Bauen

HDH-Hauptgeschäftsführer Denny Ohnesorge. (Foto: HDH)

12.08.2025

Ein empfindlicher staatlicher Eingriff in die Tarifautonomie

HDH kritisiert das geplante Bundestariftreuegesetz der Bundesregierung

Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (HDH) kritisiert das geplante Bundestariftreuegesetz der Bundesregierung. Die Regelung sieht vor, dass bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nur Unternehmen zum Zuge kommen, die sich an einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgewählten Tarifvertrag orientieren. HDH-Hauptgeschäftsführer Denny Ohnesorge warnt: „Das ist ein empfindlicher staatlicher Eingriff in die Tarifautonomie und verstößt gegen die Grundregeln der Sozialen Marktwirtschaft. Denn über die Tarifverträge entscheiden grundsätzlich die Sozialpartner und nicht Ministeriumsbeamte.“

Kern des Problems ist, dass der Gesetzentwurf keine Koexistenz mehrerer Tarifverträge im Vergabeverfahren vorsieht. Dabei existieren in vielen Branchen verschiedene Tarifverträge – etwa Flächentarifverträge, Spartentarifverträge oder auch Haustarifverträge einzelner Unternehmen. Im Vergabeverfahren wird ein Tarifvertrag zum Maßstab für die gesamte Branche erklärt, während andere – möglicherweise sogar weit verbreitetere oder strukturell wichtigere – Verträge vollständig verdrängt werden.

„Aus juristischer Sicht wirft diese Regelung erhebliche verfassungs- und unionsrechtliche Fragen auf“, so Ohnesorge weiter. „Die geplante Regelung verletzt nach unserer Auffassung die durch das Grundgesetz garantierte negative Koalitionsfreiheit, denn Unternehmen werden durch die Hintertür gezwungen, bestimmte Tarifbedingungen anzuwenden. Auch der Gleichheitsgrundsatz wird verletzt, weil Beschäftigte je nach Teilnahme an einem öffentlichen Auftrag unterschiedlich behandelt werden könnten.“

Gesetz schwächt Tarifbindung

Unternehmen, die bereits tarifgebunden sind, werden durch das Gesetz zudem nicht entlastet, sondern sehen sich im Gegenteil mit der absurden Situation konfrontiert, für öffentliche Aufträge zeitweise fremde Tarifverträge anwenden zu müssen, wenn diese durch eine Verordnung für einschlägig erklärt wurden. „Das Ministerium riskiert mit dem Entwurf sogar, die Tarifbindung zu schwächen. Denn ein Unternehmen, das bereits einen Tarifvertrag korrekt umsetzt, könnte also aus einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, weil es eine bestimmte Einzelbedingung – etwa einen zusätzlichen Urlaubstag – nicht erfüllt. Überdurchschnittliche Leistungen, wie z. B. höhere Löhne oder bessere betriebliche Sozialleistungen, werden im Gesetz hingegen nicht berücksichtigt“, kritisiert Ohnesorge abschließend. (BSZ)

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