Beruf & Karriere

Ein WG-Zimmer in München kostet im Durchschnitt 720 Euro, eine Einzimmerwohnung 840 Euro. (Foto: dpa/Rolf Vennenbernd)

20.10.2023

Neue Stadt, neue Wohnung, kein Geld

Diese Woche begann für 67 500 junge Menschen in Bayern das Studium – wie sie finanziell über die Runden kommen

Endlich studieren, das bedeutet für viele: endlich raus, neue Stadt, neue Wohnung. Aber auch: eigene laufende Kosten. Nicht immer können oder wollen die Eltern die tragen. Zum Glück gibt es auch staatliche Unterstützung. Wie die aussieht und wo sich Studierende sonst noch umsehen können.

BAföG: Davon haben viele schon gehört. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beinhaltet ein Studiendarlehen des Staates – zu sehr günstigen Konditionen. Allerdings haben nicht alle Studierenden Anspruch darauf. Aktuell können Studierende bis zu 934 Euro monatlich bekommen. Nach dem Studium müssen sie nur die Hälfte des Darlehens oder maximal 10 000 Euro zurückzahlen.

Ein Problem gibt es allerdings: Das Geld reicht oft nicht. „Der BAföG-Satz ist vor allem in den Ballungszentren aktuell zu niedrig angesetzt für den freien Wohnungsmarkt, sodass die Kosten für das WG-Zimmer oft den Etat für den restlichen Lebensunterhalt aufzehren“, so Katrin Steffen, Sozialberaterin beim Studentenwerk Potsdam.

Wohngeld: Dabei handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss zur Miete für Menschen mit geringem Einkommen. Wichtig: Das Wohngeld kann nicht mit dem BAföG kombiniert werden. Um als Studierender Wohngeld beantragen zu können, braucht man einen BAföG-Ablehnungsbescheid. „Wir empfehlen daher in den meisten Fällen, BAföG und Wohngeld gleichzeitig zu beantragen, das spart Zeit“, rät Katrin Steffen vom Studentenwerk Potsdam. Das Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Höhe des Wohngeldanspruchs wird dabei von der Wohngeldstelle aus vorhandenem Einkommen, der Höhe der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder berechnet. Zur Orientierung: Für einen Einpersonenhaushalt mit 800 Euro Einkommen im Monat in Berlin errechnet der Wohngeldrechner der Stiftung Warentest 416 Euro Wohngeld.

Stipendien: Grundsätzlich muss man zwischen Voll- und Teilstipendien unterscheiden. In Deutschland gibt es 13 große Stiftungen, die Vollstipendien vergeben, darunter neben kirchlichen Stiftungen insbesondere die Stiftungen der Parteien sowie die Studienstiftung des deutschen Volkes. Daneben gibt es zahlreiche kleinere Stiftungen, die Teilstipendien etwa in Form von Büchergeld oder anderen Zuschüssen anbieten. Das Deutschlandstipendium ist hier vermutlich das bekannteste.

Bei allen Stipendien zählt insbesondere gesellschaftliches Engagement. Wer in der Freizeit ehrenamtlich tätig ist, hat also gute Chancen, einen Stipendienträger von sich zu überzeugen, auch ohne Einser-Abi. Um herauszufinden, welche Stipendienträger zu einem passen könnten, kann man auf der Seite mystipendium.de ein persönliches Suchprofil anlegen. Wer sich für ein Stipendium bewerben will, sollte das möglichst am Anfang des Studiums tun und sich gut über die Bedingungen informieren, wie Katrin Steffen weiß: „Man sollte die unterschiedlichen Bewerbungsverfahren und Fristen der Vollstipendien prüfen, bei den meisten ist eine Bewerbung nur in den ersten zwei Semestern möglich.“

Auch sind die verschiedenen Stipendien nicht beliebig mit anderen Förderungen wie etwa dem BAföG kombinierbar. Anders als das BAföG, bei dem immerhin mindestens die Hälfte der Fördersumme geschenkt ist, müssen Stipendien aber später nicht zurückgezahlt werden, das ist ihr Vorteil. Wer mehr über Stipendien wissen will oder Hilfe beim Bewerbungsverfahren braucht, kann die Beratung des Studentenwerks oder der Initiative www.arbeiterkind.de in Anspruch nehmen. „Viele junge Menschen denken immer noch, sie müssen von einer Lehrkraft für ein Stipendium gewissermaßen entdeckt werden“, sagt Steffen.

Nebenjobs: Abgesehen von den Klassikern wie Kellnern, Nachhilfe oder einer Stelle als studentische Hilfskraft bieten viele Unternehmen auch Werkstudentenstellen an. Diese sind oft eine tolle Möglichkeit, erste Berufserfahrungen zu sammeln und Kontakte zu knüpfen.

Doch Vorsicht: „Studenten dürfen in der Regel bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten, bevor sie aus der studentischen Krankenversicherung fallen. Überschreitet ihr Monatsverdienst 520 Euro, führt dies zu einer Absenkung des BAföG-Satzes“, gibt Katrin Steffen zu bedenken.

Studienkredite: Diese werden von verschiedenen Banken angeboten, am gängigsten ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit dem KfW-Studienkredit kann man monatlich bis zu 650 Euro bekommen. Dieses Geld ist kompatibel mit dem BAföG und wird unabhängig von eigenem Vermögen oder dem der Eltern ausgezahlt. Die Schattenseite: die Zinsen sind inzwischen hoch. Der Jahreszins des KfW-Kredits liegt seit dem 1. Oktober 2023 bei 9,01 Prozent.

Matthias Anbuhl, der Chef des Deutsche Studierendenwerk (DSW), warnte zuletzt aber vor dem Kredit: „Den Studierenden kann man derzeit nur zu höchster Vorsicht beim KfW-Studienkredit raten. Hier droht eine Schuldenfalle.“ Der Zinssatz für diesen Kredit sei doppelt so hoch wie ein Immobilienkredit.

Das sei „ein echter sozialpolitischer Skandal“. „Studienkredite sollten immer nur die letzte Möglichkeit sein, wenn alles andere ausgeschöpft ist“, warnt auch Sylvia Schönke, Finanz- und Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Brandenburg. (Victoria Vosseberg, dpa)
 

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