Beruf & Karriere

Kostenlos und steuerfrei: Diensträder. (Foto: dpa/Stratenschulte)

20.05.2022

Mit dem Firmenradl ins Büro

Die Spritpreise steigen und steigen – doch es gibt eine Alternative

In Zeiten hoher Benzinpreise kann das tägliche Pendeln zum Arbeitsplatz ins Geld gehen. Manche denken darüber nach, für die Strecke künftig aufs Firmenrad zu steigen. Für wen sich das lohnt:

Was ist überhaupt ein Dienstrad?
Grundsätzlich kommen zwei Möglichkeiten infrage: Es gibt zum einen das weitverbreitete Dienstrad-Leasing, bei dem Arbeitgeber Diensträder von einem Leasinganbieter leasen und den Beschäftigten zur Verfügung stellen. Zum anderen etabliert sich derzeit ein Dienstrad-Abonnement, bei dem Kund*innen sich ein Rad ihrer Wahl mieten und dafür eine monatliche Rate zahlen.

Wie finanziert sich das?
Im Regelfall wird das Fahrrad über Gehaltsumwandlung finanziert. Heißt konkret: „Beim Dienstrad-Leasing verzichtet der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin etwa für die Dauer der Rad-Überlassung auf Barlohn in Höhe der Nutzungsrate und gegebenenfalls der Versicherungen“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die monatlichen Raten müssen die Beschäftigten nicht wie ihren restlichen Lohn versteuern. Nur die private Nutzung, der geldwerte Vorteil, ist mit 0,25 Prozent von der unverbindlichen Preisempfehlung zu versteuern. Der Arbeitgeber kann sich mit Zuschüssen an den Raten beteiligen. Erhalten Beschäftigte das Dienstrad zusätzlich zum Arbeitslohn in Form eines Gehaltsextras und übernimmt der Arbeitgeber die anfallenden Kosten vollständig, entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Das Dienstrad ist also für die Beschäftigten kosten- und steuerfrei.Ob es um ein Fahrrad-Abo oder ein Leasing-Angebot geht, macht in der Regel keinen Unterschied. „Fahrräder im Abonnement bringen die gleichen steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten wie beim Leasing“, sagt Laidler-Zettelmeyer. Auch hier ist eine Finanzierung per Gehaltsumwandlung – mit oder ohne Arbeitgeberzuschuss – oder eine komplette Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber möglich. Wichtig zu wissen: „Damit ein Dienstrad steuerlich anerkannt wird, muss die Überlassung im Arbeitsvertrag geregelt sein“, sagt Karbe-Geßler.

Was gilt steuerlich für Selbstständige und Freiberufler?
Wer als Selbstständiger und Freiberufler das betriebliche Fahrrad auch privat nutzt, muss dies nicht als Privatentnahme versteuern. „Beim Leasing können die Raten monatlich in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden“, so Karbe-Geßler.

Welche Kosten für ein Dienstrad kommen auf Beschäftigte zu?
Das hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab. Erstens von dem Wert des Fahrrads und zweitens von der Höhe des Zuschusses durch den Arbeitgeber. Viele Dienstrad-Leasing-Anbieter haben einen Rechner auf ihrer Website, mit dem sich die individuellen Kosten berechnen lassen.

Für wen lohnt sich das wirklich?
Das Dienstrad per Leasing ist laut Laidler-Zettelmeyer bis zu 40 Prozent günstiger als der Direktkauf. Beschäftigte profitieren finanziell umso mehr, je stärker sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt.
Auch hier können sich Berufstätige mithilfe der Rechner auf den Seiten der Dienstrad-Leasing-Anbieter selbst informieren und ihre Vorteile berechnen. Beim Abo-Modell lassen sich Laidler-Zettelmeyer zufolge bis zu 55 Prozent der Kosten einsparen.
Neben den finanziellen Vorteilen gibt es natürlich andere positive Effekte – etwa für die eigene Fitness oder das Klima.

