Beruf & Karriere

Bei einem Monatslohn von 3000 Euro und zehnjähriger Betriebszugehörigkeit erhalten Mitarbeiter eine Abfindung von rund 15 000 Euro. (Foto: dpa/Steinach)

16.10.2020

Was bei einer Abfindung drin ist

Kein Unternehmen kündigt gern, doch bei vielen Betrieben bleiben die Umsätze aufgrund der Corona-Pandemie aus

Was genau man unter einer betriebsbedingten Kündigung versteht, welche Formalien Unternehmen einhalten müssen und was eine betriebsbedingte Kündigung an Abfindung kostet, erklärt Ecovis-Arbeitsrechtler Gunnar Roloff aus Rostock.

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Unternehmer sprechen betriebsbedingte Kündigungen aus, wenn ein Arbeitsplatz aus betrieblichen Gründen wegfällt und es keine anderweitige Beschäftigung gibt. Firmen bauen Arbeitsplätze aus Kostengründen ab oder wenn das Unternehmen umstrukturiert werden muss. „Die Ursache für eine betriebsbedingte Kündigung liegt also weder in der Person noch im Verhalten des Arbeitnehmers“, sagt Gunnar Roloff, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Rostock.

Welche Formalien müssen Vorgesetzte bei einer betriebsbedingten Kündigung einhalten?

Vorgesetzte müssen ein Arbeitsverhältnis immer schriftlich kündigen. „Eine Nachricht über Whatsapp beendet ein Arbeitsverhältnis ebenso wenig wie die Aufforderung des Chefs, sein Mitarbeiter möge sich nicht mehr blicken lassen“, sagt Experte Roloff. Zudem müssen Vorgesetzte die geltenden Kündigungsfristen einhalten. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben, sie können aber auch anders vereinbart sein, beispielsweise im Arbeits- oder Tarifvertrag. Gibt es einen Betriebsrat, dann hat dieser bei Kündigungen ein Mitbestimmungsrecht. Falls viele Angestellte von Entlassungen betroffen sind, müssen Vorgesetzte dies per Massenentlassungsanzeige der Agentur für Arbeit melden.

Was genau steht im Kündigungsschutzgesetz?
Das Kündigungsschutzgesetz schränkt in Betrieben mit mehr als zehn Angestellten die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ein. Teilzeitkräfte werden bei dieser Betrachtung nur teilweise berücksichtigt. Voraussetzung für den persönlichen Kündigungsschutz ist eine mindestens sechsmonatige Beschäftigungszeit. Ist das Kündigungsschutzgesetz danach anwendbar, darf der Arbeitgeber nur dann kündigen, wenn der Arbeitsplatz aus betrieblichen Erfordernissen wegfällt und der Arbeitnehmer nicht auch an einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann.

Was genau bedeutet Sozialauswahl?
Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist eine Sozialauswahl notwendig. Das Unternehmen muss dabei diejenigen Angestellten ermitteln, die am wenigsten schutzbedürftig sind. Bei vergleichbaren Angestellten werden daher die Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung der vergleichbaren Angestellten berücksichtigt.

Wann muss die Firma eine Abfindung zahlen?

Das Unternehmen kann in der Kündigung erklären, dass es betriebsbedingt kündigt und der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält, wenn er auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet. Das Gesetz sieht in diesem Fall eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsverdiensts pro Beschäftigungsjahr vor. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten ist auf ein volles Kalenderjahr aufzurunden. Alternativ können Arbeitgeber und Angestellte auch die Zahlung einer Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbaren. „In vielen Kündigungsschutzprozessen schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vergleich. Dann zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung, um das Arbeitsverhältnis zu beenden“, berichtet der Anwalt aus der Praxis.

Wie viel ist bei einer Abfindung drin?
Eine Abfindung beträgt rund 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr. Für den Angestellten fallen aufgrund der Sozialversicherungsfreiheit keine Beiträge an. Es besteht jedoch Steuerpflicht. Besteuert wird die Abfindung per Fünftelregelung. „Sie sorgt dafür, dass die Abfindung nicht den Steuersatz des Mitarbeiters nicht drastisch erhöht. Sie mildert also die Steuerprogression“, sagt Rechtsanwalt Roloff. (Gudrun Bergdolt)

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