Eine Großstadt oder ein Landkreis lässt sich nicht mal eben nebenbei führen. Oberbürgermeister und Landrätinnen haben Fulltime-Jobs im Rathaus und im Landratsamt. Aber was ist mit den vielen ländlichen Kommunen im Freistaat? Geht der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin am Vormittag ganz normal zur Arbeit, leitet am Nachmittag dann die Gemeinde und am Abend die Ratssitzung?
So ist die Rechtslage
Entweder werden Kommunen von Beamten auf Zeit geleitet, also von berufsmäßigen Bürgermeisterinnen oder Bürgermeistern - oder von ehrenamtlichen Bürgermeistern, sogenannten Ehrenbeamten. Wer wo zum Einsatz kommt, hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab. Bei Kommunen mit mehr als 5.000 Einwohnern ist die Sache klar: Laut Gemeindeordnung arbeitet der Bürgermeister hier hauptamtlich. Bei einer Einwohnerzahl zwischen 2.500 und 5.000 ist auch das Hauptamt an der Gemeindespitze vorgesehen - es sei denn, der Gemeinderat entscheidet sich für einen ehrenamtlichen Bürgermeister.
Kleine Gemeinden mit unter 2.500 Einwohnern haben laut dieser Vorschrift automatisch einen ehrenamtlichen Bürgermeister - es sei denn der Gemeinderat votiert mehrheitlich fürs Hauptamt. Zuvor lag diese Einwohnergrenze bei 5.000 - die Gemeindeordnung war 2023 entsprechend angepasst worden. Die Erfahrungen aus der Praxis hätten gezeigt, dass die Anforderungen an kommunale Ämter in den vergangenen Jahren gestiegen seien, teilte das Innenministerium damals mit.
Das sagt die Statistik
Knapp 800 ehrenamtlich tätige Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Bayern gibt es derzeit noch. In etlichen ländlichen Gemeinden dürfte sich das nach der Kommunalwahl am kommenden Sonntag (8. März) ändern und sie dürften nach der Neuregelung in der Gemeindeordnung aufs Hauptamt setzen.
In Kommunen in der Größenordnung von 1.001 bis 2.000 Einwohnern gab es nach der Wahl 499 ehrenamtliche Rathauschefs und nur 95 hauptamtliche. 32 ehrenamtliche Bürgermeister gab es in Kommunen mit 3.001 bis 5.000 Einwohnern - und 386 Bürgermeister im Hauptberuf.
Wie sieht Ehrenamt im Rathaus konkret aus?
Nachfrage bei Annika Popp, Bürgermeisterin von Leupoldsgrün im Landkreis Hof. Sie ist seit 2014 im Amt und führt die Gemeinde mit etwa 1.300 Einwohnern ehrenamtlich. Bei der Wahl ist sie die einzige Kandidatin. "Es überwiegen deutlich die Nachteile, wenn man ehrenamtlich eine Gemeinde leitet - das gilt sowohl für mich als Person und Bürgermeisterin, aber auch für die Gemeinde", sagt sie. Denn Arbeit gebe es genug. Sie selbst hatte vier Jahre lang auch noch den Vorsitz der Verwaltungsgemeinschaft inne, die Leupoldsgrün mit der Nachbarstadt Schauenstein hat. Das bedeute zusätzliche Personalverantwortung. "Es bleibt viel an einem selbst hängen. Da wäre es natürlich toll, wenn man Vollzeit für die Gemeinde da sein könnte, anstatt einer weiteren Arbeit nachgehen zu müssen."
Popp arbeitet stundenweise im Deutsch-Deutschen Museum Mödlareuth, hat außerdem zwei kleine Kinder. Der Versicherungsschutz im Ehrenamt sei immer schlechter als im Hauptamt, sagt sie. Außerdem wird das Thema Aufwandsentschädigung kompliziert, wenn eine ehrenamtliche Bürgermeisterin Mutter werde. Das sei abschreckend für junge Frauen. "Man könnte das umgehen, indem man sagt, alle Gemeinden bekommen hauptamtliche Bürgermeister. Dann wären diese ganzen Diskussionen und Ungleichbehandlungen einfach weg."
Natürlich sei man im Ehrenamt flexibel, räumt Popp ein, die für die CSU auch stellvertretende Landrätin von Hof ist. Dafür könne sie keine Überstunden geltend machen und habe auch keinen Urlaubsanspruch. Sie müsse zudem koordinieren, dass ihre Termine in der Kommunalpolitik und in der Verwaltung zusammengehen mit ihrer Arbeit im Museum. "Also: ein großes, großes Plädoyer für das Hauptamt."
Berufe, die ehrenamtliche Bürgermeister neben dem Rathaus-Job noch ausfüllen, sind vielfältig - ein ungewöhnliches Beispiel gibt es noch im Landkreis Hof: Kristan von Waldenfels, Bürgermeister in Lichtenberg, ist seit 2023 Abgeordneter im Landtag für die CSU. Chef im Lichtenberger Rathaus will er auch nach der Kommunalwahl am Sonntag bleiben. Er habe seit seiner Wahl zum Landtagsabgeordneten immer wieder festgestellt, "wie sehr mir mein Amt als Bürgermeister hilft, die Konsequenzen einzuschätzen, die parlamentarische Entscheidungen dann vor Ort tatsächlich haben", sagte er im vergangenen Herbst kurz vor seiner Nominierung.
Das sagt der Gemeindetag
Eine Bewertung, ob Ehren- oder Hauptamt besser ist, liefert der Gemeindetag nicht. In der Mitgliederzeitschrift schreibt Experte Maximilian Sertl: Die Geschäftsstelle des Gemeindetags werde oft danach gefragt. Eine pauschale Aussage könne man aber nicht treffen. "Es wird empfohlen, zuerst ein Anforderungsprofil an den künftigen Amtsinhaber zu definieren; kurz: welche Erwartungen hat die Gemeinde an ihren ersten Bürgermeister." In einem zweiten Schritt sollte die Gemeinde klären, ob sich dieses Anforderungsprofil neben einer sonstigen Berufstätigkeit überhaupt erfüllen lässt. "Aus dieser Abwägung ergibt sich dann die Festlegung, ob ein berufsmäßiger Bürgermeister oder ein ehrenamtlicher Bürgermeister die richtige Lösung für die jeweilige Gemeinde darstellt." Erst an dritter Stelle solle es um finanzielle Fragen gehen.
Bürgermeister im Ehrenamt bekommen eine Aufwandsentschädigung, die je nach Einwohnerzahl variiert. Hauptamtliche Bürgermeister erhalten eine Besoldung. Meistens ist die Aufwandsentschädigung geringer als die Besoldung. (dpa)
Kommentare (0)
Es sind noch keine Kommentare vorhanden!