger durch. Das eingeräumte Widerspruchsrecht soll auf nur zwei Wochen nach Zugang Einbauankündigung befristet werden. Obendrein soll eine Art „Bestandsschutz“ für einmal eingebaute Zähler mit Funkmodul bestehen.

BSZ: Was wäre denn darunter zu verstehen?
Hofstetter: Demnach müsste beispielsweise der Käufer eines Hauses den Zähler mit seinem fast sekündlichen Dauerfunk gegen seinen Willen akzeptieren, wenn die Installation bereits früher unter dem Verkäufer erfolgt wäre. Mit Blick auf Artikel 13 des Grundgesetzes ist das inakzeptabel. Das Grundrecht eines Bürgers auf Unverletzlichkeit der Wohnung erlischt ja nicht beim Wechsel in eine andere Immobilie oder bei einem Neubau. Darum darf es auch nicht befristet werden. Die vom Ministerrat bewilligten Einschränkungen von Grundrechten sind insofern leider im Änderungsantrag der CSU bisher nur halbherzig zurückgenommen. Das sollte in den Ausschüssen dahingehend korrigiert werden, dass die Befristung als absolute getilgt wird, aber stattdessen dem, der später aus persönlichen Gründen den Ausbau eines Funkzählers wünscht, eben die dafür anfallenden Kosten auferlegt werden.

BSZ: Für wie legitim halten Sie die Interessen von Industrie, Wirtschaft und Kommunen?
Hofstetter: Man kämpft hier durchschaubar ums sogenannte Datengold – Stichwort Big Data – in der Überzeugung, dass das „Internet der Dinge“ zu mehr Wirtschaftswachstum führen werde. Wozu sollen meine elektronischen Zähler den fast sekundengenauen Wasserverbrauch meines Haushalts funken, wenn die Wasserwerke wirklich nur an der Verbrauchsmessung interessiert wären? Solche personenbezogenen Massendaten erheben aus meiner beruflichen Erfahrung nur diejenigen, die Verhaltensprofile von Personen erstellen wollen. Denn aus sekundengenauen Zählerdaten kann man algorithmisch herleiten, wie viele Menschen wirklich in einem Haushalt wohnen oder zu welchen Tageszeiten die Bewohner zuhause anwesend sind. Mit solchen, aus „rohen“ Wasserverbrauchsdaten abgeleiteten Informationen kann man Wohnverhalten schließlich sogar vorhersagen. Dass Unbekannte wissen, wann meine Wohnung leer steht, versetzt mich in allergrößte Sorge.

BSZ: Sehen Sie bei Zählern mit Funkmodul auch Sicherheitsprobleme?
Hofstetter: Heute ist unser elektromagnetisches Spektrum, zu dem unter anderem häufig funkende Zähler beitragen, mit Strahlung übersättigt. Hörfunk, Fernsehen, Radar, Mobilfunkmasten, GPS, Bluetooth- und WLAN-Geräte, RFID-Chips – alles funkt. Vor Jahrzehnten haben wir die Strahlung einfach hingenommen. Heute müssen wir sie regelrecht managen, denn sie ist zum Ziel von Angreifern geworden. Dessen ist sich die staatliche Sicherheitsvorsorge sehr bewusst: Sie rüstet sich bereits gegen Angriffe auf das elektromagnetische Spektrum. Aber – das sage ich als Technologin aus Erfahrung – Wirtschaft und Industrie gehen hier weniger sicherheitsorientiert vor: Sie fokussieren vor allem auf Funktionalität und weniger auf die Sicherheit. Funktionalität spült Geld in die Kasse, Sicherheit hingegen kostet Geld. Funkwasserzähler sind und bleiben angreifbar.

BSZ: Meinen Sie mit Sicherheit auch, dass elektronische Wasserzähler den Verbrauchern keinen Schaden zufügen?
Hofstetter: Richtig. Es stellt sich ja auch die Frage nach der Gesundheit der Bewohner, nach ihrer körperlichen Unversehrtheit. Ob nämlich eine fast sekündliche Funkstrahlung schädlich sein kann, ist entgegen landläufigen und sogar amtlichen Behauptungen nicht wirklich geklärt. Gerade bei Langzeiteinwirkung, Mehrfachbelastung und Kombinationswirkungen ist ein Schädigungspotential keineswegs auszuschließen, nicht einmal vom Gesundheitsministerium! Darum bleibt Vorsorge angesagt.

