Bauen

Doris Lackerbauer. (Foto: Ursula Lampe, StBaRo)

27.05.2024

„Die öffentliche Bauverwaltung muss sich neu aufstellen“

Architektenkammer-Kolumne: „Die öffentliche Bauverwaltung muss sich neu aufstellen“

Architektinnen und Architekten im öffentlichen Dienst vertreten den öffentlichen Bauherrn. In Gesellschaft und Architektenschaft polarisiert das oft. Tatsächlich stelle ich als beamtete Architektin, seit über 30 Jahren in verschiedenen Funktionen im Staatlichen Hochbau tätig, immer wieder fest, dass wenig Kenntnis, dafür aber viel Skepsis gegenüber dem Aufgabenfeld der öffentlichen Bauverwaltung besteht. Dabei braucht der öffentliche Bauherr angestellte und beamtete Architektinnen und Architekten: Die Kolleginnen und Kollegen aller Fachrichtungen betreuen in den spezifischen Organisationen von Bund, Ländern und Kommunen – unterstützt von internen und externen Fachkompetenzen aus Verwaltung und Ingenieurwesen – ein unvergleichbar breites Aufgabenspektrum öffentlicher Hochbauprojekte, von der Kita bis zur Klinik. Ein Großteil von ihnen ist angestellt.

Als Beamte tragen sie, meist in führenden Positionen, zudem die Verantwortung für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen. Längst ist Vergangenheit, dass Architektinnen und Architekten in den öffentlichen Verwaltungen noch selbst geplant und die Bauleitung übernommen haben und daher als aktive Konkurrenz der Freischaffenden empfunden wurden. Mit wenigen Ausnahmen sehen wir uns heute vielmehr in der Rolle von Managern: Als beauftragte Vertreter unserer Bauherren aus Bund und Land begleiten wir das Baugeschehen in den öffentlichen Liegenschaften, von der Projektentwicklung bis zur Übergabe an die nutzende Verwaltung.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt jedoch insbesondere in Kommunen die Tendenz zum Einsatz von Juristinnen und Juristen in Positionen, die bislang von Architektinnen und Architekten besetzt sind. Es liegt auf der Hand, dass dadurch die fachliche Perspektive bei wesentlichen Entscheidungen geschwächt wird. Zwar erfordern immer komplexere Vergabe-, Planungs-, und Bauabläufe die möglichst frühzeitige Zuschaltung interner und externer juristischer Unterstützung. Nicht aber den unbedingten Ersatz der baulichen Fachkompetenz im operativen Geschäft, wie in Behörden- oder Projektleitung.

Der öffentliche Bauherr:
Ein Modell für die Zukunft

Meine Erfahrung zeigt, dass eine partnerschaftliche und respektvolle Zusammenarbeit zwischen Architektinnen und Architekten auf Arbeitgeber- und auf Arbeitnehmerseite durch den gemeinsamen fachlichen Hintergrund gestärkt wird. Dem gemeinschaftlichen Handeln nämlich liegen dann gestalterischer Anspruch, Nachhaltigkeit, Umweltbewusstsein und Wirtschaftlichkeit, kurz: die Umsetzung von Baukultur, zu Grunde. Vertrauen und Verständnis entstehen in der gemeinsamen Projektarbeit, eine starke Partnerschaft im fachlichen Einklang und auf Augenhöhe ist ein gewichtiger Schlüssel zum Erfolg.

Immer knapper werdende personelle Ressourcen zwingen uns aber natürlich auch in den öffentlichen Bauverwaltungen, unsere Aufgaben zu straffen: Wir vergeben nahezu alle Planungs- und Bauleistungen, und das nicht nur bei großen und kleinen Projekten, sondern über Rahmenverträge inzwischen auch im Bauunterhalt. Die Projektleitung jedoch verbleibt in der Hand von Architektinnen und Architekten der Bauverwaltung. Dabei sind über 60 Prozent der Bauaufgaben im öffentlichen Bereich geeignet für die Vergabe an kleine und junge Büros, nicht selten kommen diese noch in unterschwelligen Vergabeverfahren zum Zug und können ihre Kompetenzen so gezielt aufbauen. Bei Maßnahmen entsprechender Größe und Komplexität setzt der öffentliche Bauherr vermehrt auf die Vergabe von Generalplanung und Projektsteuerung und auf die bauliche Umsetzung aus einer Hand.

Das heißt: Er steht ständig neuen Herausforderungen aus Politik, Wirtschaft und Umwelt gegenüber und benötigt mehr denn je eine fachkompetente Verwaltung in den eigenen Reihen zur Umsetzung politischer Ziele, zum wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeldern und zur Einhaltung von Terminen und Kosten. Dazu sind wir Architektinnen und Architekten im öffentlichen Dienst bei der Durchführung unserer Bauvorhaben schließlich verpflichtet.

Als Leiterin eines Staatlichen Bauamtes und einer Vergabestelle sehe ich den Bedarf neuer Kompetenzen für unser Berufsbild in jeder Leistungsphase. Dafür braucht der öffentliche Bauherr angestellte, beamtete und freischaffende Architektinnen und Architekten, die an einem Strang ziehen und öffentliche Vorhaben erfolgreich abwickeln. Zudem zeichnet sich ab, dass bei stetem Aufgabenzuwachs und gleichzeitiger Personalknappheit die öffentlichen Bauverwaltungen künftig auch in ihren originären Aufgaben Unterstützung von Freiberuflern benötigen werden. Sicher ist: Grundlagen- und Bedarfsermittlung, Vorbereitung und Management von Bauvorhaben sind Leistungen, die Fachkenntnis erfordern. Zumal es sich abzeichnet, dass in Planung und Ausführung neue Wege eingeschlagen werden. Nachhaltigkeit und Klimaneutralität sind dabei gesetzt.

„KlimaKulturKompetenz“, das Leitmotiv der Bayerischen Architektenkammer, könnte die öffentliche Bauverwaltung für sich nicht treffender formulieren. Der Ruf nach einfachem und kostenoptimiertem Bauen hat Erfolg. Mit der Initiative „Gebäudetyp-e“ der Bayerischen Architektenkammer werden auch im öffentlichen Bauen Entwicklungen angestoßen, die absehbar in neue Vorgaben für die Bauverwaltungen münden werden. Auch hier hat der öffentliche Bauherr ein klare Vorbildfunktion.

In der staatlichen Bauverwaltung öffnete sich mir als Beamtin nach Referendariat und Laufbahnprüfung von Beginn an ein vielfältiges und komplexes Aufgabenfeld. Die Kammereintragung war für mich Ehrensache und Selbstverständlichkeit.

In meiner beruflichen Tätigkeit, aber auch im Ehrenamt als langjähriges Mitglied der Vertreterversammlung und jetzt als Vorstandsmitglied der Bayerischen Architektenkammer setze ich mich daher für die Belange von Freischaffenden, Angestellten und Beamten ein. Gemeinsam haben wir die Zukunft unseres Berufsbilds in der Hand.

 

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