Die Salinenkonvention von 1829 gilt heute als der älteste noch gültige wirtschaftliche Staatsvertrag Europas. Demnach gehört das Holz aus dem österreichischen Pinzgau dem Freistaat. Bis heute sind das Salzburger Land und die Region um Berchtesgaden besonders eng verbunden.
Es ist ein völkerrechtliches Kuriosum, das bis heute den Alltag in den Bergen zwischen Bayern und Salzburg prägt: Die bayerischen Saalforste liegen im österreichischen Pinzgau, doch das schlagbare Holz gehört seit Jahrhunderten dem Freistaat. Wer die tiefen Wurzeln dieser historisch gewachsenen Symbiose verstehen will, muss weit in die alpine Bergbaugeschichte eintauchen. Genau das tat auch Referent Wolfgang Lochner bei einem Vortrag in Berchtesgaden, bei dem er ein jahrhundertealtes, konfliktreiches Beziehungsgeflecht zwischen zwei lebenswichtigen Ressourcen sezierte: Salz und Holz. Die Salinenkonvention von 1829 gilt heute als der älteste noch gültige wirtschaftliche Staatsvertrag Europas.
Jahrhundertelanger Streit
Die Geschichte dieses alpinen Dualismus beginnt lange vor der neuzeitlichen Diplomatie. Schon im 8. Jahrhundert rühmte Bischof Arbeo von Freising das fruchtbare Land um Berchtesgaden und Reichenhall, das „Salz besitzt, soviel es bedarf“. Doch die Natur stellte die Beteiligten vor eine logistische Denksportaufgabe. Um die Sole aus den Reichenhaller Quellen zu kostbarem Siedesalz zu verkochen, waren gigantische Mengen an Brennholz nötig. Da die heimischen Wälder rund um die Saline bald erschöpft waren, richtete sich der Blick der Reichenhaller Sudherren flussaufwärts der Saalach, weit hinein in den waldreichen Pinzgau.
Daraus erwuchs ein beispielloser politischer und rechtlicher Dauerstreit, den Lochner anschaulich nachzeichnete. Als Kaiser Friedrich II. um das Jahr 1228 zwei Grafschaften im Pinzgau an den Salzburger Erzbischof verschenkte, entsteht eine prekäre geopolitische Gemengelage: Der Erzbischof war fortan Landesherr und Grundeigentümer im Pinzgau, doch die Nutzungsrechte an den dortigen „Sudwäldern“ blieben im Besitz der bayerischen Herzöge.
Die lokale Bevölkerung sah sich im Alltag mit bayerischen Holzfällern konfrontiert. Illegale Waldweidung durch das sogenannte „Geißvieh“, Rodungen zur Offenhaltung von Weideflächen und gewaltsame Übergriffe waren die Folge. Verträge wie der von Mühldorf im Jahr 1529 versuchten über Jahrhunderte vergeblich, den Zugriff dauerhaft zu befrieden. Wie exorbitant der Ressourcenhunger der Saline tatsächlich war, illustrierte der Referent anhand historischer Abrechnungen in seinen Aufzeichnungen: Allein im Jahr 1479 wurden über 61.000 Klafter Holz verfeuert. Dies entspricht nach modernen Maßstäben dem enormen Heizwert von weit über 100.000 Barrel Rohöl.
Gleichzeitig spiegelte sich das grenzüberschreitende Abhängigkeitsverhältnis in direkter Nachbarschaft Berchtesgadens wider, allerdings unter exakt umgekehrten Vorzeichen. Vom salzburgischen Hallein aus drangen die Knappen unter Tage tief in das unterirdische Territorium der Fürstpropstei Berchtesgaden am Dürrnberg vor, um dort im großen Stil Salz abzubauen. Da Hallein über den perfekten Salinenstandort an der schiffbaren Salzach verfügte, der ergiebigste Teil der Salzlagerstätten jedoch auf Berchtesgadener Territorium lagen, einigten sich die beiden geistlichen Fürstentümer im Jahr 1271 auf ein pragmatisches Abkommen: Hallein durfte auf bayerischem Boden schürfen, beschäftigte dort jedoch ausschließlich klösterliche Bergleute und bezog das notwendige Grubenholz aus festgelegten Berchtesgadener Waldgebieten. Mehr als ein halbes Jahrtausend funktionierte dieses System.
Mit dem Zusammenbruch des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und den napoleonischen Wirren drohte dieses fragile System aus gegenseitigen Abhängigkeiten zu kollabieren. Als Berchtesgaden und Salzburg nach wechselnden Herrschaften schließlich 1810 kurzzeitig gemeinsam bayerisch wurden, arbeiteten die Bergwerke Hand in Hand.
Steuerfrei nach Bayern
Doch der Wiener Kongress von 1815 ordnete die europäische Landkarte neu: Salzburg fiel dauerhaft an das Kaiserreich Österreich, Berchtesgaden verblieb beim Königreich Bayern. Die alten Nutzungsrechte auf fremdem Territorium drohten nun die Souveränität der neu entstehenden Nationalstaaten empfindlich zu verletzen. Die Lösung war ein völkerrechtlicher Geniestreich der Diplomatie, weiß Wolfgang Lochner: die Salinenkonvention von 1829. In insgesamt sechs Kapiteln wurden die jahrhundertealten Einzelvereinbarungen gebündelt und rechtlich fixiert. Bayern wurde explizit als Grundeigentümer der Saalforste auf österreichischem Staatsgebiet bestätigt. Das dort geschlagene Holz durfte fortan steuer- und abgabenfrei nach Bayern ausgeführt werden. Im Gegenzug wurden die Abbaurechte am Dürrnberg, das Jagdrecht im Revier Falleck sowie weitreichende Transit- und Zollvergünstigungen präzise geregelt.
Dieses Vertragswerk erwies sich in der Folgezeit als absolut krisenfest. Wie Lochner darlegte, überdauerte es Monarchien, Diktaturen, den „Anschluss“ Österreichs an das NS-Regime und den Zusammenbruch zweier Weltkriege. Selbst nach 1945, als die Alliierten die Saalforste zunächst beschlagnahmten, kehrte man rasch an den Verhandlungstisch zurück.
Am 25. März 1957 wurde die Konvention in München novelliert und den modernen Bedingungen angepasst. Obwohl die industrielle Siedesalzproduktion in Hallein im Jahr 1989 eingestellt wurde und am Dürrnberg heute vor allem Schaubergwerke an die goldene Epoche des Bergbaus erinnern, bleibt das Abkommen im Kern lebendig. Die historischen Saalforste werden bis heute von bayerischen Forstämtern bewirtschaftet: Der Freistaat ist dort nach wie vor der größte private Grundbesitzer auf österreichischem Boden.
(Kilian Pfeiffer)
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