Beruf & Karriere

Unternehmen haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten – dazu gehört auch der Mund-Nase-Schutz. (Foto: dpa/Felix Kästle)

07.08.2020

"Ohne Hygienekonzept darf die Arbeit verweigert werden"

Arbeitsrechtler Gunnar Roloff über die Pflicht zu Corona-Schutzmaßnahmen seitens der Unternehmen und welche Rechte Angestellte haben, die sich bei der Arbeit infizieren

Dürfen Angestellte aus Angst vor einer zweiten Welle die Arbeit verweigern? Und können Vorgesetzte ihre Beschäftigten trotz Corona auf Dienstreisen schicken? Arbeitsrechtler Gunnar Roloff erklärt Rechte und Pflichten im Büro in Bezug auf Covid-19.

BSZ Herr Roloff, dürfen Unternehmen ihre Angestellten aus Angst vor einer zweiten Corona-Welle im Betrieb den privaten Urlaub verbieten?
Gunnar Roloff Unternehmer dürfen ihrer Belegschaft keine privaten Reisen verbieten, sie dürfen allerdings fragen, wo die Reise hingeht. Fahren die Arbeitnehmer trotz Reisewarnung in ein Risikogebiet und werden anschließend positiv auf das Coronavirus getestet, müssen sie ihnen während der Quarantäne Lohn zahlen, erhalten die Kosten aber erstattet. Zu einem Corona-Test zwingen dürfen sie ihre Mitarbeiter allerdings nicht. Auch nicht zur Benutzung der Corona-Warn-App.

BSZ Manche Angestellten haben Angst vor einer Ansteckung durch Urlaubsrückkehrer und wollen nicht in die Arbeit gehen. Geht das?
Roloff Die Mitarbeiter haben grundsätzlich kein Recht, aus Angst vor einer Ansteckung die Arbeit zu verweigern. Arbeitnehmer dürfen die Arbeit allerdings dann verweigern, wenn der Arbeitgeber die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen nicht einhält.

BSZ Welche Schutzmaßnahmen müssen seit Corona in den Betrieben eingehalten werden?
Roloff Das kommt natürlich auf die jeweilige Branche an. Aber generell müssen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer schützen. Dies folgt aus dem Arbeitsschutzgesetz und aus der Fürsorgepflicht gegenüber den Angestellten. Arbeitgeber sollten sich auf jeden Fall an die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts halten. Zusätzlich können sie Regeln aufstellen, wie auf Händeschütteln zu verzichten oder regelmäßig Türgriffe zu desinfizieren.

BSZ Und wenn sich manche Kolleginnen und Kollegen nicht an die Regeln wie Mindestabstand und Maskenpflicht halten?
Roloff Wer sich nicht an die Hygieneregeln im Betrieb hält, dem drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Insoweit gilt hinsichtlich der Hygieneregeln nichts anderes als sonst auch: Der Arbeitgeber wird die Arbeitnehmer zunächst abmahnen. Befolgen die Arbeitnehmer anschließend weiterhin nicht die Vorgaben ihres Arbeitgebers, droht ihnen letztlich sogar die fristlose Kündigung.

BSZ Dürfen Vorgesetzte ihre Angestellten zu Dienstreisen zwingen?
Roloff Wer laut Arbeitsvertrag zu Dienstreisen verpflichtet ist, darf sie nicht verweigern. Arbeitgeber sollten ihren Mitarbeitern allerdings Informationen zu Präventionsmöglichkeiten und zur aktuellen Entwicklung an die Hand geben. Wenn laut Auswärtigem Amt Reisewarnungen für bestimmte Länder gelten, dann dürfen Chefs ihre Mitarbeiter nicht zu einer Reise dorthin zwingen. Prüfen Sie regelmäßig, was genau gilt. Denn manchmal gilt die Reisewarnung zum Beispiel nur für bestimmte Regionen.

BSZ Ein Angestellter fühlt sich nicht gut und ist vielleicht krank. Wie kann die Belegschaft geschützt werden?
Roloff Chefs dürfen ihre Mitarbeiter bei Anzeichen einer Erkrankung freistellen, müssen sie aber weiterhin bezahlen. Wer ein Arbeitszeitkonto führt, kann dies auch über einen Zeitausgleich regeln oder mobiles Arbeiten anbieten. Auch wenn Arbeitnehmer keine Krankheitssymptome aufweisen, aber positiv auf Covid-19 getestet werden und in Quarantäne müssen, haben sie einen Anspruch auf Bezahlung. Der Arbeitgeber bekommt die Kosten aber von der Institution erstattet, die die Quarantäne verhängt hat. Um den Rest der Belegschaft vor einer Ansteckung zu schützen, können Chefs die Belegschaft auch in Kurzarbeit schicken. Allerdings müssen die Voraussetzungen für Kurzarbeit vorliegen und es braucht eine Meldung an die Bundesagentur für Arbeit. Eine weitere Variante wäre: Der Arbeitgeber ordnet Betriebsferien an.

BSZ Was, wenn Angestellte sich im Büro mit Corona infiziert haben?
Roloff Verletzt der Arbeitgeber seine Pflichten am Arbeitsplatz, muss er Schadenersatz zahlen. Der Arbeitgeber sollte dafür sorgen, dass die Anforderungen des Robert Koch-Instituts und die für seinen Betrieb geltenden speziellen Reglungen des zuständigen Landes oder der Behörden umgesetzt sind. (Interview: Gudrun Bergdolt)

(Bild: Gunnar Roloff ist Ecovis-Rechtsanwalt für Arbeits-, Bank- und Kapitalmarktrecht in Rostock.
Foto: BSZ)

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