Wirtschaft

Der Weg zu bewilligten Fördermitteln. (Grafik: Curacon)

11.03.2016

Kapazitätsanpassende Maßnahmen werden bezahlbar

Krankenhausstrukturfonds: Sicherstellung der langfristigen, qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung in Bayern

Auch für die bayerischen Krankenhäuser hat sich die wirtschaftliche Situation in den letzten Jahren nicht verbessert – rund die Hälfte der Einrichtungen weisen in 2015 negative Betriebsergebnisse auf. Insbesondere für die kommunalen sowie die kleineren Häuser unter 200 Betten stellt sich die Lage als zunehmend schwierig dar. Hinzu kommt, dass gerade kleinere Häuser mit geringer Spe-zialisierung in den Fokus der Qualitätsdebatte geraten. Bis zum Jahr 2020 werden vor diesem Hintergrund wesentliche Marktveränderungen erwartet – ohne Gegenmaßnahmen, zum Beispiel durch Zuschüsse, wird erwartet, dass bundesweit jedes achte Krankenhaus geschlossen werden muss.

Unterversorgung verhindern


Um diesem Trend entgegenzuwirken, ist zum 1. Januar 2016 das neue Krankenhausstrukturgesetz in Kraft getreten. Dieses hat eine nachhaltige Sicherung der Versorgung der Bevölkerung, verbunden mit hoher medizinischer Qualität und guter Erreichbarkeit der Versorgungsstätten, zum Ziel. Erkennbare oder drohende Unterversorgung soll vermieden und Überversorgung abgebaut werden. Mit dem neu geschaffenen Fonds stehen nunmehr bundesweit Mittel von bis zu einer Milliarde Euro für strukturelle Veränderungen bereit – Bayern stehen nach dem Königsteiner Schlüssel rund 155 Millionen Euro zur Verfügung.

 Kein Träger wird nur aufgrund der nunmehr gegebenen Förderungsmöglichkeiten eine kapazitätsanpassende Maßnahme durchführen. Eine derart tiefgreifende Veränderung hat immer mit der unternehmensindividuellen Gesamtstrategie in Einklang zu stehen. Von der Richtigkeit der Maßnahme müssen die Gremien sowie die Unternehmensleitung überzeugt sein. Wichtig bei der Entwicklung der Gesamtstrategie ist in diesem Zusammenhang auch ein Abgleich des eigenen Leistungsspektrums sowie der Qualitätsstandards mit dem tatsächlichen Versorgungsbedarf.

Wird im Rahmen der Gesamtstrategie die Entscheidung getroffen, dass ein Kapazitätsabbau, ein vollständiger Marktrückzug oder aber ein Zusammenschluss zielführend ist, dann stehen nun Mittel zur Verfügung, die die Umsetzung möglich und finanzierbar machen. Mit Hilfe der Mittel aus dem Strukturfonds können nunmehr teilweise schon in der Vergangenheit als grundsätzlich sinnhaft angesehene Veränderungen, die jedoch auch aus pekuniären Gründen nicht umgesetzt wurden, realisiert werden.

 Sind die Würfel für den Kapazitätsabbau gefallen und die Maßnahme soll mit Mitteln des Struk-turfonds realisiert werden, so ist zu beachten, dass die Mittelbereitstellung zeitlich und der Höhe nach begrenzt ist. Ob, in welchem Maße und mit welcher Schnelligkeit das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen ausgenutzt werden wird, ist noch unsicher.

Maßnahme en detail planen


Umfangreiche Vorbereitungen sind notwendig, um für Zwecke der Antragstellung zur Erlangung von Strukturmitteln die geplante Maßnahme aufzubereiten. Für die Beantragung der Förderung ist nicht nur eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens inklusive des Umfangs der abgebauten Überkapazitäten, der Dauer der Maßnahme und des Investitionsvolumens notwendig – darüber hinaus werden Darlegungen zur nicht vorhandenen Bedarfsnotwendigkeit der abzubauenden Ka-pazitäten sowie ein detaillierter Finanzierungsvorschlag erforderlich sein. In diesem Zusammen-hang kommt der Erstellung eines detaillierten Business-Plans, der unterschiedliche Szenarien betrachtet und die Auswirkung der strukturellen Veränderung quantifiziert, eine eminente Wichtigkeit zu.

Nur die Kosten sind förderungswürdig, die den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit genügen. Hier wird jeder Antragsteller gut beraten sein, die veranschlagten Kosten detailliert nachzuweisen, damit die beantragte Maßnahme diesen Grundsätzen genügt.

Insbesondere dann, wenn mehr Anträge eingereicht werden, als Mittel zur Verfügung stehen und davon auszugehen ist, dass die Beantragungen in einem gewissen Wettbewerb stehen, gilt, dass ein gutes Projekt- bzw. Maßnahmenmanagement schon in der Antragsphase von hoher Wichtigkeit ist. Und auch nach Bewilligung der Maßnahme ist zu beachten, dass während der Durchführung und nach Beendigung die sachgerechte und wirtschaftliche Verwendung im Detail nachzuweisen und entsprechend Bericht zu erstatten ist. Die Herausforderungen, die ein derartiges Vorhaben mit sich bringen, sind neben dem laufenden Tagesgeschäft nicht zu unterschätzen. Die Erfahrung zeigt, dass durch ein sachgerechtes Projektmanagement verhindert werden kann, dass die beantragten Mittel nicht ausreichen und somit aus eigenen Mitteln eine Maßnahmenfinanzierung erfolgen muss oder dass die Nachweise einer Überprüfung nicht standhalten und Fördermittel zurückgefordert werden.

Nachnutzung konzipieren


In der Öffentlichkeit wird häufig eine kapazitätsanpassende Maßnahme mit einer Verschlechterung der gesundheitlichen Versorgung in der Region assoziiert. Vor diesem Hintergrund ist es empfehlenswert, frühzeitig ein passendes Nachnutzungskonzept zu entwickeln und dieses entsprechend zu kommunizieren. Denn gerade durch einen zielgerichteten Qualitätsausbau umliegender Häuser bei gleichzeitiger Etablierung einer funktionierenden lokalen Versorgung kann im Ergebnis eine wesentliche Verbesserung für die Bevölkerung realisiert werden.
(Claudia Schürmann-Schütte)

(Die Autorin ist Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Partnerin bei der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Darmstadt.)

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