Kommunales

Der Tegernsee gehört zu den touristischen Hotspots in Bayern, vor allem Tagesausflügler aus München überrennen ihn regelmäßig. Damit ist jetzt erst mal Schluss. (Foto: dpa/Andreas Gebert)

13.01.2021

Auch Landkreis Miesbach darf von Tagesausflüglern nicht mehr besucht werden

Ähnliche Regelungen gelten unter anderem bereits in den Kreisen Deggendorf, Cham und Berchtesgadener Land

Nach anderen Gebieten verbietet auch der Landkreis Miesbach touristische Tagesausflüge in die Region. Die Regelung solle am Donnerstag, 14. Januar 2021, in Kraft treten und zunächst bis zum 31. Januar gelten, teilte das Landratsamt Miesbach am Mittwoch mit. Betroffen sind beliebte Ausflugsziele wie Tegernsee, Schliersee und Spitzinggebiet.

"Auch an der frischen Luft kann bei dauerhafter Unterschreitung der Mindestabstände eine Infektion nicht ausgeschlossen werden", hieß es zur Begründung. Seit Weihnachten stiegen die Infektionszahlen mit dem Coronavirus im Landkreis, zugleich kämen zahlreiche Menschen zu Tagesausflügen.

Die Behörde verwies auf die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) lag der Wert am Mittwoch bei 217,0 - etwas niedriger als am Montag mit 221,0.

Landrat: "Gibt kein milderes Mittel"


Der Landkreis nutzt mit dem Verbot die seit Montag geltende Regelung, nach der Gebiete mit einer Inzidenz über 200 touristische Ausflüge untersagen können. Landrat Olaf von Löwis (CSU) hatte zuvor angekündigt, die Möglichkeit rasch umzusetzen. Die bayernweite Regel sieht zugleich vor, dass sich die Bewohner der betreffenden Regionen selbst für Ausflüge nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen.

Ein ausreichende Verringerung der infektionsrelevanten Kontakte lasse sich nur über die Vermeidung von touristischer Hotspotbildung erreichen, argumentierte die Behörde weiter. Man sehe kein milderes Mittel und keine anderen Maßnahmen mit einer vergleichbaren Wirkung.

Ein Ausflugsverbot gilt bereits in anderen Landkreisen, unter anderem im Berchtesgadener Land sowie in den Landkreisen Deggendorf und Cham. (dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.