Kommunales

Die Zahl der Kommunen in Bayern, die mit Überschwemmungen, Hagelschauern und Starkregen zu kämpfen haben, wächst von Jahr zu Jahr. (Foto: dpa/Markus Zechbauer)

13.07.2022

"Dreiklang aus Verändern – Verstetigen – Schützen"

Bayerns Städtetagschef Pannermayr über die Aufgaben der Kommunen angesichts des sich dramatisch verstärkenden Klimawandel

"Der Klimawandel ist kein abstrakter Begriff. Der Klimawandel ist uns nahe gerückt und bedroht unsere Lebensgrundlagen", erläutert der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr (CSU): „Unsere Städte leiden unter den Folgen: Wir spüren den Klimawandel auf der Haut und erleiden Hitzestress. Trockene Sommer mit Monaten ohne einen Regentropfen lassen Grünanlagen, Spielplätze und Parks mit Bäumen verdorren.“ Auch in Bayern steige die Gefahr von Waldbränden und sinken die Grundwasserspiegel. Die Zahl der Kommunen in Bayern, die mit Überschwemmungen, Hagelschauern und Starkregen zu kämpfen haben, wachse von Jahr zu Jahr. Unwetter können jederzeit die eigene Stadt oder das eigene Haus treffen.

Pannermayr weiter: „Wir dürfen nicht darauf warten, bis andere Maßnahmen ergreifen – wir müssen selbst handeln. Der Klimawandel ist vor der Haustür zu spüren und gegen den Klimawandel müssen wir vor unserer Haustür kehren. Jeder Mensch ist als Individuum gefordert, Städte und Gemeinden sind gefragt. Veränderung gelingt nicht allein. Nötig ist die Bereitschaft, selbst und im Schulterschluss mit anderen Akteuren zu handeln.“ Städte und Gemeinden tragen innerhalb ihres Wirkungskreises viel zu Klimaschutz und Klimaanpassung bei, können aber viele ehrgeizig gesetzte Erwartungen nicht erfüllen, wenn ihnen wirksame Instrumente und Möglichkeiten fehlen, sagt Pannermayr: „Kommunen sind nur ein Akteur unter vielen. Sie benötigen für Klimaschutz und Klimaanpassung die Unterstützung von Bund und Freistaat. Städte und Gemeinden brauchen rechtliche Instrumente und einen verlässlichen finanziellen Gestaltungsrahmen. Die Rahmenbedingungen, die Bund und Freistaat setzen, müssen stimmen.“

Pannermayr formuliert alsLeitmotiv für Klimaschutz in Kommunen einen Dreiklang aus Verändern – Verstetigen – Schützen. Veränderungen führen zum Erfolg, wenn positive Effekte verstetigt und geschützt werden. Ein Weiter-So gibt es nicht.“ Verstetigen bedeutet, dass laufende kommunale Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung weiterverfolgt werden. Neue Maßnahmen müssen auf Dauer angelegt sein. Pannermayr: „Alle Akteure aus Wirtschaft, Industrie, Verkehr, Energie und Gesellschaft müssen im Schulterschluss daran arbeiten, um Klimawandel einzudämmen und Maßnahmen zur Klimaanpassung anzupacken.“

 

Grüne Infrastruktur

 

Ein Instrument für klimagerechten Städtebau ist die grüne Infrastruktur mit Parks, Bäumen, Straßengrün, Grüngürteln, begrünten Fassaden und Dächern, Friedhöfen, Kleingärten, Spielplätzen, Sportplätzen und Hinterhöfen. Hilfreich kann ein Hitzeschutz-Konzept wirken. Stadtgrün schafft einen Beitrag für mehr Klimaneutralität, speichert CO2, mildert die Folgen von Hitze und Starkregen. Pannermayr: „Jede Stadt ist anders. Daher gibt es keine ,Blaupause‘ für klimagerechten Stadtumbau. Klimaschutz und Klimaanpassung funktionieren eher im Quartier als in einzelnen Gebäuden: In historischen Altstädten mit Baudenkmälern stellen sich andere Voraussetzungen als in Wohnvierteln der 1960er Jahre: Siedlungen samt Grünanlagen ermöglichen Durchlüftung und Vernetzung von grüner Infrastruktur, woraus sich Chancen zur Speicherung von Regenwasser nach dem Prinzip der Schwammstadt bieten.“ Grüne, blaue und graue Infrastruktur müssen stärker abgestimmt werden – etwa mit Öffnung von Stadtbächen, durchlässiger Pflasterung von Plätzen und Wegen, die mit Bäumen gesäumt werden.

Pannermayr: „Städte und Gemeinden benötigen wirksame Instrumente, um mit Konzepten und Investitionen konsequenter handeln zu können. Dazu gehören straffere Planfeststellungsverfahren, rechtssichere Anordnungsmöglichkeiten für eine solare Baupflicht. Die Instrumente für den quartiersbezogenen klima-resilienten Stadtumbau sind unzureichend.“ So wie Städte und Gemeinden im Zuge ihrer Planungshoheit die Belange von Klimaschutz und Klimaanpassung zu integrieren haben, müssen das Bau- und Planungsrecht und seine Förderprogramme konsequent klimaorientiert ausgerichtet werden. Gemeindliche Vorkaufsrechte und das Sanierungsrecht für einen strategischen, klimagerechten Stadtumbau müssen geschärft werden. Zur kleinräumlichen Regulierung des Stadtklimas muss der Freistaat den Gemeinden ein einfaches Instrumentarium für blau-grüne Standards an Bauwerken und auf Freiflächen zur Verfügung stellen. (BSZ)

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