BSZ: Denken Sie da auch an die sogenannten Elektrosensiblen?
Hofstetter: Einmal kam nach einem meiner Vorträge eine Frau zu mir und fragte, ob es womöglich mit den bei ihr neu eingebauten Funkzählern zusammenhängen könnte, dass sie jetzt nicht mehr schlafen könne. Ich bin selbst keine Medizinerin, halte solche Störungen aber für möglich; denn biologisch funktionieren wir ja unterem anderem mittels feiner elektromagnetischer Impulse. Elektrosensible werden das jetzt gesetzlich verankerte Widerspruchsrecht bestimmt nutzen wollen – nicht zuletzt Betroffene, die erst zu einem späteren Zeitpunkt merken, dass sie empfindlich auf solche Immissionen reagieren. Gerade auch wegen der ethisch gebotenen Rücksicht auf sie sollte der Änderungsantrag der CSU auf die absolute Befristung verzichten. Ich halte das sogar für verfassungsrechtlich zwingend.

BSZ: Dabei funken nicht nur Wasser-, sondern oft auch andere Zähler im Haushalt.
Hofstetter: Tatsächlich enthält das 2016 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende einen Duldungszwang für Stromzähler mit Funkmodul, sogenannte Smart Meter. Es ist ab 2020 sogar für Haushalte mit geringem Verbrauch gültig. Man kann sich dann zwar nach einem anderen Messstellenbetreiber umsehen, aber es gibt keine Garantie, dass sich da einer findet, der dem Kundenwunsch entgegen kommt. Die Verabschiedung jenes Gesetzes hat damals der Bundesrat kritisch mit einer „zusätzlichen Entschließung“ begleitet, in der er ausdrücklich auf daten- und verbraucherschutzrechtliche Bedenken hinweist. Er warnt vor den unverhältnismäßigen Kosten und verlangt für Verbraucher ein Mitspracherecht beim Einbau von Smart Metern und bei der Einbindung in Kommunikationsnetze. Ich meine, auf dem Hintergrund der aktuellen Bürgerproteste sollte jene Mahnung des Bundesrates nun endlich in Berlin zum Anlass werden, auch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende um den genannten Aspekt des Duldungszwangs zu bereinigen. Und das gilt letztlich für alle Funkanwendungen innerhalb privater Haushalte: Zwang hat da nichts verloren.
(Interview: Werner Thiede)

Kommentare (5)

  1. Wassermann am 16.03.2018
    Ja ich baue meinen Kunden Funkzähler ein. Und ja ich respektiere es wenn jemand das Funkmodul deaktiviert haben will.
    Seit Einführung der neuen Technik haben sich viele meiner Anschlussnehmern eine Menge Geld gespart, weil ich ihnen mitgeteilt habe, dass ihre Hausinstallation ein Leck hat.
    Wenn jemand mal 500qm Wasser nachzahlen muss wird er sich einen Funkzähler wünschen und einen Wassermann, der ihn Kundenfreundlich auf sein undichtes Sicherheitsventil oder die Toilettenspülung hinweist. Wenn ich die Verteufelung der neuen Zählertechnik so lese könnte ich fast ein schlechtes Gewissen bekommen. Das DANKE meiner Kunden lässt mich das aber ganz schnell wieder vergessen und ich freue mich schon darauf, das nächste undichte Ventil zu finden.

