Kommunales

Die gemeinsamen Bordell-Kontrollen zwischen Polizei und kommunalen Behörden will der Städtetag künftig auf eine rechtliche Grundlage stellen. (Foto: DPA)

01.07.2014

Kommunen wollen Prostituierte besser kontrollieren

Städtetagsgeschäftsführer Stephan Articus fordert mehr Schutz der Huren, wendet sich aber gegen eine generelle Kriminalisierung der käuflichen Liebe.

Der Deutsche Städtetag begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, das Prostitutionsgesetz umfassend zu überarbeiten, um Frauen zu schützen und eine verbesserte Kontrolle der Prostitution in Deutschland zu ermöglichen. Die Städte halten es für wichtig, sich den mit Prostitution einhergehenden Problemen zu stellen. Dazu gehört, Prostituierte vor Gewalt und der Ausbeutung in Zwangslagen zu schützen und ihre Situation insgesamt zu verbessern, erklärte heute der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus. Zudem bestehe Regelungsbedarf, um Beeinträchtigungen der Bevölkerung besonders durch Straßen- und Wohnungsprostitution zu verhindern.
„Prostituierte zu kriminalisieren löst das Problem nicht. Stattdessen gilt es, Frauen vor Zwangsprostitution zu schützen und bundesweit geförderte niedrigschwellige Beratungsangebote für Prostituierte auszuweiten sowie Ausstiegsprogramme stärker zu etablieren. Außerdem brauchen die Menschen in der Nachbarschaft von Straßen- und Wohnungsprostitution mehr Schutz vor den negativen Begleit­erscheinungen“, so Articus. Das neu zu fassende Prostitutionsgesetz sollte es daher den Städten ermöglichen, Sperrgebiete rechtssicher ausweisen zu können. Außerdem können Vorgaben im Baurecht den Kommunen die Beschränkung der Prostitutionsstätten auf bestimmte Gebiete erleichtern.

"Keine verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen"

Prostitution findet nach Einschätzung der Städte häufig in einem kriminalitätsgeneigten Milieu statt. Dort ist das Ausnutzen von Zwangslagen von Prostituierten alltägliche Praxis. Teilweise ist Prostitution auch negative Begleiterscheinung von Armutszuwanderung. Vor diesem Hintergrund muss es darum gehen, betroffene Frauen besser zu schützen und Prostitution besser zu kontrollieren. Notwendig seien die Einführung einer Pflicht zur Erlaubnis für Prostitutionsstätten, Melde- und Anzeigepflichten für die Betreiber sowie neue ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten, um den Städten neue Möglichkeiten des Einschreitens zu eröffnen. Die Wiedereinführung verpflichtender Gesundheitsuntersuchungen für Prostituierte wird dagegen vom Deutschen Städtetag nicht befürwortet.
Articus sagte weiter: „Für die Städte ist es besonders wichtig, dass der Bund das Prostitutionsgewerbe gesetzlich klar regelt und wirksame Kontrollen von Prostitutionsstätten sichert. Für diese Kontrollen auch mit Blick auf die Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangs­prostitution und Prostitution von Minderjährigen sowie die kriminellen Begleiterscheinungen von Prostitution streben die Städte eine enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den kommunalen Ordnungsbehörden an. Diese Kooperation sollte künftig gesetzlich verankert werden.“ (BSZ)

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