Kommunales

Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) kündigt an, ass die Kommunen ihre Meldungen zum Abruf ihrer kommunalen Investitionsbudgets online einreichen können. (Foto: dpa, Daniel Vogl)

15.05.2026

Sondervermögen: Ab Anfang Juli soll das Geld an die Kommunen fließen

Sondervermögen: Digitales Meldeverfahren in Bayern startet am Montag 18. Mai und ermöglicht einen schnellen und unbürokratische Mittelabruf für Kommunen

Es gibt gute Nachrichten für Städte und Gemeinden. "Ab 18. Mai können unsere bayerischen Kommunen ihre Meldungen zum Abruf ihrer kommunalen Investitionsbudgets online einreichen. Wir haben im Doppelhaushalt 2026/2027 für die Kommunen 5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen vorgesehen – davon 2 Milliarden Euro in Form pauschaler Investitionsbudgets. Uns ist wichtig, dass die Mittel schnellstmöglich bei den Kommunen ankommen“, kündigt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) anlässlich der Freischaltung des digitalen Meldeverfahrens an. Dank des digitalen Verfahrens könnten die Kommunen die Mittel aus ihren Investitionsbudgets direkt online abrufen. Erste Mittel können so laut Füracker voraussichtlich bereits Anfang Juli ausbezahlt werden. Das sei schnell, unbürokratisch und effizient.

„Unser bayerischer Doppelhaushalt 2026/2027 ist offiziell verkündet – damit liegen alle Voraussetzungen für den Abruf der pauschalen Investitionsbudgets vor", sagt der Minister. Bayerns Kommunen profitierten stark vom Sondervermögen des Bundes. Im Doppelhaushalt stelle der Freistaat 5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für seine Kommunen bereit. Gleichzeitig steige 2026 der kommunale Finanzausgleich gegenüber dem Vorjahr um rund 846 Millionen auf 12,83 Milliarden Euro. "Wir stellen mit diesem Gesamtpaket die Handlungsfähigkeit unserer bayerischen Kommunen sicher und setzen massive Impulse für kommunale Investitionen“, so Füracker.

Rund 15,7 Milliarden Euro stehen bereit

Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes stünden dem Freistaat Bayern über die gesamte Laufzeit insgesamt rund 15,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Freistaat habe einen bedeutenden Anteil davon – zwischen 60 bis 70 Prozent über die gesamte Laufzeit des Sondervermögens – für Investitionen der bayerischen Kommunen in deren kommunale Infrastruktur vorgesehen.

Von den im Doppelhaushalt 2026 / 2027 bereitgestellten pauschalen Investitionsbudgets in Höhe von 2 Milliarden Euro profitieren die kreisangehörigen Gemeinden mit 1.140 Millionen Euro, die kreisfreien Gemeinden mit 460 Millionen Euro und die Landkreise mit 400 Millionen Euro, erläutert Füracker Die voraussichtliche Höhe der jeweiligen Budgets sei den einzelnen Kommunen bereits im Dezember 2025 mitgeteilt worden, um Planungssicherheit für die kommunalen Haushalte zu schaffen. Nach Verkündung des Doppelhaushalts 2026/2027 und des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2026 heute (15. Mai 2026) starte am Montag, 18. Mai 2026 das digitale Meldeverfahren.

Die Investitionsbudgets sind laut Füracker von den Kommunen flexibel für Investitionsprojekte einsetzbar – etwa in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur (insbesondere Schulen und Kitas), Bevölkerungsschutz (beispielsweise Feuerwehr) oder auch Digitalisierung. Die Budgets könnten von den Kommunen bei konkreter Umsetzung investiver Maßnahmen über das digitale Meldeverfahren abgerufen werden. Das Verfahren sei unbürokratisch ausgestaltet und kommt damit der zentralen Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach pauschaler Mittelweitergabe in hohem Maß nach. Die Auszahlung der Mittel erfolge künftig monatsweise, um Zwischenfinanzierungszeiten für die Kommunen soweit wie möglich zu vermeiden.
(rs)

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