Kommunales

Fahrgäste steigen in einen Zug der MVG-Linie U6 in München. (Foto: dpa/Daniel Karmann)

12.11.2020

Einigung bei ÖPNV-Tarifkonflikt in Bayern

Bis Ende April 2021 besteht Friedenspflicht. Weitere Arbeitskämpfe sind bis zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.

Dabei handelt es sich um eine Übergangslösung bis Frühjahr 2021. Dann sollen die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern erneut aufgenommen werden. Bis Ende April 2021 besteht Friedenspflicht. Weitere Arbeitskämpfe sind bis zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.

Inhaltlich konnten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber in zwei Punkten verständigen, nämlich auf eine über den Abschluss im öffentlichen Dienst hinausgehende Corona-Sonderzahlung zwischen 350 und 700 Euro sowie auf eine finanzielle Entlastung beim Zusatzurlaub. Wer fünf freie Extra Tage nimmt, verzichtet künftig auf 2,25 statt bisher 2,5 Prozent Gehalt.

Kurze Laufzeit bis 30. April 2021

Die Arbeitgeber bedauern, dass lediglich eine Laufzeit bis zum 30. April 2021 erreicht werden konnte. Leider haben die Gewerkschaften alle weiteren Angebote der Arbeitgeber abgelehnt, obwohl diese teilweise über den Abschluss im öffentlichen Dienst hinausgingen.

Werner Albrecht, Verhandlungsführer in Bayern und Personalchef bei SWM und MVG: „Die Arbeitgeber haben dem jetzt vereinbarten Vorgehen zugestimmt, um den Tarifkonflikt von der derzeitigen Hochphase der Pandemie zu entkoppeln und die rechtzeitige Auszahlung der steuerfreien Corona-Sonderprämie im Jahr 2020 zu ermöglichen.

Allerdings wird der Spielraum für Verhandlungen im Frühjahr 2021 nicht größer sein. Im Gegenteil: Die Verkehrsunternehmen werden auch nächstes Jahr drastische Verluste machen und weitere Sparmaßnahmen ergreifen müssen, um finanziell über die Runden zu kommen.“ Angebotsvolumen von 5,4 Prozent Die Arbeitgeber hatten ihr Angebot modifiziert, um auf die Forderungen der Gewerkschaften einzugehen. So wurde den Gewerkschaften neben der attraktiveren Gestaltung der zusätzlichen Entlastungstage die Übernahme des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes mit einer Laufzeit bis Ende 2022 vorgeschlagen. Im Falle einer Laufzeit bis Ende 2023 hatten die Arbeitgeber über den Abschluss des öffentlichen Dienstes hinaus weitere Verbesserungen angeboten – mit einem Volumen von insgesamt 5,4 Prozent.

45 Urlaubstage im Schichtdienst

Zu dem erweiterten Angebot gehörte unter anderem ein Ausbau der bereits 2018 geschaffenen Möglichkeit von fünf Entlastungstagen um vier zusätzliche freie Tage. Die Beschäftigten sollten ein Wahlrecht zwischen diesen vier weiteren Urlaubstagen und einer Entgelterhöhung um 1,8 Prozent für das Jahr 2023 erhalten. Alternativ hätten langjährige Mitarbeiter einen bezahlten Entlastungstag in Anspruch nehmen können. Damit wären im Schichtdienst in Einzelfällen insgesamt mehr als 45 freie Tage im Jahr möglich gewesen.

Beide Optionen wurden von den Gewerkschaften abgelehnt. Sie beharrten auf einer pauschalen Verkürzung der Arbeitszeit für alle. Ingo Wortmann, MVG-Chef und SWM Geschäftsführer Mobilität: „Wir finden es erstaunlich, dass die Gewerkschaften in Bayern ein Angebot ausschlagen, das in einigen Punkten über den Abschluss im öffentlichen Dienst mit seinen bundesweit 2,5 Millionen Beschäftigten hinausgeht. Es bleibt zu hoffen, dass unsere Verhandlungspartner den Ernst der Situation doch noch erkennen und ihrer Verantwortung im Interesse der Beschäftigten gerecht werden. Die Kassen im ÖPNV werden infolge der Corona-Pandemie auch noch in absehbarer Zeit leer sein." (BSZ)

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