Kommunales

Widersprüche oder Gerichtsklagen gegen die Bezahlkarte gibt es im Alpenparadies bislang nicht. (Fotomontage: dpa, Michael Bihlmayer)

23.10.2026

Bezahlkarte für Asylbewerber: Erfolgsstory oder Integrationshemmnis?

Seit 2024 gibt es in Bayern eine Bezahlkarte für mehrere Hundert Flüchtlinge – im Berchtesgadener Land zieht man nun eine gemischte Bilanz

Wer im Berchtesgadener Land Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, bekommt kein Bargeld am Schalter und keine Überweisung auf sein Konto. Seit etwas mehr als zwei Jahren gibt das Landratsamt eine Debitkarte aus, auf die das Geld monatlich gebucht wird. Die sogenannte Bezahlkarte für Asylbewerber wurde im Sommer 2024 flächendeckend im Freistaat ausgegeben.

Verwaltungsaufwand bleibt weiterhin hoch

Der Aufschrei von Flüchtlingsverbänden und Teilen der Öffentlichkeit war damals groß – von einer Entmenschlichung der Asylsuchenden war die Rede. Die CSU dagegen betonte, nur so ließen sich die zu jener Zeit noch extrem hohen Flüchtlingszahlen wirksam reduzieren. Die Karte verringere die Anreize für die Zuwanderung nach Deutschland wirksam, auch könnten Schleuser so nicht mehr ausbezahlt werden.

Ein weiteres Versprechen der Befürworter: Die Verwaltung sollte durch die Karte entlastet werden. Innenstaatssekretär Sandro Kirchner (CSU) sprach nach einem Jahr von einem „Erfolgsmodell“, einzelne Kommunen hätten sogar einige Arbeitstage pro Monat eingespart.

Rund 420 Menschen erhalten ihre Leistungen im Landkreis Berchtesgaden derzeit mithilfe der Bezahlkarte. Kinder sind dabei eingerechnet. Sie haben bislang keine eigene Karte. Ausgenommen ist nach Angaben der Behörde niemand.
War die Einführung der Karte nun tatsächlich der große Wurf? Im Landratsamt in Bad Reichenhall gibt man sich zurückhaltend. „Der Verwaltungsaufwand ist im Großen und Ganzen nicht weniger, aber auch nicht mehr geworden“, teilt die Pressestelle auf Anfrage mit. Die Barauszahlungen seien zwar weggefallen. Dafür müsse nun das Kartensystem gepflegt werden, jede Karte erstellt und ausgehändigt.

Auch beim zweiten großen Versprechen bleibt die Bilanz zumindest auf den ersten Blick eher überschaubar. Vor Einführung der Karte seien „lediglich einzelne Fälle“ bekannt gewesen, in denen Leistungen ins Ausland überwiesen wurden. Versuche, die Bargeldgrenze zu umgehen, kennt die Behörde nicht.

Ob es auch hier Tauschbörsen gibt wie in Rosenheim oder anderen Städten, wo Unterstützer mit der Karte gekaufte Supermarktgutscheine gegen Bargeld tauschen, beantwortete das Landratsamt nicht ausdrücklich.

„Ein ständiger Stolperstein“

Im Alltag gilt ein Limit von 50 Euro Bargeld pro Person und Monat, eine vierköpfige Familie kann also 200 Euro abheben. Anders als etwa in Augsburg, wo nach zwei Abhebungen im Monat Schluss ist, begrenzt der hiesige Landkreis die Zahl der Vorgänge nicht. Die meisten holten ihr Bargeld ohnehin auf einmal ab.

Höhere Beträge hat das Landratsamt nie gewährt, beantragt hat sie auch niemand. Dabei hat das Bayerische Landessozialgericht die Karte im Februar vergangenen Jahres zwar für rechtmäßig erklärt, zugleich aber festgehalten, dass die Behörde über die 50-Euro-Grenze im Einzelfall ermessensfehlerfrei entscheiden muss.

Dass niemand eine Aufstockung beantragt, liege nicht am fehlenden Bedarf, sagt ein ehrenamtlicher Helfer, der seit Jahren Geflüchtete im Talkessel begleitet. Viele Betroffene wüssten nicht, dass Ausnahmen rechtlich möglich sind, oder hätten Hemmungen, bei Behörden Anträge zu stellen. Er sagt: „50 Euro bar im Monat sind im Alltag ein ständiger Stolperstein“, sagt er. „Wo kein Kartenterminal steht, stehen die Familien vor verschlossenen Türen.“

Überraschend großzügig ist die räumliche Regelung. Andernorts funktioniert die Karte nur in einem festgelegten Postleitzahlgebiet, im Berchtesgadener Land ist sie grundsätzlich deutschlandweit freigeschaltet. 99 Prozent der Asylbewerber dürften sich frei im Bundesgebiet bewegen, begründet das Landratsamt diese Regelungen. Nur wer einer Aufenthaltsbeschränkung unterliegt oder sich längere Zeit überwiegend anderswo aufhält, bekommt eine auf den Landkreis begrenzte Karte.

Für Überweisungen gibt es eine staatlich gepflegte Liste zugelassener Empfänger, auf der viele Firmen, Vereine und Anwälte stehen.

Lastschriften und besondere Überweisungen müssen beim Landratsamt beantragt werden, seit September 2024 waren es 40 bis 50, heißt es. Schwierigkeiten habe es vor allem anfangs gegeben: Es habe gedauert, bis alle verstanden hätten, dass die Karte nicht überzogen werden kann und es keine Vorschüsse gibt.

Bargeldzahlungen können Pullfaktor sein

Grundsätzliche Probleme sieht die Behörde nicht, Beschwerden aus dem Einzelhandel lägen nicht vor, Widersprüche oder Klagen ebenso wenig. Bundesweit fällt das Urteil mitunter kritischer aus: Die Arbeiterwohlfahrt kam im Mai zu dem Schluss, die Karte bringe weder erkennbar weniger Verwaltungsaufwand noch Verbesserungen für die Betroffenen.
Wobei Letzteres vom Freistaat und den anderen auf die Karte setzenden Ländern auch nie gewollt war. Der Union und teils auch der SPD ging es vor allem darum, Deutschland als Ziel für Flüchtlinge weniger attraktiv zu machen.

Inwieweit die massiv zurückgegangene Zahl an Asylanträgen mit der Einführung der Karte zusammenhängt, ist bislang nicht erforscht – es ist jedoch durchaus plausibel, dass dieser Aspekt neben anderen Faktoren wie dem Ende des syrischen Bürgerkriegs und härteren Grenzkontrollen eine Rolle spielen dürfte.

Die Kosten des Kartensystems trägt laut Landratsamt übrigens vollständig der Freistaat, beim Landkreis bleiben nur die ohnehin anfallenden Personal- und Verwaltungskosten. Wie viel Bayern dafür ausgibt, bleibt offen: Auf eine Landtagsanfrage hin verwies das CSU-geführte bayerische Innenministerium auf Geschäftsgeheimnisse des Dienstleisters Paycenter.

So bleibt nach etwas mehr als zwei Jahren ein eher unaufgeregter Befund. Die Karte funktioniert, Beschwerden gibt es kaum. Mehrere Versprechen wie das des Bürokratieabbaus der Staatsregierung bleiben zumindest im Berchtesgadener Land bislang allerdings unerfüllt. (Kilian Pfeiffer)
 

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