Kommunales

Das Nürnberger Rathaus: Egal ob in der Frankenmetropole oder anderswo – Oberbürgermeister oder Bürgermeister dürfen nicht schalten und walten, wie sie wollen. (Foto: dpa, Johannes Simon)

27.03.2026

Grenzen der Macht: Was Bürgermeister dürfen und was nicht

Die Kompetenzen von Bürgermeistern und Oberbürgermeistern sind weit geringer, als viele glauben – ohne eigene Ratsmehrheit wird das Regieren schwierig

Viele Bürgermeister müssen ohne eigene Mehrheit im Gemeinde- oder Stadtrat regieren – doch was darf ein Rathauschef ohne Zustimmung des Lokalparlaments überhaupt? Und wo kann er sich sogar rechtlichen Ärger einhandeln?

Eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister ist Repräsentantin oder Repräsentant der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Sie sind unmittelbar vom Volk demokratisch gewählt und Teil eines kommunalen Verfassungssystems. Die Stadt- oder Gemeindeoberhäupter sind Chefs der Verwaltung und haben den Vorsitz in Stadt- oder Gemeinderat inne. Sie sind mächtig – doch einfach alleine entscheiden dürfen sie nicht.

Die bayerischen Kommunalwahlen haben in vielen Landkreisen, Städten und Gemeinden einen überraschenden Führungswechsel ausgelöst. Vielerorts stehen die Zeichen auf Wandel. Doch es gibt für viele Stadtoberhäupter ein zentrales Problem: Gehören sie einer Partei oder Wählervereinigung an, die im zugehörigen Stadt- oder Gemeinderat keine Mehrheit findet, ist ihr Gestaltungsspielraum zunächst einmal eingeschränkt. Denn ein Bürgermeister kann grundsätzlich keine rechtlich tragenden Entscheidungen im Alleingang treffen.

Privatklagen besser selbst bezahlen

Achim Sing, Sprecher des Bayerischen Städtetags, sieht darin auch kein Problem: „Nach dem emotional geführten Wahlkampf werden die gewählten Vertreter im Zuge der Zusammenarbeit und in wenigen Wochen des Zusammenwachsens bewusst und kollegial als gemeinschaftliches Verwaltungsorgan zum Wohl der Bürger entscheiden“, sagt er. Schließlich sei es in der Praxis so: Wenn Menschen miteinander wirken, käme es mitunter zu Meinungsverschiedenheiten oder Streit. Und doch: Am Ende wollten alle politischen Vertreter konstruktive, sachliche Lösungen im Sinne der Bürger finden.

Will sich ein Bürgermeister ohne Mehrheit darauf nicht verlassen, muss er versuchen, ein Bündnis aus mehreren Gruppierungen zu schmieden – vor allem in Großstädten werden oft Koalitionen ähnlich wie auf Bundes- und Landesebene vereinbart.

Doch was darf ein Rathauschef und was nicht? Sing verweist zum Verständnis auf die geltende Gemeindeordnung des Freistaats Bayern (GO), die per Gesetz in Artikel 34 bis 39 klar alle Befugnisse und Pflichten des Bürgermeisteramts regelt. So heißt es in Artikel 37: „Die erste Bürgermeisterin oder der erste Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben oder erhebliche Verpflichtungen erwarten lassen.“

Zum 100. Geburtstag zu gratulieren, ist unproblematisch

Unproblematisch wäre also die Gratulation zum 100. Geburtstag des ältesten Gemeindemitglieds. Die Ehrung verdienter Persönlichkeiten von Stadt und Gemeinde, sei es durch eine offizielle Dankesurkunde oder die Widmung eines Straßen- oder Platznamens, wiederum müsse im Rat beschlossen werden. Und um Vorteilnahme zu vermeiden, darf ein Bürgermeister kommunale Aufträge nicht ohne mehrheitliche Abstimmung vergeben.

Allerdings kann der Gemeinderat Richtlinien aufstellen und dem Bürgermeister durch die Geschäftsordnung weitere Angelegenheiten zur selbstständigen Erledigung übertragen – mit dem Recht, die Übertragung ebenso zu widerrufen. 

Doch es gibt Situationen, in denen Bürgermeister oder deren Stellvertreter alleine entscheiden können müssen. Sie sind dann befugt, anstelle des Gemeinderats oder eines Ausschusses dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Etwa bei sogenannten Eilfällen, sofern der Rat nicht rechtzeitig tagen kann. Das Lokalparlament muss aber umgehend darüber in Kenntnis gesetzt werden. Wie beim drohenden Ahrtal-Hochwasser in Rheinland-Pfalz im Jahr 2021: Im Fall einer Katastrophe gilt die Ausnahme, um kritische Infrastruktur, Leib und Leben zu schützen. Die Erste Bürgermeisterin oder der Erste Bürgermeister erledigt dann die den Gemeinden aufgrund eines Bundesgesetzes übertragenen hoheitlichen Aufgaben in Angelegenheiten der Verteidigung einschließlich des Wehrersatzwesens und des Schutzes der Zivilbevölkerung.

Zu Verschwiegenheit verpflichtet

Zudem sind Bürgermeister zu Verschwiegenheit verpflichtet, insbesondere bei nichtöffentlichen Sitzungen und in Bezug auf vertrauliche Informationen sowie Angelegenheiten, die im Interesse der Sicherheit der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder geheim zu halten sind.

Wie bürgermeisterliche Alleingänge ohne Kenntnis und Zustimmung der Räte nach hinten losgehen können, zeigt sich ein ums andere Mal. Etwa in dem Fall des ehemaligen Echinger Bürgermeisters Sebastian Thaler. Ihm wurde Untreue gegenüber der Gemeinde vorgeworfen, da er unter anderem Aufträge an seinen Schwager vergeben haben soll. Thaler wollte sich 2026 mit Unterstützung des Bündnisses „Miteinander Eching gestalten“ wiederwählen lassen – scheiterte jedoch bereits im ersten Wahlgang.

Ebenfalls ein lehrreiches Beispiel: Markus Berktold, der ehemalige Erste Bürgermeister der Gemeinde Seeg im Ostallgäu. Der frühere Christsoziale wurde wegen Betrugs mit Corona-Hilfen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Und auch Münchens Ex-Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) machte Schlagzeilen, da er sich zusätzliche Einkünfte als Vorstand und Aufsichtsrat des FC Bayern nicht vom Stadtrat absegnen ließ. Die Bürger wählten ihn dafür ab. (Marie-Julie Hlawica)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Minijobs abgeschafft werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Bundesforschungsministerin Dorothea Bär will mit ihrer Hightech-Agenda Deutschland technologisch auf ein neues Level bringen. Im Gespräch mit dem vbw Unternehmermagazin spricht sie über die Herausforderungen.

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.