Kommunales

Der 55-jährige CSU-Politiker Franz Löffler ist seit 2008 Bezirkstagspräsident der Oberpfalz. (Foto: BSZ)

12.12.2016

Bezirkstagspräsident will mitreden bei Unterbringung junger Migranten

Franz Löffler kritisiert, dass die kommunalen Jugendämter bisher allein entscheiden dürfen und die Bezirke nur zahlen müssen

Der oberpfälzische Bezirkstagspräsident Franz Löffler übt Kritik am bisherigen System, dass die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte über die Betreuung junger Flüchtlinge entscheiden und die Bezirke diese dann widerspruchslos bezahlen müssen. „Hier muss eine Anpassung des Systems erfolgen“, forderte der CSU-Politiker. Leistungserfüllung und Finanzierung bei unbegleiteten jungen Flüchtlingen sollen zusammengelegt werden Hintergrund ist, dass junge Flüchtlinge auch meist über das 18. Lebensjahr hinaus in Jugendhilfeeinrichtungen betreut werden. Die Kosten hierfür trugen bisher die bayerischen Bezirke. In der Oberpfalz waren dafür ursprünglich zehn Millionen Euro für 2017 eingeplant. Nachdem nun entschieden ist, dass sich der Freistaat Bayern an den Kosten für über 18-Jährige beteiligt, rechnet der Bezirk Oberpfalz jetzt immerhin noch mit 3,3 Millionen Euro in diesem Bereich.

Widerspruch zum Verbandspräsidenten

Franz Löffler stellte jedoch die Frage, "ob jeder über 18-jährige Flüchtling einer stationären Unterbringung in Jugendhilfeeinrichtungen bedürfe". Am Beispiel des Landkreises Cham - Löffler ist dort Landrat - zeigte der Politiker auf, dass "bei vielen jungen Menschen durchaus auch ambulante Maßnahmen wie Wohngemeinschaften ausreichen". Auch der oberfränkische Bezirkstagspräsident Günther Denzler (CSU) hatte bereits vor einiger Zeit im Gespräch mit dieser Zeitung zu bedenken gegeben, dass er die stationäre Betreuung in vielen Fällen für nicht notwendig erachtet und es dafür durchaus Alternativen gäbe. Die beiden Bezirkstagspräsidenten stehen mit ihrer Sicht der Dinge aber im Widerspruch zu ihrem Parteifreund Josef Mederer, dem Präsidenten des bayerischen Bezirketags. Der hat, sofern dies von den Jugendämtern als pädagogisch notwendig erachtet wird, grundsätzlich kein Problem mit der immens hohen Zahl der Unterbringungen und der Kostenexplosion an sich - solange nur der Freistaat den Bezirken das Geld erstattet. (APL)

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