Kommunales

Die Grundsteuer C ist aus Sicht der Kommunen ein wirksames Druckmittel gegen Spekulanten, um bebaubare Grundstücke im Innenstadtbereich einer Bebauung zuzuführen und so dringend benötigte Wohnungen zu errichten. (Foto: dpa/Sebastian Gollnow)

18.02.2021

Gemeinden fordern vehement eine Grundsteuer C

Verbandspräsident Uwe Brandl: "Baulandspekulation endlich wirksam bekämpfen!"

Bayerns Gemeinden, Märkte und Städte fordern die Bayerische Staatsregierung und den Bayerischen Landtag mit Nachdruck auf, ihnen im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Grundsteuer neben den Grundsteuern A und B zusätzlich die Möglichkeit einzuräumen, auf örtlicher Ebene eine Grundsteuer C (sogenannte Baulandsteuer) zu geben. Gemeindetagspräsident Uwe Brandl kritisiert: „Alle reden davon, Bebauung am Ortsrand zu vermeiden und statt dessen brachliegende Grundstücke im Inneren von Ortschaften zu bebauen – und dann weigert sich die Politik, den Gemeinden ein wirksames Druckmittel gegen Spekulanten an die Hand zu geben, bebaubare Grundstücke im Innenbereich einer Bebauung zuzuführen. Das ist nicht nur vollkommen unverständlich, sondern auch verantwortungslos.“

Brandl wies darauf hin, dass der Bund allen Ländern die Möglichkeit der Erhebung einer Grundsteuer C in Kommunen gegeben hat. Die bayerischen Gemeinden und Städte werden wohl deutschlandweit die einzigen sein, denen diese Möglichkeit vorenthalten wird. „CSU und Freie Wähler betonen bei jeder Gelegenheit, die Kommunen zu unterstützen. Hier könnten sie es. Aber: Fehlanzeige! Die Grundsteuer C würde einen wichtigen Beitrag leisten, um einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit Fläche sicher zu stellen. Weshalb verweigern die beiden Koalitionsparteien den Kommunen dieses Instrumentarium?“ (BSZ)

 

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