Kommunales

Das Verhältnis von Medien und Politik war von jeher spannungsreich. (Foto: Getty)

01.02.2013

Gefährliche Meinungsäußerung

Augsburgs Ordnungsreferent Volker Ullrich (CSU) geht mit Hilfe von Polizei und Justiz gegen einen Leserbriefschreiber vor

Am Montag, 28. Januar, steht ein Polizist in der Redaktion der Augsburger Allgemeinen. Er fordert Name und Adresse eines Nutzers im Onlineforum der Lokalzeitung. Von diesem fühlt sich der städtische Ordnungsreferent Volker Ullrich beleidigt. Freiwillig mag die Zeitung die Daten nicht nennen. Eine Geschichte, in der alle überreagierten.
Wenn in Medien Dinge stehen, die ihnen nicht behagen, können bayerische Politiker auch gern mal etwas rabiater werden. In seiner Zeit als Bundesverteidigungsminister nahm Franz Josef Strauß (CSU) 1962 bekanntlich Anstoß an einer Titelgeschichte des Spiegel mit der Überschrift „Bedingt abwehrbereit“ über die Schlagkraft der Truppe und ließ daraufhin den Autor des Textes, Conrad Ahlers, und den Herausgeber des Magazins, Rudolf Augstein, verhaften. Selbstverständlich verwies Strauß darauf, nicht er habe die renitenten Redakteure in Ketten legen lassen, sondern die unabhängige Justiz.
Diese Argumentationslinie nimmt sich jetzt der Augsburger Ordnungsreferent Volker Ullrich (CSU) zum Vorbild. Selbstverständlich sei es auch in diesem Fall die unabhängige Justiz gewesen, konkret das Amtsgericht Augsburg, welche mittels eines Beschlusses die Beschlagnahme der Daten des Users veranlasste. Darauf legt der Ordnungsreferent in einer Pressemitteilung an die Lokalzeitung Wert. Gleichwohl jubelte der Kommunalpolitiker danach bei Facebook: „Ein Ordnungsreferent muss viel Kritik einstecken! Das ist auch gut so! Aber muss man sich als Jurist den Vorwurf der ,Rechtsbeugung’ gefallen lassen? Ich meine nein. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!“
Was war geschehen? Im Herbst 2012 kündigte Law-and-Order-Mann Ullrich an, verstärkt gegen die Straßenprostitution in Augsburg vorzugehen. Das Thema, berichtet das Heimatblatt, wurde im Online-Leserforum „heftig und zum Teil sehr emotional diskutiert“. Unter den Kommentaren fanden sich auch einige, welche den Ordnungsreferenten scharf kritisierten. Der besagte User warf Ullrich in dem Zusammenhang „Rechtsbeugung“ vor. Darunter versteht man im deutschen Recht die bewusst falsche Anwendung des Rechts durch Amtsträger bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei.
Dazu muss man wissen, dass mittlerweile fast alle Zeitungen – auch die Bayerische Staatszeitung – es ihren Lesern ermöglichen, im Netz Themen zu kommentieren. Die User müssen sich zwar mit echten Daten registrieren, auf Wunsch ist aber nur ein Pseudonym zu lesen. Dafür gelten natürlich Standards. Beleidigungen aber auch verfassungsfeindliche Äußerungen sind nicht zugelassen, gegebenenfalls werden diese gelöscht. So handhabt es auch die Augsburger Allgemeine, wie ihr stellvertretender Chefredakteur Jürgen Marks versichert.

Bärendienst an der eigenen Karriere


Der Ordnungsreferent erstattete Anzeige gegen den User, er fühlte sich beleidigt. Um ermitteln zu können, so argumentiert die Staatsanwaltschaft, brauche man aber den Klarnamen des Beschuldigten. Den wollte die Zeitungsredaktion aber nicht so einfach rausrücken. Dafür sei schon ein Durchsuchungsbeschluss notwendig. Durchsucht wurde dann zwar nichts, aber beschlagnahmt. Darauf legt Matthias Nickolai, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, großen Wert. Man tut den Augsburger Journalisten kein Unrecht, wenn man unterstellt, dass sie die positiven Auswirkungen auf das eigene Image durchaus zu schätzen wissen, die aus dem märtyrerhaften Widerstand gegen eine hartleibige Staatsmacht erwachsen.
Aber auch die Justiz kann sich nicht einfach auf die unschuldige Position zurückziehen, hier nur ihre Pflicht erfüllt zu haben. Denn jeder normale Bürger, der sich schon mal öffentlich verbal beleidigen lassen musste, weiß, dass in 99 von 100 Fällen eine Anzeige nichts bringt, weil die Ermittlungen wegen fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt werden. Und es gibt nach dem gesunden Volksempfinden durchaus härtere Titulierungen als „Rechtsbeuger“.
Doch Volker Ullrich ist eben nicht irgendwer, sondern nach dem Oberbürgermeister der zweitmächtigste Mann der Augsburger Kommunalpolitik und obendrein eine Nachwuchshoffnung der schwäbischen CSU, der bereits eine respektable Parteikarriere vorweisen kann. Bezirksvorsitzender der Jungen Union und Landesvorsitzender der christsozialen Studentenvereinigung war er bereits. Im Herbst tritt er als Direktkandidat für den Bundestag an. Dass der Sprecher der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang betont, man ermittle ohne Ansehen der Person, verwundert schon deshalb, weil er diese eigentlich absolute Selbstverständlichkeit überhaupt für erwähnenswert hält.
Die Angelegenheit zeigt aber ebenso, dass viele Fragen rund um das Internet rechtlich nicht eindeutig geklärt sind und auch die Medien dürfen hier die eigene Rolle durchaus kritisch hinterfragen. In den guten alten Printzeiten war es Usus, mit seinem wahren Namen hinter einem Leserbrief zu stehen. Wer eine Meinung öffentlich kund tut, sollte sich auch identifizieren lassen. Ob Netz-Pseudonyme bei politischen Stellungnahmen der richtige Weg zur modernen und liberalen Bürgergesellschaft sind, bleibt umstritten.
Seiner Karriere hat der junge Politiker durch sein Verhalten sicher keinen Gefallen getan. Auf Nachfrage lässt sein Chef, Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU), ausrichten, er hätte die Aktion „unterbunden“, wenn er denn eher davon erfahren hätte. Obendrein möge sich der Referent doch daran erinnern, dass es eine Richtlinie für die Beschäftigten des Rathauses gibt, über die sozialen Netzwerke keine Politik zu betreiben – vor allem keine zum Schaden des öffentlichen Ansehens der Stadt. Volker Ullrich rudert denn auch zurück: Er habe mit seinem Verhalten primär eine Debatte anstoßen wollen und wenn sich nun der User bei ihm entschuldige, dann sei die Angelegenheit vergessen.

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.