Kommunales

Ein eigenes Häuschen ist der Traum der meisten Familien. In Südbayern dürfte es für die meisten auch ein solcher bleiben. (Foto: dpa/Frank May)

25.02.2021

"Ein Eingriff in die kommunale Planungshoheit"

Bernd Buckenhofer, Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, über ein Verbot des Neubaus von Einfamilienhäusern

Erst war es nur die Idee eines Stadtbezirksvorstehers in Hamburg, dann begeisterte sich der Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Anton Hofreiter, für die Forderung und auch Politiker der Linken signalisierten Zustimmung: Einfamilienhäuser sollen nicht mehr genehmigt werden. Doch die politische Umsetzung dürfte schwierig werden.

 

BSZ Herr Buckenhofer, wie positioniert sich der Bayerische Städtetag zu dieser Forderung?

Bernd Buckenhofer Ein grundsätzliches Verbot von Einfamilienhäusern lehnt der Bayerische Städtetag ab. Deren Zulässigkeit wurde auch nicht infrage gestellt. Für solche Diskussionen sehen wir keinen Anlass.

 

BSZ Gibt es aus Ihrer Sicht einzelne Kommunen in Bayern, wo eine solche Regelung in Ausnahmen doch wünschenswert ist?

Buckenhofer Auch in einzelnen Kommunen stellt sich die Frage eines Verbots nicht. Jede Stadt oder Gemeinde kann ja im Rahmen Ihrer Bauleitplanung Baugebiete mit unterschiedlichem Bebauungsgrad festlegen.

 

BSZ Wenn man genau das macht – würde das nicht zu einer Abwanderung in jene Gebiete führen, die eben andere Regelungen haben?

Buckenhofer So wie es in kleineren Städten Geschosswohnungsbau gibt, so gibt es auch in Großstädten Einfamilienhäuser – natürlich jeweils bedarfsgerecht. In der stark verdichteten Münchner Innenstadt wird es wohl keine Flächen mehr geben, wo man Einfamilienhäuser ausweist – am Stadtrand aber schon. Ich bin überzeugt, dass die einzelnen Kommunen mit ihren Bauleitplanungen vernünftige Lösungen finden werden. Und ich bin überzeugt, dass man dabei auch Aspekte wie den Bedarf an Wohnungen berücksichtigen wird und sowohl Gebiete mit Geschosswohnungsbau wie solche mit Einfamilienhäusern festlegt.

 

BSZ Mal angenommen, es findet sich für die Idee im Bund eine politische Mehrheit – wie soll man das praktisch umsetzen?

Buckenhofer Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es dafür eine politische Mehrheit gibt, denn das wäre ein Eingriff in die kommunale Planungshoheit – und diese ist grundgesetzlich gesichert. Sollte der Gesetzgeber im Bund diese pauschal einschränken wollen, stellt das sehr hohe Anforderungen.

 

BSZ Warum meinen Sie kam diese Idee aufs Tableau – und fand auch durchaus breite politische Zustimmung?

Buckenhofer Wenn ich es richtig beobachtet habe, ist die Diskussion dieser Idee in Hamburg gestartet. Und auch da ist es sicher so, dass es Stadtviertel gibt, wo eine Ausweisung von Einfamilienhäusern nicht mehr stattfinden kann aufgrund der verdichteten Bebauung. Ein generelles Verbot ist meines Wissens aber auch in Hamburg nicht gefordert worden. Doch dann wurde es von einzelnen Politikern und Verbänden aufgegriffen und zugespitzt.

 

BSZ Wenn man sich in einer Stadt wie München die Immobilienpreise anschaut – rund 750 000 Euro für eine neue Drei-Zimmer-Wohnung – dürfte sich die Frage nach einem Einfamilienhaus für Normalverdiener kaum noch stellen, oder?

Buckenhofer Die Entwicklung der Baulandpreise in den prosperierenden Regionen spricht natürlich auch dafür, dass man eher in den Geschosswohnungsbau geht. Aber wie gesagt: Das muss weder verboten noch angeordnet werden, das entscheiden die Kommunen über ihre Planungshoheit selbst.

 

BSZ Hat ein Privatmensch eigentlich überhaupt eine Chance, gegen eine entsprechende Bauleitplanung zu klagen, wenn diese ihm sein gewünschtes Eigenheim verbietet?

Buckenhofer Bei der Bauleitplanung geht es um Bebauungspläne und natürlich kann man dagegen klagen – wie gegen jeden Rechtsakt. Ich kenne aber keinen Fall, wo tatsächlich ein Einfamilienhaus verboten worden wäre.

(Interview: André Paul)


Bildunterschrift zum Foto im Text:
Bernd Buckenhofer (61) ist seit 2012 Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags. (Foto: dpa/Armin Weigel)

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