Wirtschaft

Eine 20 kV-Mittelspannungs- und eine 380/220kV-Hochspannungsleitung kreuzen sich im Zenngrund bei Wilhermsdorf (Landkreis Fürth). Die beiden Verteilsysteme müssen sich ergänzen, um die Versorgung der Zukunft zu erreichen, meint der Verband Kommunaler Unternehmen. (Foto: Wraneschitz)

01.03.2019

Parteiengeplänkel ohne Konsens

Bundestags-Anhörung zur Beschleunigung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes NABEG: Würzburger Anwalt sieht Novelle als Rohrkrepierer

Der Bundestag hat 2011 das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) beschlossen: Hochspannungsleitungen sollten schneller gebaut werden können. Weil das nicht wirklich klappte, soll es nun novelliert werden; es soll quasi ein NABEG-Beschleunigungsgesetz kommen. Am vergangenen Mittwoch wurden Sachverständige im Bundestags-(BT-)Ausschuss für Wirtschaft und Energie angehört.
„Schnellerer Energieleitungsausbau stößt bei Experten auf Zustimmung“: Unter dieser Überschrift fasste die BT-Pressestelle die zwei Stunden-Veranstaltung zusammen. Wer die Befragung verfolgt hatte, rieb sich Augen und Ohren. Die BT-Mitarbeiter hatten offenbar die Kritik vieler Sachverständiger nicht gehört.

Außerdem hatte der Abgeordnete Joachim Pfeiffer aus Waiblingen, er gehört der CDU/CSU-Mehrheitsfraktion an, schon vor seiner ersten Frage klargestellt: „Es liegt ein gutes Gesetz vor. Wir wollen die Rechtswege beschleunigen.“ Und seine FraktionskollegInnen schlugen mit ihren Fragen in dieselbe Kerbe. Das blieb wohl bei den BT-Journalisten haften.

Leerrohre gleich mit einbeziehen


Außerdem gilt bei Bundestags-Expertenbefragungen: Sie verlaufen nach den Kräfteverhältnissen im Parlament. Weshalb von 19 Fragerunden mit je vier Minuten Antworten die größte Fraktion auch fast die Hälfte der Fragen stellen durfte. Zudem: Sie hatte drei, die SPD zwei Sachverständige benannt. Die kleineren Fraktionen hatten jeweils nur einen Menschen mit Fachkenntnis berufen können.

Als Quasi-Neutraler war Matthias Otte von der Bundesnetzagentur BNetzA am meisten gefragt. Doch außer, dass er sich eine starke Beschleunigung beim Übertragungsnetzausbau (ÜN) wünscht und „Leerrohre gleich mit einzubeziehen interessant, die Idee bestechend“ fand, war ihm nichts Substanzielles zu entlocken. Stattdessen verwies Otte auf „die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Die machen die Ausschreibungen (für den Leitungsbau; Anmerkung der Redaktion), nicht die BNetzA.“ Ansonsten scheint der BNetzA egal, was der Bund in Gesetze gießt: Die Behörde führt offenbar alles ohne nachzufragen aus.

Bedenken hatte Matthias Otte nur für den Fall, das NABEG 2.0 müsste auch auf bereits angestoßene Leitungsbauten angewendet werden: Dann hätte das eigentlich zur Beschleunigung gedachte neue Gesetz eine Bremswirkung und könnte selbst das schon im Bau befindliche Ultranet wieder auf Anfang stellen.

Keine großen Probleme


Die von der SPD-Fraktion benannte und oft befragte Münsteraner Uni-Professorin Sabine Schlacke sah keine großen Probleme bei der Beschleunigung des Beschleunigungsgesetzes. Selbst auf die Frage des AfD-MdB zur womöglichen Erleichterung von Enteignungen hat Schlacke „verfassungsrechtlich keine Bedenken“.

FDP-Sachverständiger Dieter Posch, früher hessischer Wirtschaftsminister, findet es ohnehin positiv, „Bundesfachplanung und Planfeststellung zu integrieren. Das wäre ein erheblicher Beschleunigungseffekt.“ Dann müssten Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange nur noch einmal statt jetzt doppelt eingeholt werden.

