Kommunales

Derzeit sind 37 Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Für knapp weitere 400 stehen die Planungen an. (Foto: BSZ)

02.06.2021

Landkreis Fürstenfeldbruck Vorreiter bei Fahrgastservice

Die elektronischen Fahrplaninformationen über App und Webportale sollen künftig in Bayern flächendeckend Auskunft zu Ausstattungsmerkmalen und der Barrierefreiheit geben können.

Der Freistaat startet erstmals mit dem Landkreis Fürstenfeldbruck seine Erhebungen für einen verbesserten Fahrgastservice zum Thema Haltestellen: Die elektronischen Fahrplaninformationen über App und Webportale sollen künftig in Bayern flächendeckend Auskunft zu Ausstattungsmerkmalen und der Barrierefreiheit geben können. Über 400 Haltestellen im Landkreis (und damit rund 800 Haltepunkte bei gegenüberliegenden Haltestellen) ermöglichen den Fahrgästen, nah vor der Haustüre MVV-RegionalBusse und MVV-Ruftaxis zu nutzen.

Mit seinem aktuellen Nahverkehrsplan und der Besetzung einer Stelle unter anderem für die Aufgabe Haltestellen in der Stabsstelle ÖPNV hat der Landkreis Fürstenfeldbruck die vertraglich geforderten Grundlagen geschaffen, zusammen mit dem Freistaat Bayern Daten zu erheben und das angelegte Kataster fortzuschreiben. „Damit können wir den digitalen Fahrgast-Service im Öffentlichen Nahverkehr weiter verbessern und jederzeit auf ein wichtiges neues Arbeitstool zum effizienten Mobilitäts-Ausbau zugreifen“, so Landrat Thomas Karmasin (CSU).

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) betreut im Auftrag des Freistaats das Durchgängige elektronische Fahrgastinformations- und Anschlusssicherungssystem (Defas). Dieses versorgt auch den MVV-Landkreis Fürstenfeldbruck und dessen beauftragte Verkehrsunternehmen mit wichtigen Informationen in Apps, Webseiten, Fahrzeugen und Haltestellenanzeigern. Die elektronische wie fotografische Erfassung von Haltestellen und deren Merkmalen – auch zum barrierefreien Ausbauzustand – erfolgt über die Firma PTV Transport Consult GmbH im Auftrag der BEG zusammen mit dem Landratsamt. Zu erfassende Merkmale sind unter anderem der Befestigungsgrad des Bodenbelags, die korrekte Verortung, Vorhandensein von Bodenindikatoren, Länge der Wartefläche, Art und Höhe von Bordsteinen, vorhandene Sitzplätze oder mögliche Engstellen.

Zuständig für den Ausbau von Haltestellen sind die Gemeinden, die über den 2019 vom Landkreis verabschiedeten Nahverkehrsplan unterstützt werden, in dem der einheitliche Standard zur Barrierefreiheit der Haltestellen festgelegt ist. Derzeit sind 37 Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Für knapp weitere 400 stehen die Planungen an. (BSZ)

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