Bauen

Sibylle Banner, Vizepräsidentin des Eigenheimerverbands Bayern. (Foto: Eigenheimerverband Bayern)

09.11.2018

Die Eigentümer nicht durch die Hintertür zur Kasse bitten

Sybille Banner, Vizepräsidentin des Eigenheimerverbands Bayern, plädiert für eine Grundsteuer-Neuregelung

Sibylle Banner, Vizepräsidentin des Eigenheimerverbandes Bayern, erklärte in einem Pressegespräch dass der massive Zuzug nach München und die umliegenden Großstädte die Menschen immer stärker belastet. Nicht nur die Verkehrsnetze kommen ihrer Ansicht immer mehr an ihre Grenzen, auch die steigenden Miet- und Wohnungspreise können sich viele Arbeitnehmer und Studenten nicht mehr leisten.

Die Vizepräsidentin ist von der Notwendigkeit überzeugt, auf der einen Seite in den Städten dichter und mehr in die Höhe zu bauen, um die grünen Lungen in den Städten zu erhalten, und auf der anderen Seite die Infrastruktur – unter anderem Breitbandausbau, Schaffung von Arbeitsplätzen und entsprechender Bildungseinrichtungen, ÖPNV – in den ländlichen Regionen massiv auszubauen, damit sich dort Firmen und Arbeitnehmer ansiedeln, Stichwort: „Wohnen und Arbeiten.“

„Wenn der Ausbau in die Infrastruktur weiter versäumt wird, dann bleiben die Firmen in München und es entsteht noch mehr Pendelverkehr. Das führt München jedoch bald in einen Verkehrskollaps“, so Banner. Viel Leidenschaft zeigte die Vizepräsidentin des Eigenheimerverbands auch beim Thema generationengerechtes Bauen. Im Gegensatz zu dem Begriff „altersgerechtes Bauen“, den Banner eher etwas negativ besetzt sieht, und bei dem man sich eher Eingeschränktheit und verminderte Leistungsfähigkeit vorstellt, zeige die Bezeichnung „generationengerechtes Bauen“, wie man seine Immobilie so gestalten kann, dass sie für alle Generationen nachhaltig und langfristig genutzt wird. Dies erleichtert nicht nur älteren Personen, sondern auch jungen Familien mit kleinen Kindern das Leben im Alltag.

„Wenn das Thema generationengerechtes Bauen bei allen Neu- und Umbauten berücksichtigt wird, können auch Bauunternehmen besser und langfristig kalkulieren und die Preise für die Bauteile werden aufgrund der hohen Stückzahlen günstiger,“ ist Banner überzeugt. Allerdings müsse das erst „in die Köpfe rein, zumal es sämtlichen Generationen zugute kommt“.

Zufrieden zeigte sich Banner auch über die Erfolge des Eigenheimerverbands bei der Abschaffung der Straßenbeitragsausbausatzung (Strabs), deren Ende entscheidend durch die Popularklage des Verbands vor einem Jahr eingeläutet wurde. „Wir kämpfen allerdings weiterhin dafür, dass die Eigentümer nicht durch die Hintertür zur Kasse gebeten werden, indem die Kommunen noch schnell Bescheide für die Straßenerschließung längst fertiger Straßen erlassen. Aus diesem Grund unterstützen wir die Online-Petition ’Strabs abschaffen – aber richtig’ der oberbayerischen Bezirksrätin Christine Degenhart.“

Der Gesetzgeber hat vor zwei Jahren entschieden, dass Straßen, mit deren erstmaliger technischer Herstellung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, nicht mehr als Erschließung abzurechnen sind. Das Gesetz tritt aber erst am 1. April 2021 in Kraft. Die fatale Folge nach Banners Ansicht: Viele Städte und Gemeinden versuchen nun auf die Schnelle die Straßen zu Ende zu bauen und den Bürger zur Kasse zu bitten. Der Eigenheimerverband Bayern fordert daher, dass der Landtag die Regelung der 25-Jahre-Frist rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft setzen soll. Darauf zielt die Online-Petition „Strabs abschaffen – aber richtig!“ ab.

Härtefälle vermeiden

Die Petition nimmt laut Banner zudem erneut die Sanierungsbeiträge ins Visier. Der Landtag hat am 14. Juni 2018 die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Für ungerecht und nicht hinnehmbar hält der Eigenheimerverband jedoch die Stichtagsregelung. Die Abschaffung müsse, so Banner, rückwirkend zum 1. April 2014 in Kraft gesetzt werden, um Härterfälle zu vermeiden. Denn käme es ausschließlich auf den Bescheid an, würde das zu völlig ungerechten Ergebnissen führen. Nach der Neuregelung muss beispielsweise ein Anlieger, der bis Ende letzten Jahres einen Vorauszahlungsbescheid erhalten hat, für eine noch nicht fertiggestellte Straße bezahlen, während ein Bürger in einer Nachbargemeinde für eine bereits fertiggestellte Straße nichts bezahlt, wenn sie noch nicht abgerechnet wurde.

Im Zusammenhang mit der vom Bundesverfassungsgericht verfügten Neuregelung der Grundsteuer favorisiert der Eigenheimerverband eindeutig das Physikalische Modell, weil dadurch bei der anstehenden Reform der Grundsteuer die Steuerbelastung für die selbstnutzenden Wohneigentümer vor allem in Ballungsgebieten nicht steigen würde.

Das Physikalische Modell setzt auf den Äquivalenz-Gedanken und damit auf ein wertunabhängiges Verfahren. Hier sollen im Wesentlichen nur die Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie die Höhe des Gebäudes als Bemessungsgrundlagen gelten. Seinen Reiz hätte dieses Modell dadurch, so Banner, dass alle Daten bei den Grundbuchämtern bekannt sind, also sofort umgesetzt werden könnte. Aufwand der Bürokratie fast gleich Null.

Vorläufige Berechnungen der beiden im Gespräch befindlichen Modelle hätten ergeben, so die Vizepräsidentin, dass sich die Grundsteuer bei Einführung des Verkehrswertmodells teilweise bis um das 15-fache der bisherigen Beträge erhöhen würde, wohingegen das Physikalische Modell für die Grundeigentümer in der Regel kostenneutral, teilweise sogar günstiger wäre.

Laut Eigenheimerverband müsse es endlich aus den Köpfen der Verwaltungen und Politiker, dass die Bemessungsgrundlage einen „Wert“ beinhalten muss. Müsse sie da nicht die Höhe der Steuer die Kommunen durch ihren Hebesatz selber bestimmen.

Mit Politik im Gespräch

Gleichgültig welches Modell gewählt wird, es darf nicht zu einem „Selbstbedienungsladen“ der Kommunen kommen, so der Eigenheimerverband, – ein gefundenes Fressen, um Haushaltslöcher zu stopfen. Aufkommensneutralität müsse gewährleistet werden.

Äußerst positiv bewertet es Banner, dass die Politik dem Verband gegenüber sehr aufgeschlossen ist und man mit Parteien, Verbänden und Organisationen ständig im Gespräch ist. Nur so sei es möglich, Begriffe wie „generationsgerechtes Wohnen und Bauen“ durchzusetzen beziehungsweise Forderungen des Verbands voranzutreiben und durchzusetzen. (Friedrich H. Hettler)

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