Beruf & Karriere

Immer mehr Unternehmen haben Arbeitszeitkonten – doch es gibt auch viele, wo die geleisteten Überstunden der Mitarbeiter nicht erfasst werden. (Foto: dpa)

27.07.2018

Der richtige Umgang mit Überstunden

Oft ist Zusatzarbeit vertraglich mit dem Gehalt abgegolten – das ist aber nicht immer erlaubt

Um 17.00 Uhr Feierabend? An vielen Arbeitsplätzen ist das nur Wunschdenken. Obwohl immer mehr Unternehmen eine gute Work-Life-Balance versprechen, gehören Überstunden für viele Mitarbeiter immer noch zum Arbeitsalltag.

Das Interessante: Oft wissen sie nicht, dass sich ihre Arbeitgeber im Umgang mit Überstunden in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Oft fehlt ihnen aber auch der Mut, die angemessene Bezahlung für die Zusatzarbeit einzufordern.

Das Pensum der geleisteten Überstunden in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stabil geblieben: „Wenn man sich die Gesamtheit von bezahlten Überstunden, unbezahlten Überstunden und Überstunden, die mit Freizeit abgegolten werden, ansieht, dann blieb die Zahl seit der Wiedervereinigung weitgehend konstant“, sagt Professor Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg.

Allerdings gab es eine Verschiebung innerhalb der geleisteten Überstunden: Solche, die bezahlt werden, haben sich halbiert – dafür gibt es doppelt so viele Überstunden, die abgefeiert werden können. Ein Trend geht also zu Arbeitszeitkonten – doch es gibt auch viele Mitarbeiter, deren geleistete Stunden überhaupt nicht erfasst werden. Je nach Unternehmen und Position sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten – Klauseln im Arbeitsvertrag regeln das scheinbar.

Denn nicht immer sind sie erlaubt: „Klauseln eines vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrags können ähnlich wie Allgemeine Geschäftsbedingungen unzulässig sein“, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Nürnberg. „Gibt es Klauseln, die überraschend sind oder einseitig benachteiligen, sind diese unzulässig und damit unwirksam.“ Das gelte auch für Formulierungen, die nicht klar und verständlich seien.

„Bei der pauschalen Abgeltung von Überstunden ist die Regelung intransparent und somit unzulässig“, so Markowski weiter. In der Theorie kann ein Mitarbeiter den Arbeitgeber hier auffordern, Überstunden trotzdem zu bezahlen – wenn er seine Forderung belegen kann. „Ein Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast und muss deshalb belegen können, dass er die Überstunden entweder nach Anordnung geleistet – oder dass sie nötig waren, der Arbeitgeber davon wusste und es gebilligt hat“, erklärt der Anwalt. Er empfiehlt deshalb, die eigene Arbeitszeit im Büro in einer Tabelle zu erfassen, selbst wenn das im Unternehmen eigentlich unüblich ist.

Oft fehlt der Mut, für das Extra-Geld zu kämpfen

Wie erfolgreich dieses Nachhalten ist, hängt von der eigenen Position ab: Kann ein Arbeitnehmer in seinem Job erwarten, dass Überstunden gesondert bezahlt werden? „Bei Führungskräften oder Mitarbeitern mit sehr freier Zeitgestaltung und sehr hohem Gehalt ist das meistens nicht der Fall“, sagt Markowski. „Aber ein ganz normaler Mitarbeiter erwartet selbstverständlich, dass zusätzliche Arbeit entsprechend bezahlt wird.“ Oft fehlt nur der Mut, für das Extra-Geld zu kämpfen: Vor allem, wenn Überstunden Teil der Unternehmenskultur sind.

„Viele Mitarbeiter haben das Gefühl, von ihnen werden viele Überstunden erwartet – auch wenn das nicht immer so offen kommuniziert wird“, sagt die Kommunikationspsychologin Steffi Jacobeit aus Delbrück bei Paderborn. Ihrer Einschätzung nach ist vor allem die mittlere und niedrige Führungskräfteebene betroffen: „Abteilungsleiter zum Beispiel leiden häufig unter einem hohen Überstundenpensum“, sagt sie. „Sie erhalten Druck von oben, wollen aber gleichzeitig ihre Mitarbeiter schützen. Zusätzliche Arbeit übernehmen sie deshalb oft selbst.“

Aber auch normale Angestellte fühlen sich oft zu Überstunden verpflichtet: Sie springen aus Loyalität für kranke Kollegen ein oder bleiben länger im Büro, weil der Schreibtischnachbar mit einer wichtigen Aufgabe nicht rechtzeitig fertig wird. „Es gibt auch Unternehmen, in denen Mitarbeiter komisch angeguckt werden, wenn sie pünktlich Feierabend machen“, erzählt Jabobeit.

Und oft gibt es vermeintlich lustige Sprüche wie „Heute nichts zu tun?“. Wer sich das nicht auf Dauer gefallen lassen will, sollte – falls vorhanden – mit dem Betriebsrat, einer Vertrauensperson oder dem Betriebsarzt sprechen, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. So kann man das Problem thematisieren und gemeinsam eine Strategie entwickeln, rät die Kommunikationspsychologin.

Leiden auch andere Kollegen unter permanenten Überstunden, hilft es, sich als Team zusammenzuschließen. „Es soll keine Meuterei ausgerufen werden, aber vielleicht kann das gesamte Team den Wunsch äußern, sachlich über die Arbeitsbedingungen sprechen zu wollen“, rät Jacobeit. Am besten sei es, schon im Vorstellungsgespräch nach Unternehmenskultur und Leitlinien zu fragen. „Wenn es welche gibt, dann kann man sich die gerne anschauen“, rät Steffi Jacobeit. „Und wenn es keine gibt, dann ist das auch ein Zeichen.“

Auch die Frage nach dem Umgang mit Überstunden ist erlaubt – und die Antwort kann zumindest einen Hinweis darauf geben, was Mitarbeiter nach einer erfolgreichen Bewerbung erwartet. Klar ist aber auch: In jedem Unternehmen kann es mal stressig werden und zusätzliche Arbeit anfallen. „Wenn Überstunden nötig sind, sollten Mitarbeiter versuchen, den Zeitraum abzugrenzen“, empfiehlt Jacobeit.

Wenn zum Beispiel einmal im Jahr eine große Messe ansteht, dann wissen Arbeitnehmer vorher von einem erhöhten Stresslevel und können sich darauf einstellen, sagt Jacobeit. „Wichtig ist es, den Rahmen einer solchen Phase mit dem Arbeitgeber klar abzustecken und zu fragen: Wann kann ich auch mal Pause machen und mich davon erholen?“ (dpa)

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