Was sollte man in finanzieller Hinsicht sonst noch beachten?
Durch ein Dienstrad per Gehaltsumwandlung sinken die Sozialversicherungsbeiträge, da der Bruttolohn reduziert wird. „Dies wirkt sich unter anderem geringfügig auf den späteren Rentenbezug aus“, so Laidler-Zettelmeyer. Allerdings sei der Effekt überschaubar. Die finanziellen Vorteile gegenüber dem Fahrrad-Direktkauf würden die Auswirkungen auf die Rente ausgleichen. Übrigens: Auf die Entfernungspauschale hat die Nutzung eines Dienstrads keinen Einfluss. Trotz Dienstrad kann man für das Pendeln per Rad für jeden Arbeitstag 30 Cent pro Entfernungskilometer und seit 1. Januar 2022 ab dem 21. Kilometer 38 Cent in der Steuererklärung ansetzen. 

Gibt es derzeit überhaupt eine Chance auf ein Rad?
Aktuell funktionieren die Lieferketten im Fahrradbereich nicht gut. Hinzu kommt, dass sich Fahrräder derzeit einer großen Nachfrage erfreuen. „Nicht jedes Fahrrad ist zu jedem Zeitpunkt sofort lieferbar“, sagt Laidler-Zettelmeyer. Grundsätzlich bestehe aber kein Mangel an guten und hochwertigen Fahrrädern. (dpa)

Kommentare (1)

  1. Sir Bartl am 07.06.2022
    Die Grundidee finde ich Top! Wäre der richtige Schritt zur Alternative fürs Auto. Es gibt allerdings Probleme:

    Mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) hat so ein Job-Rad über die Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft endlich im Tarifvertrag im ersten Quartal dieses Jahres festgeschrieben.

    ABER:

    -es gibt keine Duschen in unseren Geschäftsstellen (und auf absehbare Zeit wird es die nicht geben,
    und während Corona waren die Duschen im Haupthaus auch zugesperrt)
    -Die Ausschreibung für die Job-Rad-Anbieter dauert laut unserer Gewerkschaft mindestens bis Ende
    2022 > "dieses Jahr" heisst es "wird es auf keinen Fall mehr was mit dem Job-Rad".
    -ich habe gleich nach Feststellung des neuen Tarifvertrages bei meinem Fahrradhändler des Vertrauens
    nachgefragt wegen einem Fahrrad-Leasing über Job Rad, macht der sofort, der hat fast alle Anbieter im Programm > Liefertermin ist aber, wenn man das Rad jetzt bestellt > "voraussichtlich" November 2022.Wegen Krieg und Corona gibts nix an Fahrrädern derzeit. Ersatzteile sind auch rar gesät....

    Folge: bis die Verträge mit dem Job-Rad Kooperationspartner und meinem Arbeitgeber unter Dach und Fach sind ist es sicherlich 2023 und dann kann ich erst das Fahrrad bestellen, das dann, wahrscheinlich erst irgendwann im Jahr 2023, geliefert werden kann.......

    So lange wird weitergedieselt, denn das 9 EUR Ticket läuft Ende August 2022 aus. Somit ist die Bahn ab September 2022 wieder total unattraktiv zum Pendeln an den Arbeitsplatz. Preissteigerungen der Bahn/MVV ab September 2022 wurden in den Medien bereits mehrfach angekündigt.

    > Fazit: Unsere Regierung wirft mit Blendgranaten um sich. Durch die (europaweite?) Ausschreibungspflicht für Aufträge geht wertvolle Zeit verloren.....und den Leuten die Lust am Fahrradkauf. Die langen Lieferfristen der Fahrradindustrie und die ungenügende Arbeitsplatzausstattung (Duschen für die Mitarbeiter) leisten dazu ihr Übriges.....

    Schade!!!!!
Die Frage der Woche

Sollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.