Kommunales

In Bayern gibt es sieben Bezirke. Hier im Bild ist der Verwaltungssitz des Bezirks Oberbayern in München zu sehen. (Foto: Peter Bechmann/Pressestelle Bezirk Oberbayern)

08.10.2023

Bayern wählt neue Bezirkstage

Noch keine Ergebnisse


 Im Schatten der Landtagswahl haben die Bürgerinnen und Bürger in Bayern am Sonntag auch die neuen Bezirkstage bestimmt. Bei der Auszählung der Stimmen hatte aber natürlich das Landesparlament Priorität, bis zum späten Sonntagabend lagen deshalb noch keine Ergebnisse für die Bezirkstage in den sieben Regierungsbezirken des Freistaats vor.

Die Bezirkstage sind weniger prominent und bekannt als der Landtag. Die Bezirke bilden neben den Gemeinden beziehungsweise Städten und den Landkreisen die dritte kommunale Ebene in Bayern.

Gewählt wurden die Bezirksräte nach dem gleichen Prinzip wie im Bundes- und Landtag: Die Wählerinnen und Wähler hatten eine Stimme für einen Direktkandidaten und eine Listenstimme. Allerdings besteht keine Fünf-Prozent-Hürde, also auch Parteien mit einem geringeren Stimmanteil können in den Bezirkstag einziehen. 2018 hatte die CSU in allen sieben Regierungsbezirken die meisten Sitze errungen. Auf den Stimmzetteln zur Bezirkswahl standen traditionell viele Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die bereits in den Städten und Kreisen als Landräte, Bürgermeister oder Stadträte aktiv sind.

Die sieben Bezirke im Freistaat erfüllen vor allem soziale Aufgaben und tragen beispielsweise Bezirkskliniken mit psychiatrischen und neurologischen Behandlungsschwerpunkten. Sie kümmern sich aber auch um die Bereiche Kultur, Heimatpflege, Bildung und Umwelt. Außerdem engagieren sie sich im Bereich Fischerei und Landwirtschaft und unterhalten in diesem Bereich Lehranstalten für die Aus- und Weiterbildung.

Nach Angaben des Spitzenverbands, dem Bayerischen Bezirketag, betrug das Haushaltsvolumen aller sieben Bezirke 2021 6,3 Milliarden Euro. Davon wurden 5,7 Milliarden Euro für soziale Leistungen ausgegeben, das sind rund 91 Prozent. Das Geld für die Bezirke kommt von Umlagen, die die Kreise und kreisfreien Städte zahlen, und vom Freistaat im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.
(Kathrin Zeilmann, dpa)

 

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