Wirtschaft

Die EU will den Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der EU stärken. (Foto: dpa)

19.06.2015

In Brüssel kämpft man um die Daten

Bayerische Wirtschaft sieht Verbesserungsbedarf bei EU-Datenschutz-Reform

Das Ziel ist ehrgeizig. Noch in diesem Jahr soll es einheitliche Datenschutzregeln geben. Für Orangensaft, Wein oder Wurst gibt es bereits einen einheitlichen EU-Markt – für die digitale Wirtschaft fehlt das. Mit einem in der EU einheitlich geregeltem Schutz von personenbe-
zogenen Daten ist die bayerische Wirtschaft einverstanden, aber einige Details der wohl bis Ende 2015 verabschiedeten EU-Datenschutzgrundverordnung gefallen ihr nicht.
Das wurde deutlich auf zwei aufeinanderfolgenden Konferenzen, die von der vbw – Vereinigung der bayerischen Wirtschaft e. V. und vom bayerischen Justizministerium in der bayerischen Vertretung in Brüssel abgehalten wurden. Sie sind zwei Perlen in einer Kette von Veranstaltungen in Brüssel. Allein 2013 wurde dreimal in der bayerischen Vertretung darüber diskutiert. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) vermittelte Zuversicht: „Was lange währt, wird endlich gut.“ Einigung ist erforderlich Die EU will den Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der EU stärken, aber gleichzeitig den freien Datenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarkts gewährleisten. Zwar gibt es schon seit 1995 eine EU-Richtlinie, aber die ist angesichts der zunehmenden Kommunikation im Internet und der mobilen Kommunikation obsolet geworden. Deshalb hatte die EU-Kommission im Januar 2012 eine EU-Verordnung vorgestellt, die unmittelbar überall in den 28 EU-Mitgliedstaaten gelten würde, ohne in nationale Gesetze gegossen werden zu müssen. Die europäische Datenschutzreform sei auf der Zielgeraden, hieß es auf den beiden Konferenzen. Die EU-Justizminister müssen sich auf einen Standpunkt einigen, das Europäische Parlament hatte das schon im März 2014 getan. Im Oktober verhandeln die EU-Regierungen, das EU-Parlament und die EU-Kommission gemeinsam im so genannten Trilog darüber. Im Trilog hat die EU-Kommission nur die Rolle eines Maklers. Verhandeln tut das EU-Parlament und die EU-Justizminister.
Die vbw ist froh, dass es überhaupt zu einer EU-einheitlichen Datenschutzregelung kommt. Zurzeit gibt es in der EU 28 verschiedene Datenschutzordnungen, was den Handel im Binnenmarkt beeinträchtigt. „Für uns ist Rechtssicherheit am wichtigsten“, sagte York Tetzlaff, Leiter der Brüsseler vbw-Vertretung. Die vbw stellt zehn Forderungen, aber ob die alle durchkommen, ist unwahrscheinlich. Tetzlaff listete sie auf: einheitlicher Beschäftigtendatenschutz, Erhalt von Betriebsvereinbarungen, Erhalt der Einwilligung als Erlaubnisgrundlage, erleichterte Datenübermittlung im Konzern, Rechte datenverarbeitender Unternehmen angemessen berücksichtigen, geringere Strafgelder bei Datenschutzverletzungen, bürokratischen Aufwand reduzieren, Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen einschränken, Recht auf Vergessenwerden sektorspezifische gestalten und die Zahl der delegierten Rechtsakte der EU-Kommission reduzieren.
Die Forderungen sagen wohl nur Eingeweihten was. Kollektive Vereinbarungen (Betriebsvereinbarungen) sind zum Beispiel solche, in denen ein Unternehmen seinen Mitarbeitern die private Nutzung von Internet und E-Mails erlaubt. Ein Dorn im Auge ist dem vbw, dass die Auslandstöchter von internationalen Konzernen, von denen viele in Bayern sitzen, datenschutzrechtlich wie unbeteiligte Dritte behandelt werden. Damit könne kein internationales Mitarbeiterverzeichnis aufgestellt werden. Beim Beschäftigtendatenschutz sieht die vbw nicht ein, warum der von der neuen Verordnung ausgenommen sein soll. „Wir hätten dann weiterhin 28 unterschiedliche Regelungen in der EU.“ Details später regeln Monika Hohlmeier (52), die Tochter des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (1915 bis 1988) und seit 2009 CSU-Abgeordnete im EU-Parlament, dämpfte die Erwartungen des vbw: „Es handelt sich doch nur um einen Rahmen. Bitte nicht alles im Datenschutz!“ Details könnten später mithilfe von delegierten Rechtsakten durch die EU-Kommission geregelt werden.
