Kommunales

Besonders bei älteren Patienten ist es wichtig, dass die Angehörigen ausreichend informiert sind. (Foto: dpa/Bernd Wüstneck)

29.11.2019

Angehörige von Patienten stärker einbeziehen

Niederbayerische Bezirkskliniken unterschreiben Klinikvereinbarung

Nach intensiven Bemühungen durch die niederbayerische Angehörigen-Selbsthilfegruppe und den Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e. V. (LApK), München, hat nun auch unlängst der Bezirkstagspräsident von Niederbayern, Olaf Heinrich, für die Bezirkskliniken in Niederbayern eine „Klinikvereinbarung“ unterschrieben. Diese enthält Leitlinien zur Einbeziehung von Angehörigen in die Behandlung von psychisch erkrankten Menschen.

Bereits seit 2005 bemüht sich die Interessenvertretung von Angehörigen psychisch Kranker (LApK) um eine flächendeckende Kooperation mit den psychiatrischen Kliniken der sieben bayerischen Bezirke. Die Bemühungen gründen auf der langjährigen Erkenntnis, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Angehörigen und Behandlern den Betroffenen auf vielfältige Weise zugutekommt.

Gerade bei psychisch schwer erkrankten Menschen sind es oft ihre nahen Angehörigen, die – außerhalb der Therapiemaßnahmen und Klinikaufenthalte – für ihren kranken Nahestehenden in vielen Lebensbereichen pflegerisch, beratend und unterstützend tätig sind. Oftmals kann durch ein gelungenes Zusammenwirken der behandelnden Ärzte und Therapeuten sowie der Angehörigen und der Betroffenen selbst ein besserer Umgang mit der Erkrankung erreicht und somit auch die Compliance der psychisch erkrankten Menschen erhöht werden.

Beleg durch wissenschaftliche Studien


Die Einbeziehung der Angehörigen kann meist, auch langfristig gesehen, von Vorteil für den erkrankten Menschen sein. Dies belegen auch wissenschaftliche Studien. Trotz dieses Wissens ist es jedoch nicht selbstverständlich, dass Angehörige in eine Behandlung oder auch in die Planung einer anstehenden Behandlung mit einbezogen werden. Noch immer lassen einige Kliniken die nahen Angehörigen außen vor, was mitunter zu großen Problemen führen kann. Beispielsweise werden Patienten entlassen, ohne dass die Angehörigen davon erfahren. Medikamente werden seitens des Patienten nach der Entlassung aus der Klinik eigenmächtig abgesetzt, was dann oftmals einen Rückfall zur Folge hat. Würde der Therapieplan gemeinsam mit dem Angehörigen bereits während der Behandlung im Rahmen des Klinikaufenthalts besprochen, so ergäben sich zahlreiche Situationen, in denen die Einbeziehung der Angehörigen für alle Seiten sehr wertvoll sein kann.

Die Erkenntnis, dass die Angehörigen hilfreiche Partner in der Therapie und auf dem Weg zur Gesundung ihrer Patienten sein können, hat sich aber inzwischen auch in immer mehr Kliniken durchgesetzt. Deshalb haben nun seit 2005 insgesamt 27 Leiter von psychiatrischen Bezirkskliniken oder die jeweiligen Vertreter der Bezirke in Bayern eine „Klinikvereinbarung“ unterschrieben, um die Einbeziehung der Angehörigen auch auf formaler Ebene zu besiegeln. Auch wenn aus der Nichteinhaltung keine rechtlichen Konsequenzen entstehen würden, so ist eine unterschriebene Vereinbarung ein Bekenntnis und somit ein wichtiger Schritt für eine bessere Zusammenarbeit mit den Angehörigen.

Beharrliches Einwirken von Gisela Dregelyi


Während inzwischen nahezu von allen Bezirkskliniken in Oberbayern, Oberfranken, der Oberpfalz, in Schwaben und Unterfranken zwischen 2014 und 2018 eine derartige Vereinbarung unterschrieben wurde, folgte in 2019 nun die Unterzeichnung für die Kliniken in Mainkofen, Passau und Landshut. Damit hat sich nun auch der Bezirk Niederbayern formal zur Zusammenarbeit mit den Angehörigen bekannt – was nicht zuletzt auch auf das beharrliche Einwirken der Leiterin der Landshuter Angehörigen-Selbsthilfegruppe, Gisela Dregelyi, zurückzuführen ist. Sie ist bereits seit vielen Jahren in der Selbsthilfe tätig, initiierte zuletzt vor zwei Jahren die Angehörigen-Selbsthilfe in Landshut und bringt durch ihre Tätigkeit als Lehrerin und Beratungslehrerin auch persönlich viel Erfahrung mit.

In wiederkehrenden Gesprächen mit den jeweiligen Chefärzten und der Klinikverwaltung konnte sie nun auch die niederbayerischen Kliniken für die Unterzeichnung einer „Klinikvereinbarung“ gewinnen. „Bei all meiner Arbeit – im privaten wie im öffentlichen Bereich – war und ist für mich der trialogische Aspekt von grundlegender Bedeutung. Hier zeigten sich für mich neue Möglichkeiten im Verstehen und im Suchen von Lösungsmöglichkeiten auf. So freut mich die Unterzeichnung dieser gemeinsamen Vereinbarung des Bezirks Niederbayern und des LApK besonders“, erklärte Dregelyi und dankte Bezirkstagspräsident Heinrich und dem Vorsitzenden des LApK, Karl Heinz Möhrmann, für deren Unterstützung. (Cordula Falk)

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