Kommunales

Die Luchse im Bayerischen Wald sind streng geschützt. (Foto: dpa/Patrick Pleul)

19.02.2020

Berufungsverfahren um erschossenen Luchs

Hat ein Jäger im Bayerischen Wald einen streng geschützten Luchs erschossen? Vor dem Amtsgericht Cham ist er dafür verurteilt worden, dagegen hat er Berufung eingelegt. Nun befasst sich das Landgericht Regensburg mit dem Fall.

 Im Berufungsprozess um die illegale Tötung eines Luchses in der Oberpfalz hat am Mittwoch, 19. Februar, vor dem Landgericht Regensburg ein Biologe ausgesagt. Der Mann arbeitet als Luchs-Forscher im Nationalpark Bayerischer Wald und berichtete, mit welchen Methoden die Tiere gefangen werden könnten. Ein wegen Wilderei zu einer Geldstrafe verurteilter Jäger will in dem Prozess einen Freispruch erwirken.

Der 54-Jährige hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Cham vom vergangenen Herbst Rechtsmittel eingelegt. Richter und Staatsanwaltschaft in Cham waren im September 2019 zu der Überzeugung gekommen, dass der Jäger 2014 einen Luchs mit einer Lebendfalle gefangen und dann erschossen hat. Der Mann gab an, sein inzwischen gestorbener Vater habe die Falle zum Fangen von Füchsen aufgestellt.

Die Aussage des Sachverständigen sollte bei der Klärung der Frage helfen, ob eine Falle der Art, wie sie der Jäger verwendet haben soll, geeignet sei, einen Luchs zu fangen. Das sei durchaus möglich, sagte der Mann. Die Tiere ließen sich durch Tierfleisch oder Luchs-Urin anlocken. Im Nationalpark seien in den vergangenen Jahren mehrfach Luchse zu Forschungszwecken mit Lebendfallen gefangen worden - jedoch nicht mit Fallen aus Stahl, sondern aus Holz. Da sei die Verletzungsgefahr für die Tiere geringer. Beim Versuch auszubrechen könnten sie sich an Eisenstangen Zähne oder Krallen abbrechen.

Bei Streifzügen auf Forststraßen und Wanderwegen unterwegs


Luchse seien bei ihren Streifzügen vor allem auf Forststraßen und Wanderwegen unterwegs, weswegen Fallen auf solchen Wegen oder direkt daneben platziert würden. Die Tiere seien neugierig und erkundeten den ihnen fremden Gegenstand. Fotos zeigten Luchse, wie sie auf oder vor einer Falle sitzen. Als Köder dienten Fleisch, beispielsweise Rehschlegel, oder Luchs-Urin. Fleisch habe den Nachteil, dass es auch andere Tiere wie Füchse oder Dachse in die Falle locke.

Bevorzugt fräßen Luchse Fleisch von Tieren, die selber gerissen haben. Jedoch nähmen sie gerade im Winter auch Fleischköder. Ein Reh reiche einem Luchs als Futter für etwa eine Woche. 80 Prozent der Luchs-Beute machten Rehe aus.

Auffällig sei, dass immer wieder Luchse verschwänden, sagte der Zeuge, der nach eigenen Angaben Koordinator der europäischen Luchs-Forschung ist. Für das Verschwinden einzelner, in Schutzgebieten geborener Tiere - unter Experten "unbekannte Mortalität" genannt - gebe es verschiedene mögliche Gründe: Krankheiten, jedoch seien solche nicht festgestellt worden; Verkehrsunfälle, welche jedoch gemeldet würden. "Oder aber sie fallen illegalen Handlungen zum Opfer."

Etwa 130 erwachsene Tiere in Deutschland


Etwa 130 erwachsene Luchse leben dem Bund Naturschutz (BN) zufolge in Deutschland. Ein großer Teil davon ist im Grenzgebiet der Nationalparke Bayerischer Wald/Böhmerwald angesiedelt. In den vergangenen Jahren gab es dort immer wieder Fälle von Wilderei. Der Fund von abgetrennten Luchs-Pfoten in der Region sorgte 2015 für Empörung und Schlagzeilen. Mehrere Umweltverbände erstatteten Anzeige. Aufgeklärt wurde der Fall nicht.

Umweltverbände fordern vom Freistaat eine "Anti-Wilderei-Offensive". Vergangenen Herbst unterzeichneten der Bayerische Jagdverband, der Landesbund für Vogelschutz und WWF Deutschland in Regensburg eine gemeinsame Erklärung gegen Wilderei und Artenschutzkriminalität. Wilderei sei kein Kavaliersdelikt, sind sich die Verbände einig.

Der Berufungsprozess soll am 6. März um 9.30 Uhr mit den Plädoyers und gegebenenfalls dem Urteil fortgesetzt werden. (Ute Wessels, dpa)

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