Kommunales

Die neu gebaute Martin-Luther-Kirche in Langquaid samt modernem Glockenturm, daneben das Wohnhaus des Klägers. (Foto: dpa)

27.10.2016

Langquaider klagt gegen zu häufiges Läuten der Kirchenglocken

Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München

Kirchenglocken beschäftigen derzeit den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Ein Anwohner im niederbayerischen Markt Langquaid (Landkreis Kelheim) wehrt sich gegen das Glockenläuten von einem neu gebauten Turm der Evangelischen Kirchengemeinde Schierling. Der steht nur 14 Meter von seinem Wohnhaus entfernt und läutet täglich mehrmals für bis zu anderthalb Minuten. Das Läuten überschreitet nach Ansicht des Klägers die Richtwerte für Lärm in einem Wohngebiet. Der Mann sagt, das sei und seinen Angehörigen ihm nicht zuzumuten; schließlich sei sein Haus vor dem Turm da gewesen. Der Turm steht nämlich erst seit 2013 und damit noch nicht so lange wie das Haus der Kläger. Damals hatte die Familie dem Bau zugestimmt, weil die Glocken nur einmal am Tag geläutet hätten. Jetzt leuten sie drei Mal, das ist er Familie zuviel. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte seine Unterlassungsklage abgewiesen. Begründung: Die Messungen lagen unter den vorgeschriebenen Grenzwerten. Pfarrer Uwe Biedermann zeige sich damals erleichtert. Gerade älteren Gemeindemitglieder würde der Glockenturm sehr viel bedeuten, weil sie lange ohne auskommen mussten. Er hoffe, so der Pfarrer, dass sich die Münchner Richter der Ansicht ihrer Regensburger Kollegen anschließen. (BSZ)

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