Kommunales

Mit 13 Milliarden Euro ist die Grundsteuer neben der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. (Foto: dpa)

10.06.2016

Bayern gegen den Rest vom Bund

Die anderen Länderfinanzminister planen eine Grundsteuerreform – Der Freistaat erwartet Nachteile

Bayern läuft Sturm gegen eine von der Länder-Mehrheit geplante Reform der Grundsteuer. „Der von der Finanzministerkonferenz beschlossene Gesetzentwurf bedeutet eine Kostenexplosion bei der Grundsteuer für bayerische Hauseigentümer und Mieter. Diese Steuererhöhung lehnen wir entschieden ab“, erklärte Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU).

Hintergrund: Die anderen Länderfinanzminister haben beschlossen, noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf für eine Reform einzubringen. Demnach solle sich die Bemessung der Grundsteuer an dem Verkehrswert des Grundstücks und der Gebäude orientieren. „Das würde in weiten Teilen Bayerns zu einer deutlichen Erhöhung der Grundsteuer führen. Das belastet jeden Eigenheimbesitzer, jeden Mieter und jedes Unternehmen“, kritisiert Söder. Damit würden die ohnehin hohen Grundstücks- und Mietkosten in vielen Regionen Bayerns weiter verteuert. Der Kassenwart des Freistaats forderte erneut, den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer zu übertragen.

Die Grundsteuer ist mit einem jährlichen Aufkommen von rund 13 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Der Bundesfinanzhof hatte vor Jahren eine Neuregelung angemahnt, auch das Bundesverfassungsgericht ist mit dem Verfahren befasst.

 Es zeichne sich eine sehr deutliche Mehrheit für ein Gemeinschaftsmodell ab, sagt Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). Angestrebt werde eine einfache Grundbesteuerung sowie eine „aufkommensneutrale“ Reform, also keine flächendeckend höhere Grundsteuerbelastung für die Bürger. Welche Werte sich für Grundstücke und Bauten ergeben – also höhere oder niedrigere Abgaben für Hausbesitzer und Mieter – lasse sich noch nicht abschätzen. Bis alle bis zu 35 Millionen Grundstücke neu bewertet seien, gingen „etliche Jahre ins Land“, sagte Schäfer.

Neubewertungen für Immobilien zum Stichtag 1. Januar 2022


Die Länder rechnen mit einem Einsatz der aktualisierten Werte in der Praxis erst in etwa zehn Jahren. Die Neubewertungen für die Immobilien sollen zum Stichtag 1. Januar 2022 in den darauffolgenden Jahren erfolgen. Laut Schäfer sollen die vorhandenen Bodenrichtwerte übernommen und dann ein pauschaler Herstellungsaufwand für Gebäude benutzt werden.

„Der Deutsche Städtetag begrüßt, dass eine Mehrheit der Länder einen neuen Anlauf für eine Reform der Grundsteuer unternimmt. Bund, Länder und Kommunen sind sich einig, dass die veraltete Bemessungsgrundlage der Grundsteuer endlich auf eine neue Grundlage gestellt werden muss. Angesichts der laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesfinanzhof besteht dringender Handlungsbedarf“, so Helmut Dedy, der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbands. „Sollte sich der Reformvorschlag der Ländermehrheit durchsetzen, wäre eine gerechtere Verteilung der Steuerlasten zu erwarten“, ist Dedy überzeugt. Außerdem könnte die neue Steuer deutlich einfacher berechnet werden als bisher.

Protest kommt dagegen vom Deutschen Mieterbund: „Die Vermieter können die Grundsteuer über die Betriebskosten umlegen – damit trifft die Erhöhung einmal mehr die Mieter“, schimpft die Geschäftsführerin des bayerischen Landesverbands der Verbraucherschutzorganisation, Monika Schmid-Balzert. Zudem sei es „aus unserer Sicht ohnehin systemwidrig, die Grundsteuer auf die Mieter umzulegen, da es sich um eine Besteuerung des Vermögens des Vermieters handelt“, so Schmidt-Balzert. (André Paul)

Kommentare (1)

  1. Flocky am 15.06.2016
    Wie kann denn liebe Bayern eine Aufkommensneutrale Reform zu einer Mehrbelastung für alle führen?
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