Kommunales

Eine Silvesterparty im Nobelskiort Crans-Montana endet in einer Tragödie mit 40 Toten. (Foto: picture alliance/KEYSTONE, JEAN-CHRISTOPHE BOTT)

16.01.2026

Gefährlicher Bürokratieabbau?

BSZ-Anfragen zeigen: Die Kontrolldichte beim Brandschutz im Freistaat ist ein Flickenteppich

Es war eine der schrecklichsten Brandkatastrophen seit Jahrzehnten: 40 Menschen starben in der Silvesternacht im Schweizer Nobelskiort Crans-Montana qualvoll. Mutmaßlich setzten laut Ermittlern Wunderkerzen eine Schaumstoffdecke einer Bar in Brand. Für Entsetzen sorgt nicht nur die offensichtliche Leichtfertigkeit von Personal und Betreiber – auch die zuständigen Kontrollbehörden gerieten in die Kritik. Denn im Kanton Wallis, zu dem Crans-Montana gehört, müssen Bars und Clubs jährlich auf Brandschutzmängel kontrolliert werden. Doch dies geschah seit 2019 nicht mehr.

In der Schweiz ist der Brandschutz regional unterschiedlich geregelt – während Behörden in manchen Kantonen jährlich prüfen, gelten in anderen Regionen mehrjährige oder gar keine Fristen. Auch in Deutschland sind zeitliche Abstände und Intensität der Begehungen nicht einheitlich festgelegt. Das Saarland etwa peilt Begehungen alle drei Jahre an. Im Freistaat obliegt die Feuerbeschau den Gemeinden, teilt das bayerische Innenministerium mit.

Rechtsgrundlage für die Intensität der Kontrollen sind die Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) sowie die Versammlungsstättenverordnung (VStättV). Die Kommunen sollten „nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung der Feuerbeschau entscheiden“, sagt eine Ministeriumssprecherin. Eine Kontrolle sei durchzuführen, „wenn konkrete Anhaltspunkte für gefährliche Zustände vorliegen“. 

Brandschutz massiv gelockert

Im Rahmen einer Reform hat Bayern den Brandschutz im vergangenen Jahr massiv gelockert. Seither sind für viele kleinere Gastrobetriebe anders als etwa für große Versammlungsstätten keine regelmäßigen Kontrollen mehr vorgesehen. Für jene Betriebe, die noch immer auch verdachtsunabhängig kontrolliert werden können, wie Großraumdiscos, sieht der Gesetzgeber keine Mindestfrist vor. In Versammlungsstätten mit Kapazitäten von mehr als 200 Personen und in Gaststätten in Ober- oder Kellergeschossen mit mehr als 60 Gästen können die Städte und Gemeinden in regelmäßigen Intervallen kontrollieren, müssen dies jedoch nicht tun.

Theoretisch kann eine Behörde einen Club mit Hunderten Gästen viele Jahre nicht einer einzigen Feuerbeschau unterziehen – außer es gibt konkrete Anhaltspunkte für Gefahren. Zumindest Großstädte führen jedoch in den größeren Clubs und Discos regelmäßig Brandschutzkontrollen durch. Das zeigen BSZ-Anfragen. Eine Sprecherin des Münchner Kreisverwaltungsreferats sagt, für Versammlungsstätten mit Kapazitäten von mehr als 200 Personen und in Gaststätten in Ober- oder Kellergeschossen mit mehr als 60 Gästen würden in der Landeshauptstadt „Überprüfungsintervalle durch die Feuerbeschau von drei Jahren angestrebt“. Diese finden statt, wenn die Clubs und Bars geschlossen sind. Ergänzend rücken Mitarbeiter der Behörden 15-mal pro Quartal aus, um sich für einen besseren Brandschutz ins Nachtleben zu stürzen – so zumindest der Zielwert, den sich die Stadt selbst setzt. Sollten „gravierende Mängel festgestellt werden“, werde der Betrieb sofort untersagt, sagt eine Sprecherin: „Dies kommt in der Regel aber kaum vor.“

Die Stadt Erlangen hält sich beim Brandschutz für Clubs und Bars laut einem Sprecher an einen „Leitfaden der Landeshauptstadt München als Bezug und führt die Überprüfungen in einem Turnus von drei Jahren durch“. Eine Feuerbeschau findet auch in der Studentenstadt nicht in jeder Gaststätte statt. „Die meisten Mängel werden bei der Prüfung der notwendigen Rettungswege und der Feuerlöscher festgestellt“, so der Sprecher.

Regensburg: Alle sechs Jahre eine Feuerbeschau

Eine Sprecherin der Stadt Regensburg sagt: „Bei erdgeschossigen Gaststätten mit mehr als 100 Besucherplätzen und Gaststätten in Keller- oder Obergeschossen mit mehr als 60 Besucherplätzen ist vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz alle sechs Jahre eine Feuerbeschau durchzuführen.“ Auch Augsburg setzt auf regelmäßige Kontrollen. Ein Sprecher der Fuggerstadt teilt mit: „Spezielle Brandschutzkontrollen in Form von Feuerbeschauen“ würden mindestens alle fünf Jahre stattfinden. Auch bei Anhaltspunkten für Gefahren werden die Behörden in beiden Städten aktiv. In Augsburg gibt es wie in vielen anderen Städten regelmäßige Begehungen von Clubs seitens des Ordnungsamts.

Nach Angaben der Stadt Ingolstadt werden dort Gaststätten „regelmäßig auf Brandschutz geprüft“. Ein Sprecher betont: „Große Locations (Versammlungsstätten) mit mehr als 200 Besuchern unterliegen alle drei Jahre einer Kontrolle durch die Bauaufsichtsbehörde.“ Zusätzlich erfolgten „Feuerbeschauen in Gaststätten idealerweise alle sechs Jahre, bei denen sich die Feuerwehr beteiligt“.

Der Landkreis München verweist drauf, dass für kleinere Gaststätten zwar keine spezielle Kontrollpflicht vorgeschrieben ist – sie würden „aber der allgemeinen Bauaufsicht unterliegen, die stichprobenhaft und in der Regel anlassbezogen agiert“. Eine Sprecherin sagt: „Im Rahmen der Kontrollen gab es in den vergangenen Jahren immer wieder diverse Beanstandungen.“ Schwerwiegende Mängel, die zu einer Schließung führen, habe es in den vergangenen Jahren wie eine grobe Prüfung gab, nicht gegeben.
(Tobias Lill)

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