Bauen

Klaus-Jürgen Edelhäuser, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. (Foto: Tobias Hase)

02.02.2026

„Denkmalpflege bedeutet ressourcenschonendes Bauen und Erhalt von Baukultur“

Ingenieurekammer-Bau-Kolumne über die Attraktivität der Denkmalpflege

Als das Bayerische Denkmalschutzgesetz im Juli 2023 in seiner novellierten Fassung in Kraft trat, sorgte es für große Aufmerksamkeit. Ein wichtiger Punkt dieser Novellierung war es, der Nutzung von regenerativen Energien im Baudenkmal und der energetischen Modernisierung von Baudenkmälern mehr Raum im Gesetz zu geben.

Dieser bedeutende Schritt wurde von vielen Denkmaleigentümern und auch von vielen Fachleuten ersehnt, gleichsam aber auch von vielen im Denkmalbereich engagierten Personen mit Sorge wahrgenommen.

Das Image wurde durch die neuen Regelungen verbessert

Die Angst war groß, Denkmalwerte könnten, insbesondere durch Maßnahmen zur Nutzung regenerativer Energien, beeinträchtigt werden. Tatsächlich gelang es dem Gesetzgeber mit dieser Novellierung, durch die neuen Regelungen das Image der Denkmalpflege zu verbessern.

Die Erleichterungen im Zusammenhang mit energetischen Modernisierungen trugen keineswegs dazu bei, dass historische Substanz beschädigt wurde. Vielmehr wurden Denkmaleigentümer vielerorts dazu motiviert, in historische Gebäude zu investieren.

Für eine große Überraschung sorgte dann das Wissenschaftsministerium, als nicht einmal ein Jahr nach dieser Novellierung die nächste Überarbeitung des Gesetzes angekündigt wurde. Ein wesentliches Stichwort in diesem Zusammenhang war, wie gegenwärtig bei vielen Gesetzgebungsverfahren, die Entbürokratisierung und damit eine mögliche Vereinfachung des Gesetzes.

Direkte Einbindung
der wichtigsten Protagonisten 

Mit dieser zweiten Novellierung innerhalb kürzester Zeit wurde dann zudem ein völlig neues Prozedere aufgegriffen: Statt erst im Zuge der Verbändeanhörung die Stellungnahmen zu einem Gesetzentwurf einzuholen, wurden die wichtigen Protagonisten über den Landesdenkmalrat bereits direkt in das Verfahren eingebunden. So hatten nicht nur das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, sondern auch Ingenieure, Architekten, das Handwerk und viele mehr bis hin zur Vollzugsebene die Möglichkeit, die Erfahrungen aus der Praxis als Impulse im Gesetzgebungsverfahren einfließen zu lassen.

Mit der Novellierung, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, ist es dann tatsächlich auch gelungen, „Ballast“ abzuwerfen und beispielsweise den Umfang von erlaubnispflichtigen Maßnahmen zu reduzieren. Außerdem ist die Einführung eines Denkmalpflegewerks vorgesehen, über das bei Baudenkmälern regelmäßige Instandsetzungsmaßnahmen dann deutlich vereinfacht werden können.

Die zeitgemäße Nutzung der Baudenkmäler
steht im Vordergrund

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege steht oft in der Kritik, es würde sich einer Instandsetzung und Modernisierung von Baudenkmälern in den Weg stellen. Das Gegenteil ist der Fall: Gerade die Denkmalfachbehörde versucht, die zeitgemäße Nutzung von Baudenkmälern und damit auch die Nutzer der Denkmäler in den Vordergrund zu stellen.

Das erkennt man auch beim Blick auf das novellierte Gesetz. „Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen (…), deren Erhaltung (…) im Interesse der Allgemeinheit liegt.“ So steht es in Artikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Der Erhalt von Denkmälern ist also nicht der Selbstzweck eines Gesetzes, sondern ist in unser aller Interesse. Das bedeutet, dass Planungen so sorgfältig durchgeführt werden müssen, dass einerseits die Denkmalwerte erhalten bleiben und andererseits aber eben auch eine behagliche Nutzung und ein möglichst wirtschaftlicher Gebäudebetrieb möglich sind.

Denkmalpflegepreis würdigt herausragende Ingenieurleistungen

Als Ingenieurinnen und Ingenieure beweisen wir regelmäßig, dass wir im Umgang mit historischer Bausubstanz mehr als nur geübt sind. Am 17. März diesen Jahres endet die Auslobungsfrist für den diesjährigen Bayerischen Denkmalpflegepreis, in dem wieder herausragende Ingenieurleistungen im Denkmal gewürdigt werden.
Alle Infos zur Teilnahme gibt es unter: www.bayerischer-denkmalpflegepreis.de.

In den letzten Jahren erfreute sich der Preis einer ungebrochen großen Teilnahme. Zudem konnte immer eine große Bandbreite an Ingenieuraufgaben – von der Tragwerksplanung bis hin zur Gebäudetechnik – gewürdigt werden.

Denkmalpflege ist attraktiv und modern. Denkmalpflege bedeutet, ressourcenschonendes Bauen und Erhaltung von Baukultur. Das Denkmalschutzgesetz hat wesentliche Weichen gestellt. Planerinnen und Planer sowie auch das Handwerk sind bereit.
 

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