Kommunales

Ursache für die Revision des Ergebnisses der Kreistagswahl waren Betrugsversuche in der Gemeinde Geiselhöring. (Foto: dpa)

11.11.2014

Kreistags-Neuwahl in Straubing Bogen

Nach Fürth muss erneut ein erst im März dieses Jahres gewähltes Landkreis-Parlament neu bestimmt werden.

Der Kreistag des Landkreises Straubing-Bogen muss vollständig neu gewählt werden. Grund ist die aufgedeckte Wahlfälschung in der Gemeinde Geiselhöring. Das teilte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) jetzt Landrat Josef Laumer (CSU) mit. Ursprünglich hatten die um ihre Mandate bangenden Kreistagsmitglieder in einer Resolution gefordert, dass die Wahl nur in Geiselhöring wiederholt werden muss. Da die Gemeinde nur knapp 7000, der gesamte Landkreis aber fast 98 000 Einwohner zählt, wären die personellen Auswirkungen auf das Gremium denkbar gering ausgefallen. Nun ist auch ein politischer Erdrutsch denkbar.

Fast 97 Prozent Wahlbeteiligung


Die Regierung von Niederbayern hatte die Wahl vom März dieses Jahres bereits am 2. Oktober 2014 für ungültig erklärt, weil damals in Geiselhöring auch Erntehelfer ihre Stimme abgegeben hatten, die dazu aber nicht berechtigt waren. Huete lief die Möglichkeit zur Anfechtung dieser Entscheidung ab.
Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Wahlzettel der per Briefwahl abstimmenden Erntehelfer waren aller Wahrscheinlichkeit nach gefälscht worden, wovon besonders eine örtliche Spargelgroßbäuerin profititierte, bei der die meisten Erntehelfer beschäftigt waren. Fast 97 Prozent Wahlbeteiligung waren in dem besagten Wahlbezirk zu verzeichnen - fast das Doppelte vom Landesdurchschnitt. Von der Manipulation profitierte nicht nur die besagte Bäuerin - sie zog mit einem fulminanten Ergebnis in den Stadtrat von Geiselhöring ein - sondern auch der Freund der Tochter und ein weiteres Familienmitglied. Fast 350 Wahlzettel, stellte das Landratsamt fest, hätten nicht berücksichtigt werden dürfen für die Abstimmung. Nach einer Untersuchung von Graphologen des Landeskriminalamts kam raus, dass in 260 Fällen die schriftlichen Wahlunterlagen gefälscht worden waren.
Besonders tragisch ist die Angelegenheit für den erst im März neu ins Amt gekommen Bürgermeister von Geiselhöring, der ja von den Betrugsversuchen nicht betroffen war und auch nicht davon profitierte. Herbert Lichtinger (CSU) hatte die Wahl mit einem, gemessen an der Zahl der Wahlberechtigten, beachtlichen Vorsprung von 303 Stimmen gegen Amtsinhaber Bernhard Krempl (Freie Wähler) gewonnen. Die CSU stellte damit erstmals in der Geschichte des Ortes den Bürgermeister. Nachdem sein Amtsvorgänger Krempl die Wahl angefochten hatte, hatte sich auch der CSU-Politiker dafür ausgesprochen, die Abstimmung zu überprüfen.
Die Regierung von Niederbayern plant, für Sonntag, 1. Januar 2014, Neuwahlen anzusetzen. Die Bürger des Landkreises Straubing-Bogen müssten dann über einen neuen Kreistag abstimmen, die Einwohner von Geiselhöring zusätzlich über den Gemeinderat und über den Bürgermeister. Nicht betroffen von der Neuwahl wäre der Landrat.

Neuwahlen bereits im Landkreis Fürth


Der Fall aus Ostbayern ist nicht die einzige Wahlmanipulationsaffäre im Nachgang des kommunalen Urnengangs vom 16. März dieses Jahres. Bereits im Juli dieses Jahres hatte die Regierung von Mittelfranken die Wahl des Kreistags von Fürth für ungültig erklärt. Die Bürgermeister der Gemeinden Langenzenn und Großhabersdorf, Jürgen Habel (CSU) und Friedrich Biegel (FW) hatten durch  aktive Wahlwerbung in den gemeindlichen Mitteilungsblättern für die jeweils örtlichen Bewerber um ein Kreistagsmandat "gegen das wahlrechtliche Neutralitätsgebot verstoßen", wie es in der Stellungnahme der Bezirksregierung lautete. Auch dort hatten die Kreistagsmitglieder um ihre Posten gebangt und vehement für eine Beschränkung der Neuwahl auf die beiden betroffenen Gemeinden plädiert - was die Regierung in Ansbach ablehnte mit Hinweis auf "die Wahrung der Chancengleichheit aller Wahlbewerber". Diese sei in einem solchen Fall "nicht sachgerecht". Hinzu kommt, dass eine solche Einschränkung aus wahlrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist, da zwischenzeitlich nicht mehr alle ursprünglichen Listenkandidaten wählbar sind. Gewählt wird im Landkreis Fürth am Sonntag, 16. November.(André Paul)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.