Bauen

Dieter Räsch, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. (Foto: Tobias Hase)

27.10.2026

„Unternehmen und Verwaltung müssen tatsächlich entlastet werden“

Dieter Räsch, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, über „Ist Bürokratieabbau allein die Lösung im Bauwesen?“

Unter Bürokratie wird die Herrschaft der Verwaltung verstanden – der Gegenentwurf zur sogenannten Adhokratie mit organischen, dezentralen und flexiblen Strukturen.

Was bedeutet in diesem Zusammenhang der allseits politisch und gesellschaftlich geforderte Bürokratieabbau für uns im Bauwesen? Oft hat man den Eindruck, wir bauen die Bürokratie ab und haben dann alle Probleme gelöst.

Bürokratie in Deutschland kostet jährlich rund 146 Millionen Euro an Wirtschaftsleistung (Pressemitteilung Ifo Institut, 14.11.2024). Bürokratieabbau zeigt aber nur Wirkung, wenn die Unternehmen und die Verwaltung tatsächlich entlastet werden. Wünschenswert wäre, wenn damit dann auch Impulse für Wachstum gesetzt werden können.

Es stellt sich auf der planerischen Seite immer die Frage, was konkret abgebaut beziehungsweise reduziert werden kann. Das sind technische Aufgaben, denen wir uns stellen müssen. Begleitend müssen aber auch Genehmigungsstrukturen und Verwaltungsverfahren gestrafft und verkürzt werden. Neben verwaltungsrechtlichen Problemen mit Nachweis- und Dokumentierungspflichten, ständigen Gesetzesänderungen und Datenschutzvorgaben sind insbesondere für Ingenieure die sehr große Auswahl von Regelwerken ein Hemmnis. Es ist oft schwer einzuordnen was aus Gesetzen, technischen Baubestimmungen, Normen, Richtlinien, Unfall- und Arbeitsstättenverordnungen, Leitfäden der Fachverbände, Herstellervorgaben etc. durch Planende berücksichtigt werden kann, soll oder muss.

KI kann helfen

KI hilft hier in einer ersten Strukturierung sicherlich weiter, es bedarf aber immer einem kritischen Hinterfragen durch den Planer, welche Regelwerke, welche Verbindlichkeit haben.

Gesetze, Verordnungen und auch die technischen Baubestimmungen unterstehen der staatlichen Hoheit und sind somit verbindlich. Normen, Richtlinien und anderes regeln die Selbstverwaltung der Wirtschaft. Sie stellen zunächst nur Empfehlungen dar, sind aber vielfach zivilrechtlich, zum Beispiel durch vertragliche Vereinbarungen oder über die Einordnung als anerkannte Regel der Technik verpflichtend. Diese Einordnung findet aber oft erst im Nachhinein durch Gerichte und Sachverständige statt. Dies führt dann dazu, dass „auf der sicheren Seite“ und damit vielfach kostentreibend geplant und gebaut wird.

Regeln sollen aber nicht nur als Hemmnisse verstanden werden, sie bieten auch deutliche Vorteile. Sie beschreiben technische Ausführungsmöglichkeiten und sind damit vielfach ein geeignetes Hilfsmittel, um Planung und Ausführung beschreiben zu können, ohne jedes Detail immer neu definieren zu müssen. Sie schaffen Grundlagen des miteinander Agierens.

Es geht beim Bürokratieabbau also nicht nur um weniger Regeln und Normen, sondern darum, diese kritisch hinterfragen zu dürfen und objektbezogen anwenden oder weglassen zu dürfen, ohne dass dies von vorneherein einen Mangel auslöst. Rechtlich werden Abweichungen von den Regeln der Technik vielfach als Mangel bewertet, auch wenn kein Schaden vorliegt oder zu erwarten ist (sogenannter Mangel ohne Schaden).

Auf dem richtigen Weg

Mit dem Gebäudetyp-e sind wir auf dem richtigen Weg. Bereits der Referentenentwurf Gebäudetyp-e-Gesetz vom 21. Juni 2024 wies hier in die richtige Richtung: Nur Vorgaben mit sicherheitstechnischen Regelungen sollen grundsätzlich Berücksichtigung finden, während alle anderen Regelungen der freien Festlegung zwischen den Vertragsparteien vorbehalten bleiben sollen.

Unter den sicherheitstechnischen Festlegungen könnten die Regelungen in den technischen Baubestimmungen verstanden werden. Dann wäre eine schon vorhandene klare Abgrenzung zwischen nicht verhandelbaren Anforderungen und den Regelungen, die aus welchen Gesichtspunkten auch immer, zusätzlich geregelt werden sollten, erreicht. Es kann den Vertragsparteien ja jederzeit vorbehalten bleiben, erhöhte Komfortwünsche oder Ausstattungen zu vereinbaren. Sie dürfen aber nicht im Nachhinein über den Umweg der anerkannten Regeln der Technik eingefordert werden.

Durch Bürokratieabbau im Bauwesen, sollte daher mehr erreicht werden als nur mögliche Kostenersparnisse. Bürokratieabbau sollten den Ingenieuren und Architekten auch erleichtern, ihre technischen und gestalterischen Fähigkeiten umzusetzen. 
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll man das Berufsbeamtentum einschränken?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Start-up-Investor Carsten Maschmeyer meint, dass ein Staat, der offensichtliche Probleme nicht löst, von seinen Bürgerinnen und Bürgern als dysfunktional wahrgenommen wird. Politiker, die viel versprechen und wenig halten, sorgen für Ablehnung.

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.