    P.S. Kann ich aber nur, wenn auch der Funk dann eingeschalten ist ;)
  2. Thorsten am 10.03.2018
    Wehret den Anfängen, wenn jemand in seiner Wohnung keinen Funk haben will,
    dann ist das absolut anzuerkennen, GRUNDRECHT I S T GRUNDRECHT,
    niemand darf da heimlich an der Schraube drehen.
  3. Rolf D. Lenkewitz am 08.03.2018
    Einer der wesentlichen Punkte der digitalen Revolution liegt in der Tatsache der selbstverständlich gewordenen Einschränkungen der Wahlfreiheit und der damit einhergehenden Erosion der bürgerlichen Grundrechte. Die Infiltration von Sensoren in den Wohnungsraum, die Daten in die Cloud schicken, ist Ausdruck einer gefährlichen Entwicklung. Es geht also zunächst nicht darum die technischen Hintergründe des Zählers einzugrenzen, sondern es geht um die Wahrung der Wahlfreiheit, in Bezug auf den unantastbaren Wohnraum und dessen Unversehrtheit, im Sinne der Äußerung des individuellen freien Willens. Es liegt hier auch der gewaltige Irrtum vor, dass die Abwägung technischer Sachverhalte und Ziele, die als positiv angesehen werden, die Nutzung legitimieren. Wenn die Legitimation stets aus den angenommen positiven Effekten und dem Nutzen abgeleitet wird, dann kann prinzipiell jede sensorische Technologie zwangsweise per Gesetz verordnet in den Wohnraum verbaut werden. Ein zukünftiges Beispiel sind Sensoren in den Toiletten, die kontrollieren ob Schadstoffe, die für die Umwelt schädlich sind, entsorgt werden. Die Sensoren in diesem Bereich sind je nach technischer Ausprägung auch in der Lage über den Urin festzustellen ob Drogen konsumiert werden oder ob Krankheiten vorliegen. Da leuchtet es doch ein auch hier die zwangsweise Umsetzung der Sensoren in die Toiletten sofort zu beschließen! Wir haben in organisatorischer und politischer Hinsicht keine funktionierenden Konzepte und finanziellen Mittel für die rechtzeitige und vorsorgliche Untersuchung der geplanten IT-Systeme mit denen die Bürger zwangsbeglückt werden. Was wir haben ist ein fehlgeleitetes politisches System, ohne ausreichende soziale Dimension und ohne die erforderliche Unabhängigkeit. Auch ist das Machtbewußtsein der Politik aus dem Ruder gelaufen, ich vermisse hier Bescheidenheit und die bedingungslose Einbeziehung der Bürger.
  4. Georg am 06.03.2018
    Es geht hier nicht darum, eine reisserische Story zu publzieren, sondern darum, bezüglich der Risiken aufzukären! Immer mehr, auch sensible Daten werden per Funk übertragen - so etwas ist eine Einladung für Hacker! Wir könnnen froh sein, das wir bisher noch von ernsthaften Angriffen auf Versorgungs-Systeme (Strom, Gas, Wasser) verschont geblieben sind! Bin ebenfalls IT-Experte und betrachte diese Entwicklung mit grosser Sorge - von der immer stärker werdenden Gesundheitsbelastung durch gepulsten Mikrowellenfunk mal bagesehen...
    Also Ingo: Fakten recherchieren, und zwar gründlich...
    Themen: Netzsicherheit, Elektrosmog, Lobbyismus
  5. Ingo am 06.03.2018
    Es ist schon erschreckend, das eine ‚IT-Expertin‘ entgegen aller Fakten behaupten darf was sie will und die Bay. Staatszeitung das auch noch abdruckt! Wo ist denn hier der Geist der Recherche bevor solch ein Unsinn vervielfältigt wir? Kein einer der Zähler welche vebaut sind und in Zukunft verbaut werden funkt sekündlich! Ebenso ist es zu keiner Zeit möglich Lastprofile zu erstellen oder einen Nutzer ‚auszuspähen‘! Der Funk ist lediglich 2,25sek/Stunde aktiv. Und das mit 10 Milliwatt. Ein Handy hat 2000 Milliwatt und niemand beschwert sich. Und von den weit mehr als 10 Millionen verbauten Funkzählern der Wohnungswirtschaft (Heizkostenverteiler, Wärmezähler, Wasserzähler), welche unverschlüsselt seit Jahren funken spricht die Dame nicht. Böse ist wer schlimmes denkt....! Bitte vorher informieren und dann schreiben - aber dann wäre es keine reisserische Story mehr!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.