Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 673 Millionen Tonnen CO2, bilanziert in fünf Sektoren, ausgestoßen, davon 102 Millionen Tonnen im Sektor „Gebäude“. Dort werden die Emissionen für die Nutzung, also die Wärmeerzeugung von Heizung und Warmwasser, erfasst. Die maßgebenden Größen für den Heizenergiebedarf und damit auch für den CO2-Ausstoß sind die Dichte einer Bebauung, die Qualität der Hüllflächen und die Wohnfläche, die jedem Bewohner zur Verfügung steht und natürlich die Art der Wärmeerzeugung. Diese Einflussgrößen werden nicht nur, aber auch von Planerinnen und Planern beeinflusst.
Der Anteil für die Herstellung des Baues ist hier noch nicht mitgerechnet; er beläuft sich nochmals auf rund 70 Millionen Tonnen jährlich, die im Sektor „Industrieproduktion“ erfasst werden. Signifikante Einsparungen sind hier durch intelligente, materialsparende Konzepte, vor allem im Bereich der Tragsysteme, durch eine intensivere Nutzung von Flächen, die Ertüchtigung von Bestandsbauten und die Wiederverwendung bereits genutzter Materialien möglich.
Planerinnen und Planer sind an diesen Prozessen maßgeblich beteiligt, ebenso wie an Fragen der Mobilität oder der zunehmenden Beeinträchtigung der Artenvielfalt, die im kleinen und großen Maßstab immer wieder im Zusammenhang mit Baumaßnahmen auftreten. Nicht zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht am 21. April 2021 in einem bahnbrechenden Urteil „im Interesse der nachfolgenden Generationen“ die verbindliche und nachvollziehbare Reduktion des CO2-Ausstoßes festgelegt. Das Klimabudget 2030 in Höhe von 438 Millionen Tonnen CO2 ist seitdem Teil des Ordnungsrechts und damit auch nicht verhandelbar.
Dem Gemeinwohl verpflichtet
Leider wurde im Juli 2024 das Klimaschutzgesetz insoweit geändert, dass nur noch die Einhaltung des Gesamtbudgets gefordert wird, nicht aber die Einhaltung der Sektorenziele. Dies reduziert die Nachvollziehbarkeit und erschwert die Evaluation der durchgeführten Einzelmaßnahmen.
Soweit die aktuellen Rahmenbedingungen, aufgrund derer zahlreiche Regelungen auf nationaler wie auf europäischer Ebene verschärft werden. Die planenden Berufe werden dadurch mit neuen Anforderungen konfrontiert, denen sie nur gerecht werden können, wenn sie bereit sind, sich mit den aktuellen Fragestellungen zu beschäftigen und sie als Teil ihrer planerischen Tätigkeit begreifen. Denn sie sind, als Angehörige eines Freien Berufs, dem Gemeinwohl verpflichtet.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) und die Bundesingenieurkammer (BIngK) haben deshalb eine gemeinsame bundesweite Initiative „Fit for Nachhaltigkeit“ gestartet, um ihre Mitglieder umfassend weiterzubilden. Mit einem Eintrag in das neu geschaffene „Bundesregister Nachhaltigkeit“ werden die spezifischen Kenntnisse und auch die praktische Erfahrung in diesem Bereich gerade auch für potenzielle Bauherren sichtbar.
Voraussetzung für den Eintrag ist der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse in den sechs Bereichen Nachhaltigkeitsanforderungen in der Planung, Ökobilanzierung, Zertifizierungssysteme, Projektmanagement, Nachhaltigkeit in frühen Planungsphasen und Baukultur durch eine Online-Prüfung. Das dafür erforderliche Fachwissen kann in einem Lehrgang „Nachhaltigkeitskoordination“ mit 40 bis 46 Unterrichtseinheiten erworben werden. Er wird ab Oktober bundesweit in unterschiedlichen Formaten (in Bayern als Online-Lehrgang) von den Länderkammern angeboten. Begleitet wird der Lehrgang durch themenbezogene Unterrichtsmaterialien, wie dem von der Bayerischen Architektenkammer herausgegebenen Leitfaden Nachhaltigkeit gestalten.
Fit for
Nachhaltigkeit
Zugänglich ist die Online-Prüfung ausschließlich den Mitgliedern der Architekten- beziehungsweise Ingenieurkammern. Damit ist gewährleistet, dass die übergeordnete baufachliche Qualifikation bei allen Eintragungen in das Bundesregister Nachhaltigkeit gegeben ist. Die Teilnahme am (kompletten) Lehrgang ist dafür nicht zwingend erforderlich; bei entsprechenden Vorkenntnissen kann auch durch praktische Erfahrung und Selbststudium des Leitfadens beziehungsweise durch Belegung einzelner Module des Lehrgangs das zum Bestehen der Prüfung nötige Wissen erworben werden.
Ist diese erfolgreich absolviert worden, erfolgt der Eintrag in das Bundesregister Nachhaltigkeit, in dem auch alle weiteren Qualifikationen, die in Verbindung mit nachhaltigem Planen stehen, aufgeführt werden können. Damit bildet das Register erstmals und als einziges Verzeichnis umfassend die baufachliche Kompetenz als Basisqualifikation sowie die Zusatzkompetenz im Bereich Nachhaltigkeit ab.
Bauwillige werden künftig also aktiv unterstützt bei der Suche nach Lotsinnen und Lotsen, die sie von Beginn an auf dem Weg von der Planung hin zur Realisierung einer nachhaltigen und damit besseren gebauten Welt begleiten. Aktuelle Informationen gibt es unter bundesregister-nachhaltigkeit.de.
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