Wirtschaft

Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, soll dauerhaft mehr hinzuverdienen können. (Foto: dpa/Daniel Karmann)

21.12.2021

Zuverdienstregelung entfristen

Erfolgreiches Werben von Verdi Mittelfranken

„Wir wollen die Regelung zum Hinzuverdienst bei vorzeitigem Rentenbezug entfristen.“ Es ist nur ein Halbsatz (in Zeile 2455) im Koalitionsvertrag der „Ampel“ zum Renteneintritt, aber ein großer Erfolg für den Bezirksvorstand von Verdi Mittelfranken. Denn auf Initiative des hiesigen Selbstständigenrats der Dienstleistungsgewerkschaft hat das ehrenamtliche Gremium den Verdi-Bundesvorstand aufgerufen, genau diese Regelung von der Bundesregierung zu fordern.

Der erste Beschluss des Verdi-Bezirksvorstands fiel bereits im September 2020; ein Jahr später, kurz vor der Bundestagswahl, wurde der Verdi-Bundesvorstand erneut aufgefordert, „sich dringend um die unbefristete Verlängerung der aktuell geltenden Zuverdienstregelung für vorzeitig in Altersrente gehende, gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer*innen einzusetzen“.

Nun freut sich Rita Wittmann, die Geschäftsführerin von Verdi in Mittelfranken, dass „unsere Forderung tatsächlich bei den Koalitionsverhandlungen aufgegriffen worden sind. Das haben wir aus Berlin erfahren.“

Willi Nemski, begründet die von Selbstständigenrat eingebrachte Forderung so: „Eine Zuverdienstgrenze ist grundsätzlich unlogisch: Bei höherem Zuverdienst erhält der Staat höhere Einkommenssteuereinnahmen. Das betrifft ja nicht nur die Selbstständigen, sondern da haben wir solidarisch an alle gedacht, die frühzeitig in Rente wollen.“

Elke Härtel, ehrenamtliche Verdi Bezirksvorsitzende und Personalratschefin am Klinikum Nürnberg, stellt zudem klar: Die Entfristung hat einen mindestens genauso hohen Stellenwert für ältere Angestellte – ob schon im vorzeitigen Ruhestand oder kurz davor. „Gerade im Gesundheits- und Pflegebereich können Kolleg*innen dadurch die teilweise massiven Lücken schließen, ohne Gefahr zu laufen, dass vom Zuverdienst das meiste gleich wieder einkassiert wird.“

Hintergrund: Normalerweise dürfen vorzeitig in Ruhestand gehende gesetzlich Versicherte etwa 6000 Euro pro Jahr hinzuverdienen, darüberhinausgehende Einkünfte werden von der ohnehin durch Abschläge verminderten Rente abgezogen. Bis Ende 2021 gilt eine befristete Sonderregelung: Gut 42.000 Euro pro Jahr beträgt die Zuverdienstgrenze.
(BSZ)

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