Kommunales

Die Städte wollen die Feinstaubbelastung eindämmen. (Foto: DAPD)

08.03.2013

Kommunale Willkür bei Umweltzonen

Ob und wie hart Autofahrer in der City reglementiert werden, ist nicht einheitlich und verbindlich geregelt

Die Nachricht erregte die Autofahrer der Landeshauptstadt: Die Einfahrt in die Münchner Umweltzone wird auf „Grün“ weiter verschärft. Solche Meldungen machen Gewerbetreibenden derzeit bayernweit zu schaffen. Denn ständig ändert sich etwas bei den der Pickerl-Richtlinien. Wo darf ein Unternehmer mit seinen Lkw überhaupt noch hineinfahren? Reicht die Gelbe Plakette seiner Fahrzeuge auch noch in einem Jahr aus, um die festen Verträge mit den Kunden erfüllen zu können? Und ab wann verschärft eine Kommune die geltenden Vorgaben? Pessimisten warnten bereits bei der Einführung der Umweltzonen, dass diese für Unternehmen existenzbedrohend sein könnten. „Die eine oder andere Firma ist garantiert schon über die Wupper gegangen“, mutmaßt Guido Koschany von der Umweltabteilung des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL).
Viele Kammern in Bayern geben ihm Recht. Zwei Probleme verbindet der BGL mit der Pflicht zu den Pickerln. „Zum einen gibt es nirgendwo eine Plattform, in der verbindlich aufgelistet wäre, welche Städte Umweltzonen haben und wo deren Einführung oder weitere Verschärfung geplant ist“, klagt Koschany. Zum anderen existierten keine bundesweit einheitlichen Ausnahmegenehmigungen für die Einfahrt in die Zonen. Auch Verbände wie der BGL seien für reine, saubere Luft, betont Koschany. Nur bezweifelt er, ob Motoren tatsächlich primär für die Luftverschmutzung verantwortlich sind: „Teilweise steigen ja die Feinstaubwerte sogar nach einer Straßensperrung.“
Regensburgs Umweltreferent Wolfgang Schörnig hält für derartige Skeptiker belastbare Daten bereit. „Der Anteil des lokalen Verkehrs der in Regensburg ermittelten Feinstaubwerte liegt laut der letzten Fortschreibung des Luftreinhalteplans aus dem Jahr 2010 bei 21 Prozent“, lautet sein Urteil. Da die Feinstaubwerte in Regensburg derzeit eingehalten würden, habe der Stadtrat die Entscheidung über die Einführung einer Umweltzone bislang auch zurückgestellt. Der BGL aber argwöhnt, dass sich so manche Stadt mit Umweltzonen schmückt, um ihr ökologisches Image aufzupolieren. Besonders kritisch sei dies für Unternehmen wegen der Regelung von Ausnahmen, die Lobbyist Koschany als „teilweise hanebüchen und nicht nachvollziehbar“ bezeichnet.
Es stimmt: Für jede bayerische Stadt gelten im Prinzip andere Richtlinien. Der Wunsch nach übertragbaren Regeln für Ausnahmegenehmigungen sei verständlich, sagt Matthias Rischpler von der Landeshauptstadt München, die im vergangenen Jahr immerhin 4700 Ausnahmen erlaubte. Aufgrund der Planungshoheit der jeweiligen Kommune ließe sich ein einheitliches Vorgehen im ganzen Freistaat jedoch kaum verwirklichen.
Das mag in Bayern so sein, in anderen Bundesländern ist man in dieser Frage jedoch flexibler – was unter anderem die Nachbarstädte Mainz und Wiesbaden derzeit demonstrieren. Und die gehören mit Rheinland-Pfalz beziehungsweise Hessen sogar unterschiedlichen Bundesländern an. Seit Februar gibt es zwischen den beiden Kommunen eine gemeinsame Zone, um einheitliche Regelungen zu ermöglichen und Einführungskosten zu verringern. Gleichzeitig übernehmen Mainz und Wiesbaden die seit 1. Oktober 2008 in Frankfurt/M. eingeführten Regelungen auch für ihr Territorium. Als Rhein-Main-Gebiet gehören die drei Städte zum größten zusammenhängenden Wirtschaftsraum der Bundesrepublik. Konkret bedeutet das: Alle jetzt und künftig erteilten Ausnahmegenehmigungen der drei Städte gelten automatisch auch in den beiden anderen und werden dort anerkannt. Für Antragsteller ist somit nur noch ein Prüfverfahren notwendig.
Bürokratischer Spitzenreiter in Sachen Ausnahmegenehmigung ist Koschany zufolge das Bundesland Nordrhein-Westfahlen. Zwar wurden auch hier die bestehenden Umweltzonen in Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Mülheim, Oberhausen und Recklinghausen zu einer einzigen Umweltzone zusammengefasst. In den Ausnahmegenehmigungen müsse jedoch nachgewiesen werden, dass eine Umrüstung des Fahrzeugs mit einem modernen Abgasreinigungssystem technisch nicht machbar und eine Neuanschaffung aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. Koschany kritisiert: „Es braucht also einen Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch den Steuerberater.“ Die Firmen müssten regelrecht „die Hosen runterlassen“.
Weil Umweltzonen nicht nur ein symbolträchtiger „grüner Akt“ sein dürfen, zögert die Stadt Regensburg mit dem Startschuss für den Plakettenzwang. „Der Termin für die Einführung ist noch offen“, heißt es auf der kommunalen Homepage, die auch das voraussichtliche Umweltzonen-Areal aufzeigt. Doch ob die Zone je kommen wird? „Umweltzonen verlieren als Mittel, Feinstaub zu minimieren, zunehmend an Bedeutung“, ist Regensburg Umweltreferent Wolfgang Schörnig überzeugt. Würden doch laufend Maßnahmen getroffen, die Schadstoffe zu reduzieren – angefangen von der Abwrackprämie bis zur E-Mobilität. Den Erfolg könne man am Rückgang der Feinstaubwerte ablesen. (Pat Christ)

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