Wirtschaft

Die großen deutschen Kraftwerksfinanzierer lehnen eine verpflichtende Direktvermarktung von Ökostrom ab. (Foto: dpa)

04.11.2013

Keine Pflicht zur Direktvermarktung bei Ökostrom

Große Kraftwerksfinanzierer machen ihre Position zur EEG-Reform deutlich

Gegen eine Abschaffung der Einspeisevergütung und einen Übergang zur puren Direktvermarktung von Ökostrom haben sich jetzt in einer Berliner Erklärung die großen deutschen Kraftwerksfinanzierer ausgesprochen. Denn eine derartige Gesetzesänderung würde Anlagenbetreibern zusätzliche Risiken aufbrüden. Es sollte aber eine Anpassung der EEG-Einspeisevergütungen vorgenommen werden. Neben Bremer Landesbank, Commerzbank, Deutsche Kreditbank, GLS Bank, HSH Nordbank, Südwestbank, Sparkasse Bremen und Nord-Ostsee Sparkasse haben auch Unternehmen wie die GeoEnergie Bayern oder die Geo Energie Taufkirchen sowie zahlreiche Verbände - allen voran der Bundesverband Erneuerbare Energien und seine Spartenverbände - die „Berliner Erklärung der Finanzwirtschaft zu den Rahmenbedingungen von Investitionen in Erneuerbare Energien“ unterzeichnet. Alle fürchten sie, dass eine verpflichtende Direktvermarktung zu einer Oligopolisierung zu Gunsten der großen Direktvermarktungsunternehmen führen. Dies benachteilige kleinere und mittlere Betreiber im Wettbewerb. Gemeinsam kommen alle Unterzeichner der Berliner Erklärung zu der Einschätzung, dass die verpflichtende Direktvermarktung den Anlagenbetreibern zusätzliche Risiken aufbürden würde, was nicht nur die individuellen Kredite, sondern auch die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung für die Energiewende verteuern würde. Statt einer verpflichtenden Direktvermarktung sollten lieber über sinnvolle Anpassungen der Rahmenbedingungen (Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe, Steuern) Anreize für eine möglichst erzeugungsnahe Stromvermarktung gesetzt werden. Das EEG dürfe nicht in einer Weise verändert werden, die die Markteintrittsbarrieren für kleinere und mittlere Unternehmen, insbesondere auch Bürgerenergiegesellschaften, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien bisher maßgeblich getragen haben, erhöht. Stattdessen sei an einer dezentralen Betreiberstruktur mit besonderem Augenmerk auf Bürgerbeteiligung fest zu halten. Mehr Akteure bedeuteten auch mehr Wettbewerb, so die Kraftwerksfinanzierer. Außerdem fordern die Unterzeichner der Berliner Erklärung Preisehrlichkeit beim Vergleich von fossil-atomaren und erneuerbaren Erzeugungsarten. Externe Kosten wie Umweltschäden müssten in die Stromkosten einfließen. Die Preise an der Strombörse bildeten nur die Grenzkosten ab. Diese sendeten aber keine Investitionssignale für neue Kraftwerkskapazitäten – weder für Erneuerbare Energien noch für konventionelle Kraftwerke. (rs)

Kommentare (1)

  1. Hans Peter Duerr am 18.06.2014
    Ich denke auch, dass externe Kosten wie Umweltschäden mit in die Stromkosten einfließen müssten.
    Die Einschätzung, dass eine verpflichtende Direktvermarktung zu Oligopolisierung führt, teile ich nicht. Momentan ist es ja eher so, dass viele Erzeuger Erneuerbarer Energien bei einem der mittelgroßen Direktvermarkter unter Vertrag sind und dort über die Direktvermarktung zusätzliche Erlöse erzielen, die mit der fixen EEG-Einspeisevergütung nicht zu erreichen wären. Auf der Webseite dieses Direktvermarkters liest sich das alles recht einleuchtend:
    http://www.next-kraftwerke.de/neues/stromverkauf-stromboerse
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