Die von den Grünen benannte Expertin Stephani Ropenus (Agora Energiewende) sagte eigentlich zum neuen NABEG gar nichts. Aus ihrer Sicht ist aber einerseits klar: „Wir brauchen alle HGÜ-Trassen bis 2030“, jene Hochspannungs-Gleichstrom-Leitungen, die inzwischen hauptsächlich unterirdisch kreuz und quer durch die Republik gezogen werden sollen. Gegen die gibt es trotzdem vielerorts Proteste. Und andererseits forderte Ropenus „einen Ausbaupfad für erneuerbare Energien. Das Ziel 65 Prozent EE-Stromanteil bis 2030 ist noch nicht verankert im EEG.“

Belange der Bauern berücksichtigen


Die Fragen von CDU-, CSU- und SPD-Abgeordneten betrafen vor allem die Belange der Grundstückseigner, hauptsächlich also von Bauern. Viel wurde deshalb gesprochen über „Einmal-Entschädigung oder Rentenmodell“, also Raten zu Beginn, nach zehn und nach dreißig Jahren Leitungsbetrieb. Doch bei Entschädigungs- genauso wie bei Ausgleichszahlungen traten deutliche Differenzen zwischen den Experten zutage.

Honorar-Professor Norbert Wimmer von der internationalen Anwaltskanzlei White & Case riet „von Verrentung ab“. Zwar gebe es „erhebliche verfassungsrechtliche Spielräume für die Ausgestaltung“ der Entschädigungsmodelle. Auch die „Verrentung wäre möglich, jedoch ein Systembruch, der dann auch für andere Infrastrukturprojekte oder allgemein bei Inanspruchnahme privater Flächen gelten müsste“.
Als CDU-MdB Jens Koeppen ihn fragte, was denn dann im Gesetz stehen müsse, um wirklich den Ausbau zu beschleunigen, antwortete Wimmer: „Wir sollten Ersatzgeldzahlungen für kompensatorische Maßnahmen erweitern. Forschungsvorhaben zum Kollisionsrisiko für Vögel“ will er damit unter anderem finanzieren.

Für den Würzburger Umwelt-Anwalt Wolfgang Baumann steht dagegen fest: „Für geschützte Arten kann es keine Entschädigung geben.“ Für ihn ist auch NABEG 2.0 „EU-rechtswidrig. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung steht nicht mehr drin. Deshalb sinkt das Niveau des Umweltschutzes“, und auch §44 im Bundesnaturschutzgesetz – der betrifft Brut- und Rastgebiete – werde nicht beachtet.
Die Frage nach der künftigen Rolle der Verteilnetzbetreiber (VNB) stellte Johann Saathoff an den von seiner SPD-Fraktion eingeladen Michael Wübbels. Der Fachmann vom Verband kommunaler Unternehmen – der VKU vertritt die Stadt- und Gemeindewerke und damit auch die VNB – stellte grundsätzliche Bestimmungen von NABEG 2 infrage. „Wir VNB dürfen nur auf Aufforderung der ÜNB unsere Netze regeln. Es gibt intelligentere Lösungen.“

Strom nicht abregeln, sondern regional verteilen


„VNB könnten alleine oder in Zusammenarbeit mit Nachbarn Flexibilitäts-Optionen erschließen. Strom nicht abregeln, sondern regional verteilen“, nannte Wübbels als Ziel. Und als Beispiel erwähnte er „den zellularen Ansatz der N-ERGIE“. Die Nürnberger Stadtwerke forderten darin: Weniger neue Leitungen, stattdessen mehr regionale Stromerzeugung und Verteilung.

Wübbels hielt ein Plädoyer gegen das Abregeln von Ökostromerzeugung: „Redispatch vermeiden und Strom in der Region zu verwenden.“ Das sei auch im Hinblick auf die „Sektorenkopplung Strom-Wärme-Verkehr wichtig: Das können nur die VNB.“

Die anderen Sachverständigen griffen meist zu diplomatischen Formulierungen. Einzig Wolfgang Baumann hielt mit seiner Meinung nicht hinter dem Berg. Auf die Frage des „Linken“ Ralph Lenkert, ob das vorgesehene Reduzieren der Genehmigung auf die Bundesfachplanung sich auf den Umweltschutz auswirke, antwortete der Würzburger Anwalt: „Die Gesetzesnovelle wird den Rechtsschutz reduzieren. Es wird dazu führen, dass der Widerstand wächst.“ Am heftigsten war seine Kritik am bereits vor Planungsende möglichen „vorzeitigen Baubeginn: Der wird ein Rohrkrepierer für die Akzeptanz der Projekte.“
(Heinz Wraneschitz)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.