Kommunales

Ein Problem ist nach wie vor die Standortsuche für Funkstationen, um eine flächendeckende Mobilfunkversorgung zu bieten. Kommunalen Liegenschaften kommt hier eine wichtige Rolle zu. (Foto: dpa/Armin Weigel)

18.07.2023

Vereinfachte Nutzung kommunaler Liegenschaften für Mobilfunkanlagen

Für besseren Ausbau in Bayern: Gemeinde-, Städte- und Landkreistag einigen sich langfristig mit Telekom, Vodafone & Co.

Die Kommunen im Freistaat haben sich mit den bundesweiten Mobilfunk- und Funkmastbetreibern auf einen gemeinsamen Mustervertrag sowie ein passendes Entgeltmodell für die Anmietung kommunaler Liegenschaften geeinigt. Damit kommen die Beteiligten bei der Umsetzung des Pakts Digitale Infrastruktur einen entscheidenden Schritt voran.

Noch immer gibt es im Freistaat beim Mobilfunk unterversorgte Gemeinden und sogenannte weiße Flecken. Ein Problem ist nach wie vor die Standortsuche für Funkstationen, um eine flächendeckende Mobilfunkversorgung zu bieten. Zudem laufen immer wieder Pachtverträge für bestehende Mobilfunkstandorte aus. Der nun beschlossene Mustervertrag kann hier in vielen Fällen Abhilfe schaffen. Er bietet sowohl den bayerischen Kommunen als auch den Funkmast- und Netzbetreibern wertvolle Orientierung bei der Vertragsausgestaltung und Umsetzung. Damit wird ein zeitlich sehr aufwändiger Prozessschritt deutlich vereinfacht.

Nils Joachim, Director Partner, Financial & Performance Management bei O2 Telefónica, erklärt stellvertretend für die weiteren beteiligten Mobilfunkbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone, 1&1 sowie die Funkmastbetreiber DFMG Deutsche Funkturm, Vantage Towers, American Tower Germany (ATC Germany) und 1&1 Towers: „Mit dem ausverhandelten Mustervertrag kommt der Pakt Digitale Infrastruktur ein gutes Stück weiter voran. Er bietet eine wichtige Grundlage für den flächendeckenden Netzausbau in Bayern. Die zahlreichen Liegenschaften von Städten, Gemeinden und Landkreisen haben als potenzielle Standorte von Mobilfunksendeanlagen eine große Bedeutung."

 

Vierstellige Zahl an Verträgen gilt es in den nächsten Jahren anzupassen oder neu abzuschließen

 

Auch die Chefs der drei kommunalen Spitzenverbände sind zufrieden. Thomas Karmasin, Präsident des Bayerischen Landkreistags, befindet: „Das Vertragsmuster ist ein sinnvolles und praxistaugliches Angebot an die Kommunen. Die Entscheidung im Einzelfall bleibt weiterhin vor Ort.“ Und „Einheitliche und juristisch ausgewogene Vertragsmuster erleichtern die Vertragsabschlüsse in den Kommunen erheblich“, so der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Markus Pannermayr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags, betont, dass das empfohlene Entgeltmodell bei schwer erschließbaren Standorten im ländlichen Raum zur Herstellung der Wirtschaftlichkeit einen Abschlag vorsieht: „Damit können kleine Gemeinden einen freiwilligen Beitrag zur flächendeckenden Mobilfunkversorgung leisten.“ 

Hintergrund: Es ist von einer vierstelligen Zahl von Mobilfunkverträgen auszugehen, die in den nächsten Jahren in Bayern anzupassen oder neu abzuschließen sind. Dem zugehörigen Mustervertrag mit den bayerischen Kommunalverbänden kommt daher eine Leuchtturmfunktion zu. Die Mobilfunkbetreiber und Tower Companies bekräftigen ihre Ausbaubereitschaft bezüglich der Mobilfunkinfrastruktur. (BSZ)

 

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