Kommunales

Beim Empfang des Bayerischen Bezirketags an dessen Messestand (von links): Stefanie Krüger, Geschäftsführerin des Bayerischen Bezirketags, Christa Naaß (SPD), dritte Vizepräsidentin des Bayerischen Bezirketags und stellvertretende Bezirkstagspräsidentin von Mittelfranken, sowie Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags und Bezirkstagspräsident der Oberpfalz. (Foto: Schweinfurth)

06.11.2019

„Können wir das bewältigen?“

Durch das geplante Angehörigenentlastungsgesetz des Bundes sieht der Bayerische Bezirketag Mehrkosten von rund 60 Millionen Euro pro Jahr auf die Kommunen zukommen

Wegen des konjunkturellen Abwärtstrends hierzulande und den in der Folge drohenden Steuermindereinnahmen warnte Franz Löffler (CSU), Präsident des Bayerischen Bezirketags und Bezirkstagspräsident der Oberpfalz, am heutigen Mittwoch bei der „ConSozial“, Deutschlands größter Fach- und Kongressmesse der Sozialwirtschaft, in Nürnberg vor Belastungen der kommunalen Haushalte durch das geplante Angehörigenentlastungsgesetz des Bundes. Dieses soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten und unterhaltspflichtige Angehörige in der Sozial- und Eingliederungshilfe entlasten. Bis zu einem Einkommen von 100.000 Euro brutto soll demnach zukünftig keine Heranziehung von Angehörigen mehr stattfinden. Eine Entlastung behinderter Menschen bei der Anrechnung des Einkommens ist in dem Gesetzentwurf trotz entsprechender Forderungen behinderter Menschen nicht vorgeshen.

„Es geht um die Generation, die uns unseren Wohlstand ermöglicht hat“, betonte Löffler. Er empfindet es „in unserer entsolidarisierten Zeit“ als ungerecht, wenn Angehörige in so großem Umfang finanziell entlastet werden. Außerdem kritisierte er die mit dem Gesetz verbundene Beweislastumkehr: „Jetzt müssen wir Bezirke den jeweils Betroffenen nachweisen, dass sie über dieser Einkommensgrenze liegen und somit einen Teil der Kosten für ihre Angehörigen mitzutragen haben.“ Das könnten die Bezirke gar nicht leisten.

Darüber hinaus befürchtet der Präsident des Bayerischen Bezirketags, dass angesichts dieser Gesetzeslage faktisch kein Angehöriger mehr irgendeinen finanziellen Beitrag leisten werde. „Dann haben wir rund 60 Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr, die über die Bezirksumlage in den kommunalen Haushalten fehlen werden.“

Mehr Menschen in stationärer Pflege


Als weitere Konsequenz sieht Löffler automatisch mehr Menschen in der stationären statt in der ambulanten Pflege. Denn die Kosten dafür müssten dann ja nicht mehr die Angehörigen tragen. Das sei eine fatale Entwicklung vor dem Hintergrund des riesigen Bedarfs an Pflegekräften. „Es sind ja keine Fachkräfte mehr da“, betonte Löffler. Darum sei es entscheidend, möglichst viele Pflegebedürftige ambulant zu betreuen.

Aber damit nicht genug. Bayern will eine Pflegeplatzgarantie gesetzlich verankern. Diese Garantie für Menschen ab Pflegestufe 2 bis 2023 war eines der zentralen Versprechen von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im bayerischen Landtagswahlkampf. Erst Ende September bekräftige Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), dass die Staatsregierung an diesem Ziel festhalten werde.

Per Gutachten, das bis Sommer 2020 vorliegen soll, will Huml möglichst exakt den Bedarf bis 2050 an ambulanter und stationärer Pflege sowie an Pflegekräften ermitteln lassen. Ihre aktuellsten statistischen Zahlen stammen von Ende 2017. Damals gab es rund 400.000 Pflegebedürftige. 159.215 Beschäftigte waren in der Langzeitpflege tätig, davon aber nur rund 30 Prozent in Vollzeit, rund 40 Prozent zumindest mehr als halbtags, die übrigen 30 Prozent nur mit stark begrenztem Stundenkontingent.

„Da werde ich schon emotional und frage: Können wir das bewältigen?“, so der Präsident des Bayerischen Bezirketags.
(Ralph Schweinfurth)

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