Bauen

Nach einem Arbeitsunfall am Bau ist rasches Handeln nötig. (Foto: Thomas Lucks)

10.12.2020

Vorbereitet für den Notfall

BG Bau-Hinweise dazu, was nach einem Arbeitsunfall zu tun ist

Nach Arbeits- und Wegeunfällen stehen versicherte Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Damit schnell und wirksam geholfen werden kann ist es wichtig, im Fall der Fälle auf der Baustelle umgehend und richtig zu handeln. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gibt Hinweise, was nach einem Unfall zu tun ist.

Über 100.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle geschehen jährlich auf Baustellen der Bundesrepublik, 106.774 waren es 2019. Beispiele sind Stürze von Dächern, Leitern und Gerüsten oder Verletzungen beim Umgang mit Werkzeugen und Maschinen. Die Zahlen machen deutlich: Jedes Unternehmen sollte auf den Ernstfall eines Arbeitsunfalls vorbereitet sein und wissen, worauf es im Notfall ankommt.

Ein Aushang mit allen wichtigen Informationen zur Ersten Hilfe ist entscheidend. „Dieser sollte auf jeder Baustelle gut sichtbar angebracht sein und alle wichtigen Notrufnummern sowie die Namen der Ersthelfer und Betriebssanitäter enthalten“, sagt Jörg Wachsmann, Leiter Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen der BG BAU. Ebenfalls wichtig sind Informationen dazu, wie eine lückenlose Rettungskette funktioniert - mit Sofortmaßnahmen, Notruf, Erste Hilfe sowie Transport per Rettungsdienst in eine Unfallklinik.

Nach einem Unfall heißt es, unverzüglich zu handeln, dabei aber Ruhe zu bewahren. Zuerst muss die Unfallstelle gesichert werden und, falls nötig, die betroffene Person aus dem Gefahrenbereich gebracht werden. In schweren Fällen transportiert der Rettungsdienst die verletzte Person sofort in ein von den Unfallversicherungsträgern zugelassenes Krankenhaus. „Besonders spezialisiert auf die Versorgung nach Unfällen sind die neun Berufsgenos­senschaftlichen Unfallkliniken. Diese bieten eine Behandlung sowie Rehabilitation auf höchstem medizini­schem Niveau“, so Wachsmann.

Im Nachgang darf die Meldepflicht an die BG BAU nicht vergessen werden: Folgt nach einem Arbeitsunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen, sind Verantwortliche in den Unternehmen verpflichtet, eine „Unfallanzeige“ zu erstatten. Dies ist auch online möglich. Bei mehr als drei verletzten Beschäftigten oder bei tödlichen Verletzungen muss die BG BAU sofort telefonisch informiert werden. Nach der Entlassung aus der Klinik übernimmt die weitere ambulante Behandlung eine Durchgangsärztin oder ein Durchgangsarzt. Wachsmann: „Diese sind für die Be­handlung von Unfallverletzten besonders qualifiziert.“

Bei schweren Verletzungen werden Be­troffene schon während der stationären Be­handlung von Reha-Managerinnen und -Managern der BG BAU betreut: Das umfasst die Heilbehandlung und die individuelle berufliche sowie soziale Teilhabe. „Die Reha-Managerinnen und Reha-Manager erstellen einen Reha-Plan und koor­dinieren in Absprache mit Betroffenen, Ärzten, Therapeuten und dem Unternehmen sämtliche Aktivitäten bis hin zur Genesung“, betont Wachsmann. Entspre­chend der Leistungsfähigkeit werden Wege und Möglich­keiten zur Rückkehr ins Berufsle­ben aufgezeigt. Ziel ist es, die Versicherten in ihre ursprünglichen Berufe zurückzuführen. In der gesamten Zeit sorgt die BG BAU auch für die finanzielle Absicherung: Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung erhalten die Versicherten während der Heilbehandlung Verletztengeld und während der beruflichen Reha ein Übergangsgeld als Entgelt- oder Einkommensersatz.

Ist eine Rückkehr in den zuletzt ausgeübten Beruf nicht möglich, unterstützt die BG BAU bei der Suche nach einer geeigneten Einsatzmöglichkeit oder einer Qualifizierungsmaßnahme. Dazu Wachsmann: „Bei Bedarf übernimmt die BG BAU den Umbau des Arbeitsplatzes, finanziert Maßnahmen zur Berufsfindung und Arbeitserprobung sowie der Aus- und Fortbildung“, so Wachsmann. Auch Umschulungen oder Hilfen zur Unterstützung der Mobilität und Kommunikation können finanziert werden. Solange die Folgen des Arbeits­unfalls so schwer sind, dass die Erwerbsfähigkeit bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt um mindestens 20 Prozent gemindert bleibt, zahlt die BG BAU eine Verletztenrente. (BSZ)

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