Der deutsch-französische EU-Abgeordnete und Berichterstatter Jan Philipp Albrecht (32) von Bündnis 90/Die Grünen stimmte Hohlmeier zu: „Wir werden nicht alle Fragen in dieser Verordnung lösen.“ Geradezu einvernehmlich traten die CSU-Politikerin und der Grünen-Politiker auf der Konferenz auf.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist komplex. Allein der ursprüngliche Kommissionsvorschlag aus dem Jahre 2012 umfasst 137 Seiten. Über 3000 Abänderungsanträge stellte das EU-Parlament. Schon seit dreieinhalb Jahren wird verhandelt. Paul Nemitz, Direktor der Justizabteilung der EU-Kommission: „Wir haben alle dazugelernt.“ Nemitz erläuterte, warum die EU-Reform des Datenschutzes notwendig sei. Nach „Snowden“ hätten die Wirtschaft und die Verbraucher das Vertrauen verloren. Ohne Vertrauen funktionierten digitale Geschäftsmodelle nicht. Nemitz nannte ein Beispiel aus der Autoindustrie: „Was passiert mit den Daten, die im Auto gespeichert werden? Wenn kein Vertrauen da ist, geht am Ende gar nichts.“
Die Datenschutzreform ist nur ein Baustein in dem Vorhaben, einen digitalen Binnenmarkt zu schaffen. Im Mai stellte die EU-Kommission ihre Strategie dazu vor. Europa müsse gegenüber den USA wettbewerbsfähig werden, hatte EU-Digitalkommissar Günther Oettinger auf der Internet-Konferenz DLD im Januar in München gesagt. Die USA seien die Messlatte. Europa müsse dringend attraktiver werden. Bisher habe der Kontinent in der digitalen Wirtschaft gegen Amerika verloren: Wer wird in zehn Jahren Autos bauen? BMW? Google? Oder BMW und Google zusammen? Es sei eine ernste und gefährliche Situation. Es wurde viel verschlafen „Wir haben viel verschlafen“, sagte Hohlmeier in Brüssel. Google habe einen Marktanteil von 90 Prozent in der EU. Im Heimatland USA sind Konkurrenten viel stärker. Google kommt hier nur auf einen Marktanteil von 67 Prozent. Hohlmeier kritisierte, dass europäische Start-up-Unternehmen für virtuelle Werte (zum Beispiel einer App) keine Kredite bekämen.
Strengere EU-Datenschutzregeln dürften bei Google, Amazon oder Facebook nicht gut ankommen, denn Daten sind längst ihre wichtigste Währung im Netz. Und dabei geht es schon lange nicht mehr nur um Namen, Adressen oder Telefonnummern. Es geht um alles, was Menschen bewegt. Die amerikanischen IT-Konzerne nähmen den Datenschutz auf die leichte Schulter, so Hohlmeier. Deswegen seien hohe Strafgelder bei Datenschutzvergehen gerechtfertigt.
Die vbw indes hält Bußgelder in Höhe von zwei Prozent des jährlichen Weltumsatzes eines Unternehmens für unverhältnismäßig. Denn davon wären auch Unternehmen betroffen, die mit der Verarbeitung von Daten keinen Umsatz machen. Dies ist nur eine von zehn Forderungen des vbw. Wie viele davon in der Verordnung ihren Niederschlag finden, wird der Kompromiss zeigen, den EU-Parlament und EU-Ministerrat im Oktober aushandeln.
Beide EU-Institutionen stehen unter hohem Erfolgsdruck. „Wenn die Verordnung nicht kommt, wird es keine nächsten Schritte geben“, warnte der Grünen-Abgeordnete Albrecht. „Wir werden kurz vor der Zielgeraden mit Vorschlägen bombardiert“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière auf der zweiten Konferenz zu dem Thema im Brüsseler Bayern-Büro. Die Datenschutz-Verordnung werde nicht für hundert Jahre perfekt sein können, dämpfte er die Erwartungen. Hohlmeier äußerte sich zuversichtlich, dass die Verordnung durchkommt: „Beim Trilog baut man nie Mauern auf.“ Allerdings glaube sie nicht, dass man schnell zu einer Einigung kommen werde. Die Verordnung soll bis Jahresende verabschiedet sein. (Rainer Lütkehus)

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