Bauen

Plan für die Synagoge in Ingelheim. (Foto: Katalog)

14.08.2015

Überprüfung unter künstlerischen Aspekten

Interessante Ausstellung im Bayerischen Hauptstaatsarchiv über den Baukunstausschuss König Ludwigs I.

Eine kleine aber interessante Ausstellung ist bis zum 8. September im Bayerischen Hauptstaatsarchiv zu sehen. Dabei handelt es sich um ein Thema, das den Meisten vermutlich nichts sagt: der Baukunstausschuss von König Ludwig I. Er rief 1829 diesen Ausschuss ins Leben und läutete damit eine Reform in der staatlichen Bauverwaltung ein. Als oberstes Gremium wurde der Ausschuss mit hochkarätigen Architekten der damaligen Zeit besetzt. Die Aufgabe der Einrichtung war es, die Planung aller öffentlichen Gebäude, darunter sowohl Rathäuser, Gefängnisse und Brunnen als auch Synagogen und Kirchen, unter künstlerischen Aspekten zu überprüfen.
Ziel des Königs war es, das Ansehen der Monarchie zu heben, die Bewunderung zu wecken und den Geschmack der Bevölkerung zu schulen. Unter den Ausschussmitgliedern befanden sich bekannte Architekten wie Leo von Klenze, der auch erster Leiter des Baukunstausschusses war, Friedrich von Gärtner, Johann Gottfried Gutensohn, Friedrich Ziebland und Joseph Daniel Ohlmüller.
Die tatsächliche Zusammensetzung des Ausschusses festzustellen, erweist sich als schwierig, da die Protokolle des Baukunstausschusses nicht erhalten sind und die Zugehörigkeit in den Personalakten eher zufällig erwähnt ist. Kurze Protokollauszüge, in denen lediglich der Name des Vorsitzenden und Referenten, das Abstimmungsergebnis und eine kurze Zusammenfassung enthalten sind, existieren nur für den Zeitraum bis zum Regierungsende Ludwig I. im Jahr1848.
Allerdings überrascht, dass Leo von Klenze und Friedrich von Gärtner dem Ausschuss angehörten, da es sich bei ihnen um Rivalen handelte, die lange Zeit um die Gunst und den Einfluss beim König kämpften. Möglicherweise hoffte Ludwig I. auf die belebende Wirkung der Konkurrenz.

Durch die Verbesserungen
durften Kosten nicht steigen


Eine Schwierigkeit für den Baukunstausschuss stellte die Verfassung aus dem Jahr 1818 dar, in der den Kommunen das Recht auf Selbstbestimmung, vor allem im finanziellen Bereich, zugesprochen worden war. Dennoch veranlasste der König, dass Bauvorhaben der Kreisregierungen, die mehr als 1000 Gulden und die der kleineren Städte und Märkte, die mehr als 500 Gulden kosten sollten, dem Baukunstausschuss vorzulegen waren. Er übte auch „sanften“ Druck auf Gemeinden aus, indem er die vorgeschlagenen Änderungen als seinen persönlichen Wunsch bezeichnete.
Der Ausschuss war, was Planänderungen anbelangte, insofern beschränkt, da die Kosten durch die Verbesserung nicht steigen durften und die Genehmigung des Königs in jedem Fall einzuholen war. Sicher ist, dass Ludwig I. viel Zeit in die Begutachtung der Pläne investierte. Dies wird durch die unzähligen eigenhändigen Signate, die auf kleinste Details hinwiesen, deutlich.
Unter seinem Nachfolger Maximilian II. wurde der Einfluss des Baukunstausschusses stark reduziert, da der neue König nicht bereit war, denselben Aufwand wie sein Vater zu betreiben. Er hob die Untergrenze für die Kosten, ab der die Pläne vorgelegt werden sollten, auf 20 000 Gulden an. Durch weitere Verwaltungsreformen wurde der Ausschuss immer unwichtiger, allerdings verkündete Maximilian II. unmissverständlich, dass der Baukunstausschuss ohne Änderungen erhalten bleibe. Es ist nicht genau nachzuvollziehen, ob diese Entscheidung aufgrund Ludwigs Einfluss oder schlicht und ergreifend aus Respekt vor ihm und seiner Leidenschaft erfolgte. Im Endeffekt konnte der Ausschuss seine volle Wirksamkeit aber nur unter König Ludwig I. entfalten.
Nach der Wiederbegründung im Jahr 1952 beriet der Ausschuss bei wichtigen Baumaßnahmen wie zum Beispiel den Wiederaufbau des Nationaltheaters oder dem Neubau des Münchner Flughafens. Die vormalige Aufgabe, auch private Vorhaben zu untersuchen, war allerdings nicht mehr zeitgemäß, weswegen der Landesbaukunstausschuss seit dem Jahr 2000 ruhte. 14 Jahre später, am 25. Juni 2014, nahm der Ausschuss seine Arbeit jedoch wieder auf und berät bei Bauvorhaben des staatlichen Hochbaus sowie des Straßen- und Brückenbaus. Darüber hinaus steht er als Beratungsgremium für Gemeinden und Städte zur Verfügung.
Eine historische Bewertung der Arbeit des Baukunstausschusses gibt es allerdings noch nicht. Die von Annelie Hopfenmüller erarbeitete Ausstellung gibt einen Einblick in die Geschichte und den Aufgabenbereich des Baukunstausschusses. Als Exponate dienen Baupläne und Protokolle, die zum Teil aus dem bayerischen Hauptstaatsarchiv stammen. Aber auch Leihgaben und Reproduktionen aus dem Architekturmuseum der TU München, der Bayerischen Staatsbibliothek, dem Staatsarchiv Nürnberg und dem Stadtarchiv Wunsiedel sind zu sehen. (Marlena Fritsch)

Die Ausstellung im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München, Schönfeldstraße 5, ist noch bis zum 8. September 2015 zu sehen. Der Eintritt ist frei. Der zur Ausstellung herausgegebene kleine Katalog kostet 3 Euro.Öffnungszeiten: Mo-Do 8.00-18.30, Fr 8-13.30. Führungen für Gruppen können kostenfrei gebucht werden unter Telefon 089/28638-2530 und E-Mail: poststelle(at)bayhsta.bayern.de  (Plakat zur Ausstellung und Leo von Klenze auf dem Münchner Gärtnerplatz - Fotos: Katalog)

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