Ausschreibung und Vergabe

Dank der Modernisierung des Beihilferechts durch die EU-Kommission konnten mehr als 97 Prozent der neuen Beihilfemaßnahmen ohne vorherige Genehmigung ausgezahlt werden. Foto DPA

06.04.2018

Schnellere Förderung möglich

Europäische Kommission hat das Beihilferecht modernisiert

Am 16. Januar 2018 hat die Kommission den „EU-Beihilfenanzeiger“ für 2017 veröffentlicht. Angesichts der thematischen Überschneidungen zwischen Vergabe- und Beihilfenrecht können die Inhalte dieser Veröffentlichung auch im Umfeld des Vergabewesens von Interesse sein. Aus Sicht der Kommission zeigt der Beihilfenanzeiger für 2017, dass die Modernisierung des EU-Beihilferechts durch die Juncker-Kommission erfolgreich war. So hat sich beispielsweise gezeigt, dass inzwischen mehr als 97 Prozent der neuen Beihilfemaßnahmen ohne vorherige Genehmigung der Kommission ausgezahlt werden, womit eine schnellere Mittelverwendung und ein Abbau von Bürokratie erreicht werde. So könne sich die Kommission in ihren Aktivitäten auf die Maßnahmen konzentrieren, die den Wettbewerb am stärksten beeinflussten.

Zunahme von 25 Prozent seit dem Jahr 2013

Der jährlich erscheinende Beihilfenanzeiger beruht auf Aufstellungen der Mitgliedstaaten über ihre einschlägigen Ausgaben. Er umfasst sämtliche laufenden Beihilfemaßnahmen zugunsten des verarbeitenden Gewerbes, des Dienstleistungssektors, der Landwirtschaft und der Fischerei. Ebenfalls erfasst werden darin Beihilfen für Finanzinstitute im Rahmen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Allerdings bleiben Beihilfen für den Schienenverkehr und für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unberücksichtigt.
Mehr als 97 Prozent der neuen Beihilfemaßnahmen, die zu Auszahlungen führten, fielen unter die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und konnten damit schneller als bisher ausgezahlt werden. Gegenüber 2013 hat die Anzahl dieser Beihilfen um 25 Prozent zugenommen.
Die Gesamtausgaben im Rahmen der AGVO sind 2016 in folgenden Bereichen stark angestiegen: Breitbanddienste, lokale und Freizeit/ Sporteinrichtungen (+ 99 Prozent); Forschung, Entwicklung und Innovation (+ 89 Prozent); Kultur und Erhaltung des kulturellen Erbes (+ 57 Prozent); kleine und mittlere Unternehmen sowie Risikofinanzierung (+ 39 Prozent) und Umweltschutz und Energieeinsparungen (+ 23 Prozent). Die Kommission teilt mit, dass aus dem steigenden Anteil der unter die AGVO fallenden Ausgaben hervorgehe, dass bei der Kommission registrierte Beihilfemaßnahmen nun im Schnitt wesentlich schneller von den Mitgliedstaaten durchgeführt würden als in der Vergangenheit. Die Zeitspanne für die Durchführung staatlicher Beihilfen habe sich seit 2013 um durchschnittlich 20 Prozent verkürzt. Gleichzeitig hätten die zur Genehmigung angemeldeten Maßnahmen, die auch weiterhin genauer geprüft würden, in der Regel nun eine höhere Mittelausstattung und führten zu höheren Auszahlungen als früher. Die jährliche Mittelausstattung der durchgeführten angemeldeten Maßnahmen lag bei rund 222 Millionen Euro und damit um rund 18 Prozent höher als 2015 beziehungsweise um 124 Prozent höher als 2013.
2016 haben die Mitgliedstaaten 105,9 Milliarden Euro, das heißt 0,71 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU, für Beihilfen ausgegeben. 2015 lagen diese Zahlen bei 100,2 Milliarden Euro beziehungsweise 0,68 Prozent des EU-BIP. Zu rund 94 Prozent dienten die Ausgaben für Beihilfen zu horizontalen Zielen von gemeinsamem Interesse für alle Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel Umweltschutz, Forschung, Entwicklung, Innovation und regionale Entwicklung. Rund 53 Prozent der Gesamtausgaben wurden für Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen verwendet, insbesondere im Hinblick auf Initiativen im Bereich der erneuerbaren Energien. Dagegen war im Finanzsektor der Umfang sowohl der genehmigten als auch der ausgezahlten Beihilfen so niedrig wie nie seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise.

Kommission lobt sich für Erleichterungen

Die Kommission führt die schnellere Auszahlung von Beihilfen wesentlich auf die von ihr vorgenommene Modernisierung und Vereinfachung des EU-Beihilfenrechts zurück. Wie bereits kontinuierlich berichtet, hat die Kommission das gemeinschaftsrechtliche Beihilferecht seit 2012 einer groß angelegten Modernisierung unterzogen. Auf der Grundlage der reformierten Vorschriften können die Mitgliedstaaten Beihilfen zur Förderung von Investitionen, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung nun in vielen Fällen schneller durchführen als bisher. Gleichzeitig kann die Kommission ihre Beihilfenkontrolle auf die potenziell für den Wettbewerb schädlichsten Maßnahmen konzentrieren. Aufgrund neuerer Transparenzerfordernisse sind die Mitgliedstaaten seit dem 1. Juli 2016 verpflichtet, die Namen der Beihilfeempfänger und ausgezahlte Beträge von mehr als 500 000 Euro zu veröffentlichen. Die Kommission hat dazu eine „Beihilfentransparenzdatenbank“ entwickelt, in der alle Mitgliedstaaten Informationen veröffentlichen sollen. Aktuell enthält die Datenbank Angaben von 22 Mitgliedstaaten zu über 15 000 gewährten Beihilfen. > FV

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